Archiv für März 2009

Jahrestagung der Bundesprüfstelle

Freitag, 27. März 2009
In Leipzig fand die Jahrestagung der Bundesprüfstelle statt

In Leipzig fand die Jahrestagung der Bundesprüfstelle statt

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) veröffentlicht die Ergebnisse ihrer Jahrestagung vom 04. und 05. März in Leipzig und informiert auf der Munic Gaming vom 1. bis 3. April 2009 in München.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien entscheidet gemäß des gesetzlichen Jugendmedienschutzes über Indizierungsanträge und setzt je nach Entscheidung Medien auf den Index, die nicht geeignet sind, minderjährigen Personen zugänglich zu machen.

Gemeinsam mit dem Stadtjugendamt Leipzig führte die BPjM Anfang April ihre Jahrestagung durch. Zur Sprache kamen verschiedene Themen. So wurden die neuen jugendschutzrechtlichen Regelungen (Jugendgefährdung gemäß § 18 JuSchG, schwere Jugendgefährdung gemäß § 15 JuSchG und Jugendpornographie gemäß § 184c StGB) erörtert.

Weiterhin wurden das Thema Web 2.0 im Zusammenhang mit dem Umgang persönlicher Daten, Onlinespiele aus rechtlicher und pädagogischer Sicht sowie Medien und sexuelle Verwahrlosung behandelt.

Von besonderer Aktualität dürfte die Präsenz der Bundesprüfstelle auf der vom 1. bis 3. April stattfindenden “Munic Gaming” sein. Nach dem Amoklauf von Winnenden und der sich daraus entwickelnden erneuten Debatte um so genannte “Killerspiele”, kann auf dieser Münchner Fachtagung (zu der am 3. April auch Besucher zugelassen sind) ein weiterer Gedankenaustausch stattfinden. Die BpjM wird u.a. bei folgenden Themen vertreten sein: Am 1. April „Spielzeit = Echtzeit = Lebenszeit? Gamer zwischen kreativer Herausforderung und Suchtgefahr“ und am 2. April  „Surfen, Spielen, Sicherheit - Zwischen Verbot und Vertrauen: Wie viel Kontrolle brauchen Jugendliche?“ „Wissen was gespielt wird“ am Publikumstag (3.April) ist in der Podiumsdiskussion „Spielkamerad Computer? Risiken und Potenziale von Spielen“.

Maßnahmen gegen einen Massenmarkt

Donnerstag, 26. März 2009
Was kann gegen pädophile Webangebote getan werden?

Was kann gegen pädophile Webangebote getan werden?

Die umfassende Eindämmung pädophiler Angebote im Netz wurde im Bundeskabinett beschlossen. Auf Sperrlisten, die “durch eine staatliche Stelle bereitgestellt und verantwortet werden”, sind illegale Anbieter verzeichnet, deren Seiten zukünftig für deutsche Surfer blockiert werden. Dieser Eingriff in die Telekommunikationsfreiheit ist umstritten, doch nicht wegen seines berechtigten Anspruchs.

Kinderpornographie ist keine kriminalstatistische Nische, in der einige Wenige ihr Unwesen treiben. Im Jahr 2007 hat sich der Vertrieb von pädophilen Angeboten im Netz gegenüber 2006 mehr als verdoppelt. Das wir es mit einem kommerziellen Massenmarkt zutun haben, belegen mehr als 50.000 Downloads einschlägiger Videos innerhalb eines Monats.

Die Bemühungen der Politik, diesen Sumpf auszutrocknen, sind nicht neu. Doch erst jetzt kommen die Verantwortlichen mit etwas größeren Schritten voran. Einschnitte in die Telekommunikationsfreiheit sind dabei wohl unumgänglich. Auch wenn das Web einst antrat, die zwischenmenschliche Kommunikation auf eine nie zuvor erreichte Freiheitsstufe zustellen, so muss erkannt werden, dass diese Freiheit ihre Grenzen hat, wo die Grundrechte anderer missachtete werden.

Zunächst sollte eine Allianz zwischen dem Bundeskriminalamt und privatwirtschaftlichen Internet-Providern die Sache regeln. Doch diese freiwillige Feuerwehr, die den Flächenbrand Kinderpornographie löschen sollte, stieß auf Widerstand. Große Provider wie die Telekom verlangten eine genaue gesetzliche Regelung. Justizministerin Zypries sah in den lockeren Vereinbarungen gar “erhebliche verfassungsrechtliche Risiken”.

Die nun vorgelegten Eckpunkte sind eine weitere Etappe auf dem Weg zu einer umfassenden Regelung auf Gesetzesebene. Doch sie dienen nur der Orientierung. Die “heißen Eisen” müssen erst noch in Fachgruppen erörtert werden, was der Angelegenheit nur gut tun kann, denn ein Eingriff in die Kommunikationsfreiheit des Bürgers sollte durchdacht sein.

