» Gerichtsstand auf dem Prüfstand

"Mediale Maulkörbe" werden durch einseitige Rechtssprechung häufiger
Mit Gerichtsstand wird der geografische Ort beschrieben, an dem sich das zuständige Gericht befindet, das für die Rechtssprechung bei einer Auseinandersetzung zuständig ist. Im Allgemeinen ist das der Wohnort, an dem der Beklagte gemeldet ist oder ein Unternehmen seinen Firmensitz unterhält. Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, bei denen sich Kläger und Beklagte an einem anderen Ort juristisch auseinandersetzen können.
Insbesondere bei Streitfällen, die das Presserecht tangieren, ist die Wahl des Gerichtsstandes frei wählbar. Vereinfacht dargestellt hat das folgenden Hintergrund: Personen, die sich durch Veröffentlichungen bspw. in einer Zeitung oder auch im Internet in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, können sich den Ort quasi aussuchen, an dem sie sich gegen die “Ehrverletzung” gerichtlich wehren möchten. Behauptet also eine Illustrierte etwas “Unanständiges” oder Unwahres über einen Menschen, kann sich dieser überall dort vor Gericht beschweren, wo es diese Illustrierte zu kaufen gibt oder in anderer Weise ein Mensch darüber Kenntnis erlangen kann.
Taktisch vorgehende Anwälte von Klägern, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sehen, nutzen diese Möglichkeit das ein oder andere mal aus und wählen dann natürlich ein Gericht, das für seine “äußerungsfeindliche” Rechtssprechung bekannt ist. Die Anwälte gehen so auf Nummer sicher, ein für ihren Mandanten günstiges Urteil zu bekommen. So kann also eine Zeitschrift von einem bestimmten Gericht schneller zur Unterlassung ehrabschneidender Äußerungen verurteilt werden, als das es bei einem für seine “milden” Urteile bekannten Gericht der Fall wäre.
Da es also so ist, dass Kläger Gerichte aussuchen können, bei denen ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach recht gegeben wird, behindert diese Praxis die Rechtssicherheit und die Medienfreiheit wird durch Klagen bei meinungsfeindlichen Gerichten zunehmend zurückgedrängt. Selbst bei Kleinigkeiten werden “berüchtigte” Gerichte schnell aktiv und verurteilen Verlage, TV-Sender oder Einzelpersonen zum Tragen eines medialen “Maulkorbs”, sprich es wird eine Unterlassungserklärung verfügt, die es verbietet bestimmte Dinge in die Öffentlichkeit zu tragen. Bei so manchen Vorfällen mag das gerechtfertig sein. Die Fälle unangemessener medialer Eingriffe häufen sich jedoch zu Lasten der Pressefreiheit.
Der Geschäftsführer des Berliner Autoren Verlags, Manfred Plinke, hat sich nun an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt. Die von ihm initiierte Petition, die den Mißbrauch des einstweiligen Rechtsschutzes im Äußerungsrecht insgesamt kritisiert, wurde von mehr als 1.100 Menschen unterschrieben. Plinke möchte erreichen, dass die zuständigen Gerichte bei Anträgen auf einstweilige Anordnung, die die Presse- und Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz (GG) betreffen, besonders genau prüfen.
Telepolis schreibt dazu: “Die Petenten schlagen vor, die möglichen Gerichtsstände auf die Wohn- bzw. Geschäftssitze der Parteien zu beschränken. Wenn ein Stuttgarter von einem Münchner in einer Zeitschrift beleidigt wird, die auch in Stuttgart erscheint, dann mag man ihm den zusätzlichen Klageort Stuttgart gönnen. Es ist jedoch nicht erkennbar, weshalb man zu solchen Prozessen Richtung Nordsee gebeten wird, wo doch keiner der Beteiligten dorthin einen Bezug hat (so schön die Stadt Hamburg auch sein mag).
Angesichts der absurden Blüten, die der fliegende Gerichtsstand hervorgebracht hat, ist es mehr als verwunderlich, dass sich Kläger speziell im Presserecht noch immer ihren Richter aussuchen dürfen. Die vereinzelt kritischen Töne einiger Gerichte finden in der Jurisprudenz bislang kein Gehör. Insbesondere mit Aufkommen des Internets ist der für den Print- und Rundfunkjournalismus entwickelte fliegende Gerichtsstand ein Anachronismus. “
28. April 2009 um 11:00 Uhr
Eine sehr gute Initiative. Es nutzt ja nichts, immer gleich das ganze -insgesamt ja doch sehr gut funktionierende System in Frage zu stellen. Das Arbeiten an den kleinen Stellrädern, die nicht funktionieren ist vielversprechender! Ich wünsche dn Initiatoren alles Gute!!!