Computerspiele nur nach 22 Uhr?

2. März 2010
Gibt es Gewaltspiele bald nur noch an Tankstellen nach 22 Uhr?

Gibt es Gewaltspiele bald nur noch an Tankstellen nach 22 Uhr?

Folgen dem nächtlichen Alkoholverbot bald auch Games, die nur an Erwachsene und nach 22 Uhr verkauft werden dürfen?

Der Südwesten testet: Alkoholika sollen in einem Versuchszeitraum in Baden-Württemberg nur noch zwischen 5 Uhr morgens und 22 Uhr abends abgegeben werden. Nicht nur an Jugendliche ist der Verkauf damit untersagt, auch die Abgabe an Erwachsene unterliegt dieser Beschränkung.

Die Politik reagiert damit auf “die besorgniserregende Entwicklung des Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen” die den “erschwerten Zugang zu alkoholischen Getränken erforderlich macht” so der amtierende Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Stefan Mappus bereits vor 2 Jahren.

Nun könnte bald ein weiterer “Besorgnisfaktor” unserer Jugend auf den gesetzlichen Prüfstand geraten. Pünktlich zur Munich Gaming in München und zur CeBIT in Hannover sowie ein Jahr nach dem Amoklauf von Winnenden veröffentlicht das Center for study of violence der Iowa State University eine Studie mit dem Titel “Violent video game effects on aggression, empathy, and prosocial behavior in Eastern and Western countries” zur Wirkung von Gewalt in Computerspielen. Ein Team aus internationalen Wissenschaftlern ist laut Ergebnis der Studie nun erstmalig fast einstimig der Meinung, dass der Konsum von Gewaltspielen aggressives Verhalten steigert. Dass dies so ist, könne man nun endlich mit “höchster Zuversicht” sagen, so Craig Anderson, Direktor des Fachbereichs an der Universität Iowa.

Die Metastudie, die im Psychological Bulletin erschienen ist, hat mehr als 130 Einzelergebnisse aus Forschungsarbeiten zum Thema Gewalt und Spiele ausgewertet, an der insgesamt über 130.000 jugendliche Probanden teilnahmen. Die Kernaufgaben zur Feststellung von Verhaltensänderungen in der Untersuchung fokussieren sich auf folgende Unterkategorien: aggressives Verhalten, aggressive Kognition, aggressives Gefühl, prosoziales Verhalten, Empathiegefühl sowie Desensibilisierung und physiologische Erregungszustände.

Die Forschungsauswertung habe gezeigt, dass der Konsum von Gewaltspielen besonders über einen kontinuierlich langen Zeitraum von mehreren Jahren, die Aggressivität fördere und prozoziales Verhalten destabilisiere bzw. mindere, wobei der kulturelle Hintergrund noch das (junge) Lebensalter oder das Geschlecht der Konsumenten eine herausragende Rolle dabei spielen.

Angesichts des oben erwähnten jüngsten Vorstoßes der Politik, Kinder und Jugendliche vom Alkohol fernzuhalten (oder zumindest den Zugang zu erschweren und damit den Konsum zu mindern), kann spekuliert werden, ob zukünftig auch Vertriebseinschränkungen für Computerspiele auf die politische Tagesordnung kommen. Das aktuelle Alkoholverbot als auch der letzte Amoklauf, bei dem wieder eine Gewaltspiele-Debatte geführt wurde, ist geografisch in Baden-Württemberg angesiedelt. Kommen von dort auch bald neue Initiativen in Richtung elektronische Games?

Es dürfte für die wirkenden politischen Kräfte im Rahmen des Möglichen sein, eine Liste mit “verdächtigen” Spielen auszuarbeiten um diese dann aus dem konventionellen Einzelhandel zu entfernen und nur noch in speziellen Verkaufsstellen (bzw. in Tankstellen oder Videotheken) an Erwachsene ab 18 Jahren und nach 22 Uhr zu verkaufen.

Die öffentliche Diskussion darüber wird spätestens dann in den Fokus rücken, wenn der Motivation der nächsten Gewalttat wiederholt der Konsum von gewaltsamen Videospielen nachgewiesen wird oder werden soll.

