Sag mir deinen Namen…

Ex-MfS-Mitarbeiter Herbert Gräser alias Leo alias IM Schubert (hinten links)
…und ich sag dir wer du bist! Diese Feststellung birgt eine gewisse Brisanz. Zumindest wenn es darum geht, Klarnamen ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter in aller Öffentlichkeit zu nennen. Nicht gerade unlogisch, arbeiteten diese Herren (und auch so manche Dame) doch im Halbdunkeln, Deck- und Tarnnamen waren deren täglich Brot.
Das die Geheimhaltung von Namen ehemaliger Spitzel auch für Ausstellungen und Dokumentationen gilt, haben Urteile von bundesdeutschen Gerichten in der Vergangenheit verkündet. Ganz zum Unverständnis vieler Schützer der Pressefreiheit. Kritiker sehen darin einen Eingriff in die Freiheit von Forschung und Lehre, wie sie Artikel 5 Grundgesetz garantiert. Nun sah das auch das Landesgericht I in München so. Mitte April 2009 stellten die Juristen fest, dass ehemalige Stasi-Spitzel mit Spezialaufträgen kein Recht auf Geheimhaltung ihrer Identität haben. Was war der Hintergrund?
Die Online-Dokumentation stasi-in-erfurt.de wurde von einem ehemaligen Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR verklagt, weil die Verantwortlichen der Internetseite seinen Namen und sein Foto im Web veröffentlichten. Die interaktive Ausstellung dokumentiert die Wirkungs- und Arbeitsweise des MfS in der heutigen thüringischen Landeshauptstadt Erfurt.
Die Richter waren der Auffassung, dass der Anspruch auf Anonymität des Ex-Stasi-Mitarbeiters hinter der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit stehen muss, da es für die historische Aufarbeitung dieses Themas elementar sei, die Betroffenen auch bei ihren richtigen Namen zu nennen.
Die Website stasi-in-erfurt.de stellte ein Bild ins Netz, dass den Kläger als angeblichen Bürgerrechtler zeigt, wie er sich an der Besetzung der Stasi-Bezirksdienststelle in Erfurt beteiligt - dazu waren sein Name (Herbert Gräser) und sein Deckname als IM (”Schubert”) veröffentlicht.
Das aktuelle Urteil gilt als Präzedenzfall für weitere Klagen dieser Art, denn die Aufbereitung der MfS-Vergangenheit geht weiter, die Versuche von ewig gestrigen Ehemaligen, die Initiatoren solcher Ausstellungen mit Klagen mundtot zumachen auch.