So muß sichergestellt sein, dass keine legalen Angebote auf den Sperrlisten auftauchen, so wie es in einigen Ländern vorkam, die bereits ähnliche Maßnahmen ergriffen haben. Auch sei es unumgänglich, keine pauschale Zensurparagraphen zu schaffen, der nach Belieben unliebsame Inhalte einfach ausschließen kann. Nur zu gerne würden manche auch Computerspiele und dergleichen gleich mit verbieten. Eine Präambel in den vorgelegten Eckpunkten soll das ausschließen und nur kinderpornographische Angebote betreffen.

Doch bevor das Gesetzt kommt, zählt weiterhin die Freiwilligkeit der Internetdienste. Diese zeigten sich nach dem Beschluß der besagten Eckpunkte bereit, den Kinderpornosumpf so schnell wie möglich auszutrocknen. Das man die geplanten Sperren recht einfach überwinden kann, wie Computerexperten meinen, ist jedoch ein Dilemma, das am Ende die berechtigte Wirksamkeit des Verfahrens verwässern könnte.

Zeitungszeugen freigesprochen

Mittwoch, 25. März 2009
Die Zeitungszeugen dürfen auch weiterhin Ihr Dokumente veröffentlichen.

Die "Zeitungszeugen" dürfen auch weiterhin Ihr Dokumente veröffentlichen.

Der in Großbritannien ansässige Verlag Albertas Limited darf in Deutschland auch weiterhin seine historischen Reprint-Ausgaben veröffentlichen. Das entschied heute das Landgericht München I.

Die unter dem Namen “Zeitungszeugen” erscheinenden Publikationen beinhalten faksimilierte Originalausgaben von Zeitungen, die vor allem die Zeit des beginnenden “Dritten Reiches” dokumentieren. Der Herausgeber der Edition, die ALBERTAS Limited, beschreibt sein Produkt so: “Zeitungszeugen bringt Ihnen, ausgehend von den dramatischsten Ereignissen und folgenschwersten Entwicklungen der NS-Zeit, jene Informationen nahe, mit denen die damalige Bevölkerung konfrontiert wurde.”

Eigentlich ein interessantes Geschichtsprojekt, wäre da nicht die Sache mit dem Urheberrecht - und natürlich die Moral: Dürfen die das? Nationalsozialistische Propagandaliteratur wie den “Stürmer” oder den “Völkischen Beobachter” einfach so nachdrucken und in Umlauf bringen?

Ja, sie dürfen. Doch das war nicht immer so klar. Schon die dritte Ausgabe der “Zeitungszeugen” wurde Ende Januar 2009 in Bayern beschlagnahmt. Die Sache liegt darin begründet, dass die bayerische Staatsregierung die Urheberrechte an bestimmten nationalsozialistischen Werken beansprucht und penibel darauf achtet, dass derartige Dinge nicht in Neuauflagen auf den Markt gebracht werden.

Peter McGee, Inhaber des herausgebenden Verlages, witterte daraufhin Zensur in Deutschland. Auf dem Cover der dritten Ausgabe mit dem Titel „Das Ende der Demokratie“ prangt in rot das Wort „zensiert“.

Nachdem außergerichtliche Einigungsversuche scheiterten, musste nun das Landgericht München I eine Entscheidung herbeiführen und sprachen die Zeitzeugen vorm Vorwurf der Urheberrechtsverletzung frei.  Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass ein Urheberrecht an den originalen Zeitungen nur bis zum Jahrgang 1939 besteht, alles was älter ist, ist auch frei von Urheberrechten.

Die nicht unumstrittenen Zeitdokumente, bei denen einige Befürchtungen zutage kamen, Neonazis könnten sie für düstere Zwecke missbrauchen, können nun ungehindert an den Kiosken verkauft werden. Damals beanstandete “Zeitungszeugen” mit fehlendem Inhalt können beim Verlag nachbestellt werden.

Moderate Zensur im Internet?

Montag, 23. März 2009
Wie weit darf die Kontrolle im Netz gehen?

Wie weit darf die Kontrolle im Netz gehen?

Es ist unabdingbar, gegen kriminelle Handlungen wie Kinderpornografie vorzugehen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen möchte daher am kommenden Mittwoch einen weiteren Schritt zur Eindämmung dieser Plage unternehmen und wichtige Eckpunkte einer so genannten Internet-Sperrliste im Kabinett beschließen.

Nun ist gegen die lautere Absicht, pädophiles Material umfassend zu unterbinden, nichts einzuwenden, doch ob die geplanten Sperrlisten ein nützliches Instrument sind, dieses Ziel zu erreichen ist noch offen.

