eBay zieht den Schwanz ein
Eigentlich ist es nichts Neues und wir könnten täglich über gelöschte Angebote bei eBay berichten. Dieser Fall ist es wert, etwas genauer anzuschauen, da er auf dem ersten Blick nicht ganz so eindeutig gegen die Regeln von eBay verstösst. Oder etwa doch?
Sexyfilms.de - eine Art Videothek im Internet - wollte eine Rolle in einem “Erotikfilm” versteigern. Das ganze sogar mit Superstar Vivian Schmitt, die Gina Wild abgelöst hat, die Dolly Buster abgelöst hat… Nun Erotik ist ein recht dehnbarer Begriff. Nennen wir es lieber Pornofilm. Und Pornos dürfen nun mal nicht bei eBay angeboten werden. Moment! Es wurde ja kein Film versteigert, sondern nur eine Rolle in selbigem. Aber auch dagegen hat das Versteigerungs-Portal etwas. Begündet wurde das gegenüber den Leuten von Sexyfilms mit folgender eMail:
Nun muß man sagen, dass in der Auktion nirgendwo erwähnt war, dass der Gewinner auch tatsächlich ins Geschehen eingreifen darf. Scheinbar war es nur eine Statistenrolle ohne Hintergedanken. Doch eBay denkt sich wohl, wer eine Pornofilmrolle anbietet, meint automatische eine Einaldung zum Geschlechtsakt. Was lernen wir daraus? Nicht überall wo Sex drauf steht ist auch Porno drin.
24. März 2006 um 14:13 Uhr
Die Aktion schein wieder im Netz zu sein. Schau einer da: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=9118353047&rd=1&sspagename=STRK%3AMESE%3AIT&rd=1
30. März 2006 um 15:40 Uhr
es scheint mir, dass du mehr weißt.
scheinbar ging es wohl doch um die rolle.
mir kannst du es ja sagen!
2. März 2010 um 14:22 Uhr
[...] was erlaubt sei und was nicht. Da erinnert man sich gerne an den Fall von eBay aus dem Jahr 2006, als eine Auktion gestoppt wurde, in dem ein Anbieter als Gag eine Rolle in einem Pornofilm versteigern wollte (selbstverständlich [...]