Bei Anruf Sünde

28. Februar 2010

Fauler Apfel?

Fauler Apfel?

Der Apfel ist seit jeher ein Symbol für den Sündenfall. Seit einigen Dekaden aber auch ein Zeichen für modernste Technik.

Sünde und Technik trafen nun im vom Unternehmen Apple produzierten Mobiltelefon iPhone aufeinander. iPhoner nämlich wissen in über 5000 Programmen (auch Apps genannt) sündige Medieninhalte für sich zu nutzen. Im konkreten Fall Bilder und Filme mit leicht (oder gar nicht?) bekleideten Damen und Herren. Die “Sexy”-Apps werden nun vom Apfel-Unternehmen für bedenklich erachtet.

Frivoles war und ist wohl nicht ganz so das Ding des renommierten Technik-Anbieters, trotz seines “sexy” Images bei der Zielgruppe. Beweis: schon das Brüste-Wackel-Spiel “Wobble” wurde aus den virtuellen Regalen des Apps-Stores wieder entfernt.

Was überhaupt alles im Shop von Apple angeboten werden darf, darüber weiß der Nutzer recht wenig. Auch ein Grund, warum man so großzügig mit der Nachzensur im App-Store umgehen kann: Es gibt einfach keine klar verständlichen Regeln, was erlaubt sei und was nicht. Da erinnert man sich gerne an den Fall von eBay aus dem Jahr 2006, als eine Auktion gestoppt wurde, in dem ein Anbieter als Gag eine Rolle in einem Pornofilm versteigern wollte (selbstverständlich ausschließlich mit jugendfreiem Bildmaterial beworben). Die Firma eBay löschte das Angebot unter anderem aufgrund von Einwänden, dass man sich als Familienportal sieht und erotische Angebote nicht haben möchte. In den AGBs stand das aber nicht drin.

Sei´s drum: Hier macht einfach ein Anbieter von seinem Hausrecht Gebrauch. Und Ap(p)le will die Sünde nun nicht noch weiter vorantreiben, wenn man schon durch seinen (metaphorisch unzüchtigen) Unternehmensnamen aus der prüden Masse hervorragt. Bleibt zu hoffen, dass nicht schon bald Bilder von Schlangen oder der gleichen ebenfalls blockiert werden.

Auf die Spitze getrieben

12. November 2009

Rammsteins Nr. 1 Album wurde indiziert

Rammsteins Nr. 1 Album wurde indiziert

Dr. Seim, Zensurforscher und Projektleiter des “Museum für Kunst- und Pressfreiheit” zum Rammstein-Fall:

Von der Chartspitze zum Platz auf dem Index:

Auf der einen Seite möchte man den um Skandale bemühten Tabubrechern “Rammstein”, die angefangen von ihrer Namensgebung (Flugzeugunglück) über Nazi-Ästhetik („Stripped“, 1993), einem offenbar tote Embryo auf dem LP-Cover („Mutter“) bis hin zu Kannibalismus („Du riechst so gut“), Masturbation („Keine Lust“) und nun eben SM („Ich tu dir weh“) alles an Sex, Gewalt und schlechter Laune aufgefahren haben, um verkaufsfördend in die Schlagzeilen zu kommen, zurufen: Glückwunsch, endlich hat’s mal mit einer amtlichen Provokationsbeglaubigung geklappt.

Auf ihrer Website schreiben sie: „Mit Vollgas auf der Autobahn der deutschen Klischees: Bratwurst, Blitzkrieg, Benz.“ Für ihre Ironiekompetenz waren die Bundesprüfer noch nie bekannt, die auch „American Psycho“ fünf Jahren auf dem Index ließen. Wenn sich Sänger Till Lindemann nun bitterlich über die Indizierung beklagt, so muss man zugeben, dass es eine bemerkenswerte und meines Wissens einmalige Entscheidung der Bundesprüfstelle ist, ein Nr. 1-Album auf den Index zu setzen. Dort finden sich unter den rund 1.000 indizierten Tonträgern sonst vorwiegend Nazi-Rock, Heavy Metal-Alben der 80er und deutsche Porno-Rapper. Ähnlich wie Aggro Berlin bringt Rammstein nun eine „entschärfte“ Version ihres Albums heraus, das auch bei amazon.de erhältlich ist. Dort wird dann der inkriminierte Song und eines der altmeisterlich inszenierten Fotos fehlen, das einen Mann zeigt, der sich anschickt, einer unbekleideten Frau auf den Hintern zu schlagen (während die „Zerstückelungsmotive“ auf der Coverrückseite offenbar unbehelligt blieben).