Die besagten Sperrlisten sind Verzeichnisse, die Internetprovider zur Abschaltung darauf befindlicher Webseiten nutzen. Die Kritik dieser Vorgehensweise ergibt sich aus verscheidenen Blickwinkeln: zwar geht die Ministerin davon aus, dass sich auf den Listen ausschließlich Anbieter von illegale Inhalten befinden, Erfahrungen aus anderen Staaten belegen jedoch, dass durchaus auch unverfängliche Seiten auf solchen Sperrlisten auftauchen können. Das wäre natürlich nicht Sinn der Sache.

Hinzu kommt: Der Begriff der Kinderpornographie ist nicht immer eindeutig definiert. Als verboten gilt nicht nur das übliche pornografische Material, sondern konsequenterweise seit einer Gesetzesänderung auch solches, bei denen Darsteller in offensichtlich aufreizenden Posen so aussehen, als seien diese minderjährig. Jugendanscheinspornographie nennt das der Gesetzgeber.

Unterdessen haben sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gegen eine strengere Internet-Zensur ausgesprochen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich beide nun gegen Ihre Kollegin aus dem Familienressort stellen. Gemeint ist vielmehr, dass die Bundesregierung die von einigen Politkern geforderte Ausweitung der Sperrlisten nun auch auf gewaltsame Computerspiele oder Spielcasinos ablehnt. Schäuble meinte, man müsse das andere ein bisschen gründlicher diskutieren, deswegen möchte ich es auch nicht vermischen”. Damit nimmt er eine ähnliche Haltung ein, die wir vor einigen Tagen hier im Blog vertreten habe.

Doch was ergibt sich nun daraus? Werden die Sperrlisten umgesetzt, sind Fehler sicher nicht auszuschließen und weitere Diskusssionen stünden im Raum, ob dieses Vorgehen sinnvoll ist. Haben wir es womöglich bald mit einer “moderaten” Internetzensur zu tun?

Das die Angelegenheit noch einige Hürden nehmen muß, um umgesetzt werden zu können wird im übrigen auch daran erkennbar, dass die Gespräche mit der Deutschen Telekom sich schwierig gestalteten. Unter anderem verlange das Unternehmen die Zusage für eine Gesetzesinitiative, die den Firmen mehr Rechtssicherheit geben soll. Nicht zuletzt werde der erfolgreiche Abschluss der Vertragsverhandlungen  “erheblich erschwert” durch verfassungsrechtliche Bedenken von Zypries.

Es sollte genauer hingeschaut werden

Donnerstag, 19. März 2009
Die Kaufhauskette Kaufhof überdenkt ihre Verkaufsstrategie bei Computerspielen.

Die Kaufhauskette "Kaufhof" überdenkt ihre Verkaufsstrategie bei Computerspielen.

Mehr als eine Woche nach dem blutigen Amoklauf in Winnenden ist nicht nur die Debatte über Schuld und Unschuld von Computerspielen im vollen Gange, es werden auch bereits die ersten Konsequenzen gezogen: “Kaufhof” hat sich dazu entschlossen, den Verkauf von Gewaltspielen stark einzuschränken oder ganz einzustellen. Es werden alle Spiele mit der Altersfreigabe “Ab 18″ aus dem Sortiment genommen, hieß es aus Essen, wo der Konzern seinen Hauptsitz unterhält.

Der bayerische Kultusminister Siegfried Schneider begrüßte diesen Schritt als “richtigen und konsequent”. Schneider meinte weiterhin: “Kaufhof setzt ein mutiges Signal gegen Gewalt in Computerspielen. Das Unternehmen übernimmt durch diese Selbstbeschränkung Verantwortung und leistet damit einen eigenverantwortlichen, starken Beitrag zu einem wirksamen Kinder- und Jugendschutz. Ich ermuntere die anderen Handelsketten, diesem Beispiel zu folgen und damit ein Signal der gemeinsamen Ächtung von Gewalt in Computerspielen zu setzen.” Die Verkaufseinschränkungen sind nach Ansicht Schneiders auch eine Chance für mehr Nachfrage bei qualitativ hochwertigeren Spielen.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wollte in der Kabinettsitzung am 17.3. 2009 ein härteres Gesetz gegen so genannte “Killerspiele” vorstellen. Der Antrag konnte sich allerdings nicht durchsetzen. Dafür wird die Landesregierung aber eine Projektgruppe „Medienkompetenz” einsetzen.

Ob brutale Spiele irgendeinen Nutzen auf die Entwicklung von jungen Menschen haben, ist sicher sehr fragwürdig. Doch bevor man sich auf Einschränkungen und Verbote von Medien einläßt, sollte genauer hingeschaut werden. Auch außerhalb des Computers lauern diverse spielerische Militaria, mit denen Kinder bereits im Vorschulalter konfrontiert werden. Ob Spielzeugsoldaten oder Modellpanzer, Maschinengewehre aus Kunststoff oder Kriegsschiffe für die Badewanne, wenn man ernsthaft eine gewaltarme Gesellschaft aufbauen will, sollte der pazifistische bzw. auf reine Verteidigung orientierte Gedanke auch in viele andere Bereiche Einzug halten.

