Archiv für Juli 2009

Spätzünder

Mittwoch, 8. Juli 2009

Vor 20 Jahren, im Sommer 1989, fiel der “Eiserne Vorhang”. Zunächst in Ungarn, später in ganz Osteuropa und der DDR. Zwei Jahrzehnte ist das jetzt her. Man könnte meinen, die Medien(un)freiheit im Arbeiter- und Bauernstaat sei mittlerweile aufgearbeitet, Überraschungen gäbe es keine mehr.

Doch noch immer kommen Stilblüten aus den Archiven realsozialistischer Kulturpolitik ans Tageslicht, versüßen uns die Zeit und gewähren uns einen Blick in die Absurditäten der Vergangenheit.

Jüngstes (und was den Spielfilmsektor betrifft wohl auch letztes) Beispiel ist die im Jahr 1966 abgedreht Gaunerkomödie “Hände hoch oder ich schiesse”. Mehr als 40 Jahre musste der Film warten, bis er das Licht der Öffentlichkeit erblickte. Nun ist der letzte in der DDR verbotene Spielfilm in den Kinos zu sehen.

Mit  “Hände hoch oder ich schieße” präsentieren ausgewählte Lichtspielhäuser eine unterhaltsame und  spannende Episode deutscher Kinogeschichte: Der Film wurde Opfer einer politischen Eiszeit in der DDR, die mit den Beschlüssen des 11. Plenums der SED 1965/66 begann.

Obwohl zahlreiche selbstzensorische Eingriffe vorgenommen wurden, verbot das Innenministerium der DDR den Streifen. Überaus sensibel reagierten die Fuktionäre auf die Krimikomödie, da sie in ihr eine Verunglimpfung der staatlichen Organe (Polizei etc.) sahen.

Ihr Schicksal teilt die DEFA-Produktion mit berühmten Filmen wie “Das Kaninchen bin ich” oder der wohl bekannteste Verbotsfilm der DDR “Spur der Steine” mit Manfred Krug in der Hauptrolle.

Das gebrannt(markt)e Kind

Montag, 6. Juli 2009
Guerilla-Aktion gegen Hungerlohn-Shirts bei Tshibo

Guerilla-Aktion gegen Hungerlohn-Shirts

Auch wenn die garantierte Zensurfreiheit in unserem Lande nicht unmittelbar bedroht ist, hat doch die folgende Meldung einen Unterhaltungswert: Das Filialunternehmen Tchibo filtert bei der Bestellung individuell bedruckter Shirts über das Internet die vom Kunden gewünschten Texte.

Hintergrund ist eine Blamage, die dem Kaffeeröster letztes Jahr passierte. Damals hatte die Öko-Aktivistin Kirsten Brodde im Online-Shop von Tchibo ein Shirt mit dem Aufdruck “Tchibo-Shirts: Gefertigt für Hungerlöhne” bestellt und prompt geliefert bekommen. Damit nicht genug, denn die resolute Dame stellte sich demonstrative mit ihrem neuen Kleidungsstück vor eine Filiale und rief ein entsprechendes Medienecho hervor.

Aus der ungefilterten Offenheit hat sich nun zusammen mit dem Kooperationspartner Spreadshirt ein Zensurmechanismus im besagten Online-Shop etabliert. Texte, die den Markennamen “Tchibo” enthalten werden komplett abgelehnt. Doch die Einschränkungen gehen weiter. Das Shopsystem erkennt auch Aufschriften wie ” Bio, aber unfair” und schlägt vor, doch lieber einen anderen Spruch zu verwenden. Selbst wenn der Besteller kreativ genug ist, das ganze orthografisch zu umschiffen, in dem er etwa schreibt “Bio, aber unfär” fällt die Ware durch eine menschliche Endkontrolle.

Die Kritikerin unsauberer Produktionsmethoden in der Textilbranche wollte durch ihre Guerilla-Aktion auf die fragwürdige Herkunft der Tchibo-Kleidung aufmerksam machen. Der Konzern war bereits vor 4 Jahren in der Kritik, seine textilen Produkte unter schlechtesten Arbeitsbedingungen fertigen zu lassen. Mittlerweile hat sich jedoch das Unternehmen in der Beschaffung humaner produzierter Kleidungsstücke gewandelt. Warum man dennoch zensorische Eingriffe bei bestimmten Shirt-Sprüchen vornimmt, obwohl man doch der Sache nunmehr gelassen gegenüberstehen kann, liegt wohl im Spruch “Ein gebranntes Kind scheut das Feuer”. Ob dieser Satz auf einem Tchibo-Shirt stehen dürfte?