Auf der anderen Seite geht es einmal mehr um die Freiheit der Kunst und der Meinungsäußerung, die hinter einem vermeintlichen Jugendschutzansinnen zurückstehen muss. Damit steht Rammstein in einer langen Reihe von Musikern von Elvis über die Beatles, Frank Zappa bis hin zu all den Rappern, die in der Rockmusikgeschichte Ärger mit staatlichen Institutionen (um nicht zu sagen Zensoren) bekommen haben. Viele der Klassiker wie z.B. „Virgin Killer“ der „Scorpions“ oder die frühen Alben der „Ärzte“ haben Josef Spiegel und ich in unserem Buch „Nur für Erwachsene“ dokumentiert.

Angesichts von deutlich heftigeren, aber ungeschorenen Inhalten in unseren „oversexten“ Medien erscheinen viele dieser Entscheidungen willkürlich. Jeder zweite meiner 250 Satellitenprogramme zeigt ähnlich Bizarres wie Rammstein. Die Sinnlosigkeit dieses bundesdeutschen Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung wird in Zeiten digitaler Globalisierung um so deutlicher, wenn man deren Wirkung gegen den PR-Effekt und die Möglichkeit des Downloads in Internet-Tauschbörsen oder Bestellens z.B. über amazon.com abwägt. Auch Anbieter wie iTunes, mp3.com, ciiju etc. können nicht alle Inhalte überprüfen. Allein bei Youtube habe ich gestern 120 Clips des inkriminierten Songs gefunden.

Dies zeigt aber auch, dass wir noch nicht in einer zensierten Mediendemokratie leben. Denn wollen wir wirklich, dass christlich-konservative Animositäten gegenüber devianten Sexpraktiken, wie sie Ursula von der Leyen und die BPjM einmal mehr vorgeführt haben, zum Maßstab einer gerade im Entstehen befindlichen Internetzensur-Infrastruktur werden, bei der nicht nur Behörden wie BKA, BND, KJM, jugendschutz.net und der Verfassungsschutz, sondern auch berufsbesorgte Bewahrpädagogen im Namen von Jugendschutz und Kampf gegen Kinderpornographie im Zweifel den Stecker ziehen können. Schon jetzt sind ca. 2.000 Websites auf dem nicht öffentlichen Index und werden von Suchmaschinen nicht angezeigt. Der aktuelle Fall Rammstein zeigt, wie schwierig es ist, belastbare Grenzen festzulegen. Vielleicht wäre es Zeit für die Gründung einer FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle) der Musikindustrie, um Willkür und Rechtsunsicherheiten zu minimieren.

Goldener Index

12. November 2009
Unter Verdacht: Rammstein

Unter Verdacht: Rammstein

Goldene Bücher sind Verzeichnisse, in denen besondere Gäste einem Aufenthaltsort ihre Referenz erweisen. So verwundert es nicht, dass Gemeinden auf ihre üppig gefüllten Goldenen Bücher besonders stolz sind.

Folgt man dem satirischen Blick des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL, hat sich noch ein weiteres Goldenes Verzeichnis in unserem Alltag etabliert. Der Index der jugendgefährdenden Medien. Hintergrund der ganzen Angelegenheit ist die Tatsache, dass das neue Rammstein-Album “Liebe ist für alle da” seit 11.11.09 auf die Indizierungsliste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geraten ist, was zwar zunächst mit finanziellen Einbußen verbunden ist, da das betreffende Produkt nicht im öffentlichen Raum beworben werden darf, andererseits aber zur Entstehung eines gewissen Nimbus beitragen kann.

