Verfassungsbeschwerden gegen Sperrgesetz
Donnerstag, 2. Juli 2009
Jörg Tauss will sich in Karlsruhe beschweren.
Es gibt Berichterstatter, die sehen im Sturmlauf tausender Zeitgenossen gegen das nunmehr beschlossene Gesetz zur “Erschwerung des Zugangs zu kinderporno-graphischen Seiten” den ersten “Kulturkampf” im Bereich der Neuen Medien in Deutschland.
Die Angelegenheit geht jetzt (wie erwartet?!) in die nächste Runde. Als erster hat der ehemalige SPD-Politiker und Bundestagsabgeordneter Jörg Tauss Beschwerde in Karlsruhe eingereicht. Tauss (er selbst steht unter dem Verdacht, kinderpornografisches Material besitzt zu haben, was ein Ermittlungsverfahren gegen ihn hervorrief) bemüht das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen, da er sich in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt fühle, denn das Vorgehen der Großen Koalition sei undurchsichtig und verwirrend. So unterscheide sich das vom Deutschen Bundestag schlussendlich angenommene Sperr-Gesetz “gravierend” von der anfänglich von der Bundesregierung und Schwarz-Rot in den Bundestag eingebrachten Änderung des Telemediengesetzes. Der formale Fehler im Entstehungsprozeß des umstrittenen Gesetzes bestünde fernen darin, dass nicht genügend Lesungen im Parlament erfolgten, sondern auf Druck der SPD hin eine polizeirechtliche Regelung zur allgemeinen Gefahrenabwehr beschlossen wurde, statt eine Änderung des zunächst geplanten Vorhabens “zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” im Rahmen des Telemediengesetzes zu beschließen.
Auch der FDP-Innenpolitiker Max Stadler hatte erhebliche Zweifel an der Form des Beschlusses geäußert. Die FDP will jedoch im Gegensatz zu Jörg Tauss nicht vor das Verfassungsgericht ziehen. Das haben jedoch (diesmal aber aus inhaltlichen Gründen!) andere vor: Franziska Heine beispielsweise. Die Initiatorin der Bundestagspetition gegen das beschlossene Sperr-Gesetz sowie ein Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur bereiten momentan eine weitere Verfassungsbeschwerde vor. Unterstützt werden sie dabei von Aktivisten wie den Mitgliedern des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) sowie Juristen und Datenschützern.
Ob das Gesetz gekippt werden kann, inhaltliche Änderungen verordnet werden müssen oder alles so bleiben kann wie es ist, wird sich in den nächsten Monaten (oder gar Jahren) klären.