Parteitag unter Piratenflagge

Freitag, 3. Juli 2009
Die Piratenpartei setzt Segel in Richtung Bundesparteitag

Die Piratenpartei setzt Segel in Richtung Bundesparteitag

Sie haben sich die Förderung freien Wissens und freier Kultur auf die Fahne geschrieben und wollen gegen potentiell antidemokratische Tendenzen wie einen möglichen “Überwachungsstaat” segeln…

Die Piratenpartei ist kein deutsches Phänomen, sondern eine internationale Strömung, die sich insbesondere in Europa als politische (registrierte) Vereinigung etabliert. Auch in Ländern außerhalb der alten Welt sind Piraten unterwegs, meist jedoch als lockerer Zusammenschluß.

Die deutsche Sektion der Freibeuter hält nun ihren Bundespiratenparteitag ab. Dass es dabei nicht allzu hochoffiziell zugehen sollte, versteht sich von selbst. Als Location reicht daher auch eine Karaoke-Bar in Berlin-Friedrichshain. Das es die Piratenpolitiker dennoch ernst meinen, machen sie insbesondere durch ernsthaft geführte Aktionen und Diskussionen deutlich.

Ein besonderer Coup gelang der Partei, als sie den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss als neues Mitglied akquirierte. Einige halten diesen Schritt zwar für kontraproduktiv (wie es Kommentare auf der Website der Piratenpartei zeigen), da Tauss unter dem Verdacht steht, kinderpornografisches Material besessen zu haben, als gewichtige Stimme mit Bundestagsmandat kann Tauss andererseits auch förderlich für die junge Partei sein. Am 3. Juli 2009 absolvierte dieser beispielsweise die “erste Rede, die ein Mitglied einer der europäischen Piratenparteien weltweit in einem Parlament hielt und stellt damit einen bedeutenden symbolischen Schritt in Richtung einer konsequenteren Wahrung der Grundrechte durch die Politik dar.”

Welchen politischen Wiedererkennungswert die Piraten im Laufe der Zeit beim Wähler erreichen werden, bleibt eine spannende Frage. Letztlich braucht der Staatsbürger Faustformeln, um Parteien innerhalb des demokratischen Spektrums identifizieren zu könne. Ob sie als Freiheitskämpfer für mehr Demokratie im digitalen Zeitalter oder doch nur als Verfechter einer urheberrechtlosen Gesellschaft die Untiefen der politischen Meere umsegeln bleibt abzuwarten.

Lückenbüßer

Donnerstag, 2. Juli 2009
Hannelore Kraft legt sich mit Bottroper Blogger an...

Hannelore Kraft legt sich mit Bottroper Blogger an...

Muß ein Bottrop Blogger für eine von ihm entdeckte Lücke im Lebenslauf einer SPD-Politikerin juristisch und finanziell büßen?

Die Landesvorsitzende der SPD in NRW Hannelore Kraft löschte in ihrem Lebenslauf eine kleine Passage, die nun größere Wellen schlägt. Vor ihrem Selbsteingriff konnte der Leser erfahren, dass Frau Kraft zwischen 1989 und 2001 für das Zentrum für Innovation und Technik (ZENIT) in Mülheim an der Ruhr tätig war. Jetzt wurde diese Station im Lebensweg der Politikerin neutralisiert. Frau Kraft ist mittlerweile nur noch als „Unternehmensberaterin und Projektleiterin“ im besagten Zeitraum tätig gewesen. Offizieller Grund der Selbstzensur: Der Werdegang sollte etwas gekürzt werden.

Das Ganze wäre nicht weiter an die Oberfläche gekommen, gäbe es nicht zwei Komponenten, die daraus eine flächendeckende mediale Angelegenheit machten: Zum einen viel die Sache Herrn Schraven auf. David Schraven ist freier Journalist und wollte genauer wissen, warum die SPD-Landeschefin plötzlich zur Schere griff und an ihrem Lebenslauf herum manipulierte. Die Gedanken, die er sich dabei machte und die sich zu einer Vermutung konkretisierten, veröffentlichte Schraven in seinem Internet-Blog. Das stieß wiederum auf den Unmut von Frau Kraft, denn David Schraven kam zum Schluß: “Vielleicht liegt es daran, dass die Zenit GmbH in einen der großen NRW-Förderskandale verwickelt war, in dessen Verlauf die Rolle von Hannelore Kraft kritisch hinterfragt wurde.”