In der Popmusik ist es ja eigentlich erstrebenswert, sich den Goldstatus durch gute Verkäufe von Tonträgern zu erarbeiten. Doch, so DER SPIEGEL, ist auch eine erfolgreiche Indizierung ein gelungener Marketing-Coup und stellt nüchtern fest: “Warum kriegen Rammstein diese zusätzliche Publicity, die Gold wert ist?”

Dr. Roland Seim, Zensurforscher und wissenschaftlicher Leiter des Projektes “Museum für Kunst und Pressefreiheit” bezeichnet schon längst das bundesdeutsche Verzeichnis jugendgefährdender Medien als eine Art Einkaufsliste für Minderjährige und als Nimbusquelle. Erst in der jüngsten Gewaltspiel-Debatte wurde angemerkt, dass die Indizierung eines Spiels, eines Buches oder einer CD zwar einerseits die Verkäufe erschwert und für wirtschaftliche Einbußen sorgt, andererseits gilt der Index bei nicht wenigen Konsumenten als besondere Einkaufsliste. Künstler, deren Produkte dort zu finden sind, wird nicht selten eine besondere Verehrung seitens der jungen Zielgruppe zuteil.

Im Fall von Rammstein sah das Prüfstellen-Gremium unter anderem kritisch, dass Rammstein offensichtlich freie Liebe ungeschützten Geschlechtsverkehr im Song “Pussy” propagieren.

Wie der Spiegel widmete sich auch das Portal laut.de mit satirischem Ansatz der Indizierung und stellt Rammsteins künstlerisch verarbeiteten Äußerungen den Ansichten Papst Benedikt XVI. entgegen. Letzterer ist ja für seine Ablehnung geschützter Geschlechtervereinigungen bekannt und es wird gemutmaßt, ob denn durch die Rammstein-Indizierung nun auch eine Papst-CD von derlei Praktiken bedroht sein könnte.

Wackelkandidat

13. Oktober 2009

Ihre Gesetzesinitiative wackelt: Ministerin von der Leyen

Ihre Gesetzesinitiative wackelt: Ministerin von der Leyen

Ein erstes Opfer der laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen der FDP und der CDU könnte das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet werden.

Zunächst hatte ein Bremer Bürger behauptet, dass bereits Sperrlisten mit verdächtigen Websites an Provider vom BKA versendet wurden. Solange jedoch das betreffende Gesetz als rechtliche Grundlage fehlt, dürfe das nicht geschehen. Das vom Bundestag und Bundesrat abgesegnete Gesetz wird zurzeit in Brüssel auf seine europarechtliche Tauglichkeit überprüft.

Kein Geringerer als BKA-Präsident Jörg Ziercke solle nun an Eides statt versichern, dass keine Listen mit verdächtigen Internetseiten an Provider übergeben wurden. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden bittet um diese Erklärung, da es eine gesetzliche Grundlage für ein derartiges Vorgehen nicht gebe.

Für Ministerin von der Leyen dürfte das ein weiterer Rückschlag werden - ein kräftiger Gegenwind zu ihrem geplanten Vorstoß weht ihr ja bereits seit längerem ununterbrochen entgegen. Nun könnte das ganze Vorhaben in seiner jetzigen Ausgestaltung komplett kippen. Die FDP hat bei diesem Gesetz besondere Bauchschmerzen. Die Liberalen fürchten eine verdeckte Zensur und hätten große Bedenken, diesem ineffektiven Gesetz ihre Zustimmung zu geben. (Anfang des Jahres setzte man sich seitens der FDP jedoch noch für eine gesetzliche Grundlage ein)

Spätzünder

8. Juli 2009

Vor 20 Jahren, im Sommer 1989, fiel der “Eiserne Vorhang”. Zunächst in Ungarn, später in ganz Osteuropa und der DDR. Zwei Jahrzehnte ist das jetzt her. Man könnte meinen, die Medien(un)freiheit im Arbeiter- und Bauernstaat sei mittlerweile aufgearbeitet, Überraschungen gäbe es keine mehr.

