Zeitungszeugen freigesprochen

Die Zeitungszeugen dürfen auch weiterhin Ihr Dokumente veröffentlichen.

Die "Zeitungszeugen" dürfen auch weiterhin Ihr Dokumente veröffentlichen.

Der in Großbritannien ansässige Verlag Albertas Limited darf in Deutschland auch weiterhin seine historischen Reprint-Ausgaben veröffentlichen. Das entschied heute das Landgericht München I.

Die unter dem Namen “Zeitungszeugen” erscheinenden Publikationen beinhalten faksimilierte Originalausgaben von Zeitungen, die vor allem die Zeit des beginnenden “Dritten Reiches” dokumentieren. Der Herausgeber der Edition, die ALBERTAS Limited, beschreibt sein Produkt so: “Zeitungszeugen bringt Ihnen, ausgehend von den dramatischsten Ereignissen und folgenschwersten Entwicklungen der NS-Zeit, jene Informationen nahe, mit denen die damalige Bevölkerung konfrontiert wurde.”

Eigentlich ein interessantes Geschichtsprojekt, wäre da nicht die Sache mit dem Urheberrecht - und natürlich die Moral: Dürfen die das? Nationalsozialistische Propagandaliteratur wie den “Stürmer” oder den “Völkischen Beobachter” einfach so nachdrucken und in Umlauf bringen?

Ja, sie dürfen. Doch das war nicht immer so klar. Schon die dritte Ausgabe der “Zeitungszeugen” wurde Ende Januar 2009 in Bayern beschlagnahmt. Die Sache liegt darin begründet, dass die bayerische Staatsregierung die Urheberrechte an bestimmten nationalsozialistischen Werken beansprucht und penibel darauf achtet, dass derartige Dinge nicht in Neuauflagen auf den Markt gebracht werden.

Peter McGee, Inhaber des herausgebenden Verlages, witterte daraufhin Zensur in Deutschland. Auf dem Cover der dritten Ausgabe mit dem Titel „Das Ende der Demokratie“ prangt in rot das Wort „zensiert“.

Nachdem außergerichtliche Einigungsversuche scheiterten, musste nun das Landgericht München I eine Entscheidung herbeiführen und sprachen die Zeitzeugen vorm Vorwurf der Urheberrechtsverletzung frei.  Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass ein Urheberrecht an den originalen Zeitungen nur bis zum Jahrgang 1939 besteht, alles was älter ist, ist auch frei von Urheberrechten.

Die nicht unumstrittenen Zeitdokumente, bei denen einige Befürchtungen zutage kamen, Neonazis könnten sie für düstere Zwecke missbrauchen, können nun ungehindert an den Kiosken verkauft werden. Damals beanstandete “Zeitungszeugen” mit fehlendem Inhalt können beim Verlag nachbestellt werden.

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