Nun kommt die zweite Komponente ins Spiel. Statt Herrn Schraven einfach seine Meinung sagen zu lassen, erzürnte sich die Spitzenpolitikerin aus NRW über dessen Mutmaßung und ließ dem Bottroper Blogger eine Einstweilige Verfügung zukommen, mit der Aufforderung, seine Behauptungen in Zukunft zu unterlassen. Selbiger weigerte sich jedoch diese zu unterschreiben. Stattdessen pocht er auf sein Recht der freien Meinungsäußerung.

Ironie der Posse: Hannelore Kraft wollte den Berufsneugierigen scheinbar einen Maulkorb verordnen und die Geschichte somit ein für alle mal aus der Welt schaffen. Erreicht hat sie das Gegenteil. Erst durch ihren Aktionismus hat eine teils begierige (CDU läßt spöttelnde Postkarten verteilen), teils empörende Öffentlichkeit Wind von der Sache bekommen.

Es wird ebenfalls von ersten Spendenaktionen berichtet, um den Blogger Schraven bei einer eventuell anstehenden juristischen Auseinandersetzung zu unterstützen, damit dieser eine Teil seiner Anwaltskosten bestreiten kann und durch seine journalistische Tätigkeit nicht zum finanziellen Lückenbüßer degradiert wird.

Verfassungsbeschwerden gegen Sperrgesetz

Donnerstag, 2. Juli 2009
Jörg Tauss will sich in Karlsruhe beschweren.

Jörg Tauss will sich in Karlsruhe beschweren.

Es gibt Berichterstatter, die sehen im Sturmlauf tausender Zeitgenossen gegen das nunmehr beschlossene Gesetz zur “Erschwerung des Zugangs zu kinderporno-graphischen Seiten” den ersten “Kulturkampf” im Bereich der Neuen Medien in Deutschland.

Die Angelegenheit geht jetzt (wie erwartet?!) in die nächste Runde. Als erster hat der ehemalige SPD-Politiker und Bundestagsabgeordneter Jörg Tauss Beschwerde in Karlsruhe eingereicht. Tauss (er selbst steht unter dem Verdacht, kinderpornografisches Material besitzt zu haben, was ein Ermittlungsverfahren gegen ihn hervorrief) bemüht das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen, da er sich in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt fühle, denn das Vorgehen der Großen Koalition sei undurchsichtig und verwirrend. So unterscheide sich das vom Deutschen Bundestag schlussendlich angenommene Sperr-Gesetz “gravierend” von der anfänglich von der Bundesregierung und Schwarz-Rot in den Bundestag eingebrachten Änderung des Telemediengesetzes. Der formale Fehler im Entstehungsprozeß des umstrittenen Gesetzes bestünde fernen darin, dass nicht genügend Lesungen im Parlament erfolgten, sondern auf Druck der SPD hin eine polizeirechtliche Regelung zur allgemeinen Gefahrenabwehr beschlossen wurde, statt eine Änderung des zunächst geplanten Vorhabens “zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” im Rahmen des Telemediengesetzes zu beschließen.

Auch der FDP-Innenpolitiker Max Stadler hatte erhebliche Zweifel an der Form des Beschlusses geäußert. Die FDP will jedoch im Gegensatz zu Jörg Tauss nicht vor das Verfassungsgericht ziehen. Das haben jedoch (diesmal aber aus inhaltlichen Gründen!) andere vor: Franziska Heine beispielsweise. Die Initiatorin der Bundestagspetition gegen das beschlossene Sperr-Gesetz sowie ein Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur bereiten momentan eine weitere Verfassungsbeschwerde vor. Unterstützt werden sie dabei von Aktivisten wie den Mitgliedern des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) sowie Juristen und Datenschützern.

Ob das Gesetz gekippt werden kann, inhaltliche Änderungen verordnet werden müssen oder alles so bleiben kann wie es ist, wird sich in den nächsten Monaten (oder gar Jahren) klären.