Doch noch immer kommen Stilblüten aus den Archiven realsozialistischer Kulturpolitik ans Tageslicht, versüßen uns die Zeit und gewähren uns einen Blick in die Absurditäten der Vergangenheit.

Jüngstes (und was den Spielfilmsektor betrifft wohl auch letztes) Beispiel ist die im Jahr 1966 abgedreht Gaunerkomödie “Hände hoch oder ich schiesse”. Mehr als 40 Jahre musste der Film warten, bis er das Licht der Öffentlichkeit erblickte. Nun ist der letzte in der DDR verbotene Spielfilm in den Kinos zu sehen.

Mit  “Hände hoch oder ich schieße” präsentieren ausgewählte Lichtspielhäuser eine unterhaltsame und  spannende Episode deutscher Kinogeschichte: Der Film wurde Opfer einer politischen Eiszeit in der DDR, die mit den Beschlüssen des 11. Plenums der SED 1965/66 begann.

Obwohl zahlreiche selbstzensorische Eingriffe vorgenommen wurden, verbot das Innenministerium der DDR den Streifen. Überaus sensibel reagierten die Fuktionäre auf die Krimikomödie, da sie in ihr eine Verunglimpfung der staatlichen Organe (Polizei etc.) sahen.

Ihr Schicksal teilt die DEFA-Produktion mit berühmten Filmen wie “Das Kaninchen bin ich” oder der wohl bekannteste Verbotsfilm der DDR “Spur der Steine” mit Manfred Krug in der Hauptrolle.

Das gebrannt(markt)e Kind

6. Juli 2009
Guerilla-Aktion gegen Hungerlohn-Shirts bei Tshibo

Guerilla-Aktion gegen Hungerlohn-Shirts

Auch wenn die garantierte Zensurfreiheit in unserem Lande nicht unmittelbar bedroht ist, hat doch die folgende Meldung einen Unterhaltungswert: Das Filialunternehmen Tchibo filtert bei der Bestellung individuell bedruckter Shirts über das Internet die vom Kunden gewünschten Texte.

Hintergrund ist eine Blamage, die dem Kaffeeröster letztes Jahr passierte. Damals hatte die Öko-Aktivistin Kirsten Brodde im Online-Shop von Tchibo ein Shirt mit dem Aufdruck “Tchibo-Shirts: Gefertigt für Hungerlöhne” bestellt und prompt geliefert bekommen. Damit nicht genug, denn die resolute Dame stellte sich demonstrative mit ihrem neuen Kleidungsstück vor eine Filiale und rief ein entsprechendes Medienecho hervor.

Aus der ungefilterten Offenheit hat sich nun zusammen mit dem Kooperationspartner Spreadshirt ein Zensurmechanismus im besagten Online-Shop etabliert. Texte, die den Markennamen “Tchibo” enthalten werden komplett abgelehnt. Doch die Einschränkungen gehen weiter. Das Shopsystem erkennt auch Aufschriften wie ” Bio, aber unfair” und schlägt vor, doch lieber einen anderen Spruch zu verwenden. Selbst wenn der Besteller kreativ genug ist, das ganze orthografisch zu umschiffen, in dem er etwa schreibt “Bio, aber unfär” fällt die Ware durch eine menschliche Endkontrolle.

Die Kritikerin unsauberer Produktionsmethoden in der Textilbranche wollte durch ihre Guerilla-Aktion auf die fragwürdige Herkunft der Tchibo-Kleidung aufmerksam machen. Der Konzern war bereits vor 4 Jahren in der Kritik, seine textilen Produkte unter schlechtesten Arbeitsbedingungen fertigen zu lassen. Mittlerweile hat sich jedoch das Unternehmen in der Beschaffung humaner produzierter Kleidungsstücke gewandelt. Warum man dennoch zensorische Eingriffe bei bestimmten Shirt-Sprüchen vornimmt, obwohl man doch der Sache nunmehr gelassen gegenüberstehen kann, liegt wohl im Spruch “Ein gebranntes Kind scheut das Feuer”. Ob dieser Satz auf einem Tchibo-Shirt stehen dürfte?

