Maßnahmen gegen einen Massenmarkt
Was kann gegen pädophile Webangebote getan werden?
Die umfassende Eindämmung pädophiler Angebote im Netz wurde im Bundeskabinett beschlossen. Auf Sperrlisten, die “durch eine staatliche Stelle bereitgestellt und verantwortet werden”, sind illegale Anbieter verzeichnet, deren Seiten zukünftig für deutsche Surfer blockiert werden. Dieser Eingriff in die Telekommunikationsfreiheit ist umstritten, doch nicht wegen seines berechtigten Anspruchs.
Kinderpornographie ist keine kriminalstatistische Nische, in der einige Wenige ihr Unwesen treiben. Im Jahr 2007 hat sich der Vertrieb von pädophilen Angeboten im Netz gegenüber 2006 mehr als verdoppelt. Das wir es mit einem kommerziellen Massenmarkt zutun haben, belegen mehr als 50.000 Downloads einschlägiger Videos innerhalb eines Monats.
Die Bemühungen der Politik, diesen Sumpf auszutrocknen, sind nicht neu. Doch erst jetzt kommen die Verantwortlichen mit etwas größeren Schritten voran. Einschnitte in die Telekommunikationsfreiheit sind dabei wohl unumgänglich. Auch wenn das Web einst antrat, die zwischenmenschliche Kommunikation auf eine nie zuvor erreichte Freiheitsstufe zustellen, so muss erkannt werden, dass diese Freiheit ihre Grenzen hat, wo die Grundrechte anderer missachtete werden.
Zunächst sollte eine Allianz zwischen dem Bundeskriminalamt und privatwirtschaftlichen Internet-Providern die Sache regeln. Doch diese freiwillige Feuerwehr, die den Flächenbrand Kinderpornographie löschen sollte, stieß auf Widerstand. Große Provider wie die Telekom verlangten eine genaue gesetzliche Regelung. Justizministerin Zypries sah in den lockeren Vereinbarungen gar “erhebliche verfassungsrechtliche Risiken”.
Die nun vorgelegten Eckpunkte sind eine weitere Etappe auf dem Weg zu einer umfassenden Regelung auf Gesetzesebene. Doch sie dienen nur der Orientierung. Die “heißen Eisen” müssen erst noch in Fachgruppen erörtert werden, was der Angelegenheit nur gut tun kann, denn ein Eingriff in die Kommunikationsfreiheit des Bürgers sollte durchdacht sein.
So muß sichergestellt sein, dass keine legalen Angebote auf den Sperrlisten auftauchen, so wie es in einigen Ländern vorkam, die bereits ähnliche Maßnahmen ergriffen haben. Auch sei es unumgänglich, keine pauschale Zensurparagraphen zu schaffen, der nach Belieben unliebsame Inhalte einfach ausschließen kann. Nur zu gerne würden manche auch Computerspiele und dergleichen gleich mit verbieten. Eine Präambel in den vorgelegten Eckpunkten soll das ausschließen und nur kinderpornographische Angebote betreffen.
Doch bevor das Gesetzt kommt, zählt weiterhin die Freiwilligkeit der Internetdienste. Diese zeigten sich nach dem Beschluß der besagten Eckpunkte bereit, den Kinderpornosumpf so schnell wie möglich auszutrocknen. Das man die geplanten Sperren recht einfach überwinden kann, wie Computerexperten meinen, ist jedoch ein Dilemma, das am Ende die berechtigte Wirksamkeit des Verfahrens verwässern könnte.