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Verfassungsbeschwerden gegen Sperrgesetz

Donnerstag, 2. Juli 2009
Jörg Tauss will sich in Karlsruhe beschweren.

Jörg Tauss will sich in Karlsruhe beschweren.

Es gibt Berichterstatter, die sehen im Sturmlauf tausender Zeitgenossen gegen das nunmehr beschlossene Gesetz zur “Erschwerung des Zugangs zu kinderporno-graphischen Seiten” den ersten “Kulturkampf” im Bereich der Neuen Medien in Deutschland.

Die Angelegenheit geht jetzt (wie erwartet?!) in die nächste Runde. Als erster hat der ehemalige SPD-Politiker und Bundestagsabgeordneter Jörg Tauss Beschwerde in Karlsruhe eingereicht. Tauss (er selbst steht unter dem Verdacht, kinderpornografisches Material besitzt zu haben, was ein Ermittlungsverfahren gegen ihn hervorrief) bemüht das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen, da er sich in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt fühle, denn das Vorgehen der Großen Koalition sei undurchsichtig und verwirrend. So unterscheide sich das vom Deutschen Bundestag schlussendlich angenommene Sperr-Gesetz “gravierend” von der anfänglich von der Bundesregierung und Schwarz-Rot in den Bundestag eingebrachten Änderung des Telemediengesetzes. Der formale Fehler im Entstehungsprozeß des umstrittenen Gesetzes bestünde fernen darin, dass nicht genügend Lesungen im Parlament erfolgten, sondern auf Druck der SPD hin eine polizeirechtliche Regelung zur allgemeinen Gefahrenabwehr beschlossen wurde, statt eine Änderung des zunächst geplanten Vorhabens “zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” im Rahmen des Telemediengesetzes zu beschließen.

Auch der FDP-Innenpolitiker Max Stadler hatte erhebliche Zweifel an der Form des Beschlusses geäußert. Die FDP will jedoch im Gegensatz zu Jörg Tauss nicht vor das Verfassungsgericht ziehen. Das haben jedoch (diesmal aber aus inhaltlichen Gründen!) andere vor: Franziska Heine beispielsweise. Die Initiatorin der Bundestagspetition gegen das beschlossene Sperr-Gesetz sowie ein Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur bereiten momentan eine weitere Verfassungsbeschwerde vor. Unterstützt werden sie dabei von Aktivisten wie den Mitgliedern des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) sowie Juristen und Datenschützern.

Ob das Gesetz gekippt werden kann, inhaltliche Änderungen verordnet werden müssen oder alles so bleiben kann wie es ist, wird sich in den nächsten Monaten (oder gar Jahren) klären.

» Kippt das “BKA-Gesetz”?

Donnerstag, 27. November 2008

Es ist unbestritten umstritten: das sogenannte BKA-Gesetz. Vereinfacht dargestellt sieht es vor, den Rahmen zur Kriminalitätsbekämpfung für das Bundeskriminalamt, insbesondere zur Abwehr terroristischer Angriffe, zu erweitern.

Der Deutschen Journalisten-Verband hat das geplante Gesetz heftig kritisiert und appelliert in einer gemeinsamen Resolution mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) an die Länder im Bundesrat, das umstrittene Gesetz abzulehnen.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken meinte auf dem Verbandstag Anfang November in Rostock-Warnemünde “Mit diesem Gesetz werden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts schlicht ignoriert. Staatliche Schnüffeleien in den Computern von Redaktionen und freien Journalisten sind mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar”. Journalisten stehen bei ihren Recherchen schutzlos da, wenn staatliche Behörden mit derlei Befugnissen ausgestattet werden.

Wolfgang Schäuble (Bundesinnenminister) sieht das anders. Mit den Worten “Der Staat bedroht die Pressefreiheit nicht. Er schützt sie, so gut er kann” wies er die Kritik zurück. Das geplante “BKA-Gesetz” sei keine Bedrohung für die Pressefreiheit des Landes. Damit nicht genug: Schäuble sieht wohl eher Gefahren darin, dass eine Pressezensur durch wirtschaftliches Kalkül der Medien in Erscheinung tritt und meinte, dass Berichterstattungen von überzogenen Rücksichten insbesondere gegenüber Anzeigenkunden bedroht wird. Außerdem scheint es fragwürdig, was für einen Eindruck die Berichterstattung im Zusammenhang mit Themen der inneren Sicherheit mache. Man könne den Eindruck gewinnen, der freie Journalismus ist in Deutschland bedroht oder steht kurz vor seinem Ende. “Ich halte diese Angst für unbegründet. Es ist falsch, dass der Staat in den Redaktionen herumschnüffeln will.”

Die ganze Angelegenheit dürfte sich wahrscheinlich bald von selbst erledigt haben. Zunächst. Am morgigen Freitag (28.11.08) wollen die Regierungen der Länder Bayerns, Baden-Württembergs, Mecklenburg-Vorpommerns, Hamburgs und Sachsen-Anhalts im Bundesrat dem neuen Gesetz ihre Zustimmung verweigern. Bundesländer, in denen Die Grünen, die FDP und Die Linke sowie Sachsen und Rheinland-Pfalz mit Sozialdemokraten an der Spitze, haben bereits angekündigt, sich zu enthalten. Das von der großen Koalition auf den Weg gebrachte Gesetz droht nun zu scheitern.

Insbesondere gravierende Mängel und Bedenken, das Gesetz sei in seiner jetzigen Gestalt verfassungswidrig, sind die Hauptargumente der Gegner dieser umstrittenen Regelung. Da reichen auch “kosmetische Eingriffe nicht aus” meinte gar FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz.

Zu Wort meldete sich auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und ermutigte die Ministerpräsidenten, sich mit der Stimme ihres Landes gegen das “BKA-Gesetz” zu stellen. Man habe zwar Verständnis für eine Verbesserung der Verbrechensbekämpfung, ist aber zugleich beunruhigt über ein Klima, in dem die Pressefreiheit offensichtlich nur noch eine untergeordnete Rolle spiele. Journalisten, die sich mit Kriminalitätsdelikten befassen, sich nicht mehr sicher sein könnten, ob ihre Festplatten durchsucht werden, sei dies ein unhaltbarer Zustand. Es sei ermutigend, dass auf Seiten der Bundesländer die schädlichen Folgen des Gesetzes offensichtlich deutlich gravierender eingeschätzt würden als vom Bundestag.