Parteitag unter Piratenflagge

3. Juli 2009
Die Piratenpartei setzt Segel in Richtung Bundesparteitag

Die Piratenpartei setzt Segel in Richtung Bundesparteitag

Sie haben sich die Förderung freien Wissens und freier Kultur auf die Fahne geschrieben und wollen gegen potentiell antidemokratische Tendenzen wie einen möglichen “Überwachungsstaat” segeln…

Die Piratenpartei ist kein deutsches Phänomen, sondern eine internationale Strömung, die sich insbesondere in Europa als politische (registrierte) Vereinigung etabliert. Auch in Ländern außerhalb der alten Welt sind Piraten unterwegs, meist jedoch als lockerer Zusammenschluß.

Die deutsche Sektion der Freibeuter hält nun ihren Bundespiratenparteitag ab. Dass es dabei nicht allzu hochoffiziell zugehen sollte, versteht sich von selbst. Als Location reicht daher auch eine Karaoke-Bar in Berlin-Friedrichshain. Das es die Piratenpolitiker dennoch ernst meinen, machen sie insbesondere durch ernsthaft geführte Aktionen und Diskussionen deutlich.

Ein besonderer Coup gelang der Partei, als sie den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss als neues Mitglied akquirierte. Einige halten diesen Schritt zwar für kontraproduktiv (wie es Kommentare auf der Website der Piratenpartei zeigen), da Tauss unter dem Verdacht steht, kinderpornografisches Material besessen zu haben, als gewichtige Stimme mit Bundestagsmandat kann Tauss andererseits auch förderlich für die junge Partei sein. Am 3. Juli 2009 absolvierte dieser beispielsweise die “erste Rede, die ein Mitglied einer der europäischen Piratenparteien weltweit in einem Parlament hielt und stellt damit einen bedeutenden symbolischen Schritt in Richtung einer konsequenteren Wahrung der Grundrechte durch die Politik dar.”

Welchen politischen Wiedererkennungswert die Piraten im Laufe der Zeit beim Wähler erreichen werden, bleibt eine spannende Frage. Letztlich braucht der Staatsbürger Faustformeln, um Parteien innerhalb des demokratischen Spektrums identifizieren zu könne. Ob sie als Freiheitskämpfer für mehr Demokratie im digitalen Zeitalter oder doch nur als Verfechter einer urheberrechtlosen Gesellschaft die Untiefen der politischen Meere umsegeln bleibt abzuwarten.

Lückenbüßer

2. Juli 2009
Hannelore Kraft legt sich mit Bottroper Blogger an...

Hannelore Kraft legt sich mit Bottroper Blogger an...

Muß ein Bottrop Blogger für eine von ihm entdeckte Lücke im Lebenslauf einer SPD-Politikerin juristisch und finanziell büßen?

Die Landesvorsitzende der SPD in NRW Hannelore Kraft löschte in ihrem Lebenslauf eine kleine Passage, die nun größere Wellen schlägt. Vor ihrem Selbsteingriff konnte der Leser erfahren, dass Frau Kraft zwischen 1989 und 2001 für das Zentrum für Innovation und Technik (ZENIT) in Mülheim an der Ruhr tätig war. Jetzt wurde diese Station im Lebensweg der Politikerin neutralisiert. Frau Kraft ist mittlerweile nur noch als „Unternehmensberaterin und Projektleiterin“ im besagten Zeitraum tätig gewesen. Offizieller Grund der Selbstzensur: Der Werdegang sollte etwas gekürzt werden.

Das Ganze wäre nicht weiter an die Oberfläche gekommen, gäbe es nicht zwei Komponenten, die daraus eine flächendeckende mediale Angelegenheit machten: Zum einen viel die Sache Herrn Schraven auf. David Schraven ist freier Journalist und wollte genauer wissen, warum die SPD-Landeschefin plötzlich zur Schere griff und an ihrem Lebenslauf herum manipulierte. Die Gedanken, die er sich dabei machte und die sich zu einer Vermutung konkretisierten, veröffentlichte Schraven in seinem Internet-Blog. Das stieß wiederum auf den Unmut von Frau Kraft, denn David Schraven kam zum Schluß: “Vielleicht liegt es daran, dass die Zenit GmbH in einen der großen NRW-Förderskandale verwickelt war, in dessen Verlauf die Rolle von Hannelore Kraft kritisch hinterfragt wurde.”

Nun kommt die zweite Komponente ins Spiel. Statt Herrn Schraven einfach seine Meinung sagen zu lassen, erzürnte sich die Spitzenpolitikerin aus NRW über dessen Mutmaßung und ließ dem Bottroper Blogger eine Einstweilige Verfügung zukommen, mit der Aufforderung, seine Behauptungen in Zukunft zu unterlassen. Selbiger weigerte sich jedoch diese zu unterschreiben. Stattdessen pocht er auf sein Recht der freien Meinungsäußerung.

Ironie der Posse: Hannelore Kraft wollte den Berufsneugierigen scheinbar einen Maulkorb verordnen und die Geschichte somit ein für alle mal aus der Welt schaffen. Erreicht hat sie das Gegenteil. Erst durch ihren Aktionismus hat eine teils begierige (CDU läßt spöttelnde Postkarten verteilen), teils empörende Öffentlichkeit Wind von der Sache bekommen.

Es wird ebenfalls von ersten Spendenaktionen berichtet, um den Blogger Schraven bei einer eventuell anstehenden juristischen Auseinandersetzung zu unterstützen, damit dieser eine Teil seiner Anwaltskosten bestreiten kann und durch seine journalistische Tätigkeit nicht zum finanziellen Lückenbüßer degradiert wird.

Verfassungsbeschwerden gegen Sperrgesetz

2. Juli 2009
Jörg Tauss will sich in Karlsruhe beschweren.

Jörg Tauss will sich in Karlsruhe beschweren.

Es gibt Berichterstatter, die sehen im Sturmlauf tausender Zeitgenossen gegen das nunmehr beschlossene Gesetz zur “Erschwerung des Zugangs zu kinderporno-graphischen Seiten” den ersten “Kulturkampf” im Bereich der Neuen Medien in Deutschland.

Die Angelegenheit geht jetzt (wie erwartet?!) in die nächste Runde. Als erster hat der ehemalige SPD-Politiker und Bundestagsabgeordneter Jörg Tauss Beschwerde in Karlsruhe eingereicht. Tauss (er selbst steht unter dem Verdacht, kinderpornografisches Material besitzt zu haben, was ein Ermittlungsverfahren gegen ihn hervorrief) bemüht das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen, da er sich in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt fühle, denn das Vorgehen der Großen Koalition sei undurchsichtig und verwirrend. So unterscheide sich das vom Deutschen Bundestag schlussendlich angenommene Sperr-Gesetz “gravierend” von der anfänglich von der Bundesregierung und Schwarz-Rot in den Bundestag eingebrachten Änderung des Telemediengesetzes. Der formale Fehler im Entstehungsprozeß des umstrittenen Gesetzes bestünde fernen darin, dass nicht genügend Lesungen im Parlament erfolgten, sondern auf Druck der SPD hin eine polizeirechtliche Regelung zur allgemeinen Gefahrenabwehr beschlossen wurde, statt eine Änderung des zunächst geplanten Vorhabens “zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” im Rahmen des Telemediengesetzes zu beschließen.

Auch der FDP-Innenpolitiker Max Stadler hatte erhebliche Zweifel an der Form des Beschlusses geäußert. Die FDP will jedoch im Gegensatz zu Jörg Tauss nicht vor das Verfassungsgericht ziehen. Das haben jedoch (diesmal aber aus inhaltlichen Gründen!) andere vor: Franziska Heine beispielsweise. Die Initiatorin der Bundestagspetition gegen das beschlossene Sperr-Gesetz sowie ein Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur bereiten momentan eine weitere Verfassungsbeschwerde vor. Unterstützt werden sie dabei von Aktivisten wie den Mitgliedern des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) sowie Juristen und Datenschützern.

Ob das Gesetz gekippt werden kann, inhaltliche Änderungen verordnet werden müssen oder alles so bleiben kann wie es ist, wird sich in den nächsten Monaten (oder gar Jahren) klären.