Das Verbot von Medien ist ein Vorgehen, das möglicherweise am Ende einer ganzen Reihe von Maßnahmen steht. Der Mut, Menschen wieder Werte wie Friedfertigkeit und Hilfsbereitschaft zu vermitteln und diese Tugenden in den Lebensmittelpunkt zu stellen, könnte weit mehr Wirkung zeigen, als reflexartige Verbotsmaßnahmen.

Wie es zu erwarten war

Dienstag, 17. März 2009
Trug ein Spiel wie Far Cry 2 zum Amoklauf von Winnenden bei?

Trug ein Spiel wie "Far Cry 2" zum Amoklauf von Winnenden bei?

Bereits am 11. März 2009 berichteten wir als erstes deutsches Weblog noch am Tattag des Amoklaufes von Winnenden über die sich ankündigende Debatte zum Thema “Killerspiele”.

Die ersten Reaktionen vor einer knappen Woche waren noch zurückhaltend. Doch wie wir bereits vermutet haben, ist der Streit um ein Spieleverbot nunmehr voll im Gange und die Stimmen, die sich für ein Verbot einsetzen werden lauter. Brisanz dürfte die Sache besonders dadurch bekommen, dass nach Informationen des SPIEGELS Tim K. am Abend vor seiner Tat das Spiel “Far Cry 2″ spielte.

Am deutlichsten spricht sich momentan der bayerische Innenminister Joachim Herrmann für ein Totalverbot von “Killerspielen” aus. Für ihn sind derartige Spiele mit Kinderpornografie gleichzusetzen und sollten deshalb vom Markt verschwinden.

Weitere Nahrung erhält die Debatte durch eine jüngst veröffentlichte Studie es Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, die am 16.3.09 in Hannover vorgestellt wurde. Dort heißt es, dass momentan mehr als 14.000 Jugendliche von einer Spielsucht betroffen sind und dabei oft Fiktion und Realität nicht mehr unterscheiden könnten. Die Konsequenz: Die niedersächsische Sozialministerin Ross-Luttmann will den suchtgefährdenden Spielen an den Kragen. Ziel sei es, Programme wie das Online-Rollenspiel “World of Warcraft” künftig für Jugendliche zu verbieten.

Dr. Roland Seim, anerkannter Soziologe sowie Mitbegründer und wissenschaftlicher Leiter der Arbeitsgemeinschaft “Museum für Kunst- und Pressefreiheit”, äußerte sich in diversen Interviews zum aktuellen Streit über gewaltdarstellende Computerspiele. Dr. Seim meint: “Sinnvoller als Medien für Verbrechen verantwortlich zu machen und populistisch Verbote unerwünschter Inhalte zu fordern, wäre es, die Medienkompetenz der Nutzer zu fördern.”

Parallel zur momentanen Debatte wurde der Verband der Spieleentwickler in den Deutschen Kulturrat aufgenommen. Computergames erlangen damit einen Kulturstatus, der die Diskussion um ein Teilverbot bestimmter Spiele weiter verschärft.

Neue Verbot-Debatte nach Amoklauf?

Mittwoch, 11. März 2009
Entsetzen am Tatort im baden-württembergischen Winnenden

Entsetzen am Tatort im baden-württembergischen Winnenden

Die Ereignisse im baden-württembergischen Winnenden, bei dem der jugendliche Täter Tim K. mindestens 15 Menschen erschießt und schließlich sich selbst tötete, hat bereits am heutigen Tattag dazu geführt, dass einmal mehr Computerspiele in den Fokus rücken, wenn es darum geht, derartige Ereignisse zumindest teilweise zu erklären.

Insbesondere so genannten Ego-Shooter-Games haftet dabei ein Image an, das dazu prädestiniert ist, als einer der möglichen Gründe herzuhalten, warum gerade junge Menschen derart Amok laufen. Ego-Shooter ermöglichen dem Nutzer sich durch mehrere Spiellevel “durchzukämpfen”. Dem Spieler stellen sich dabei zahlreiche Gegner in den Weg, die er durch mehr oder weniger brutale Waffengewalt aus dem Weg räumen muss.

Obwohl die Ermittlungen zum jüngsten Amoklauf gerade begonnen haben, ist am Horizont bereits eine erneute Debatte erkennbar, die nach bestimmten Mustern und Auslösern für solche Taten suchen und natürlich auch wieder nach einem Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen rufen.

Susanne Kronzucker, Botschafterin der Initiative SCHAU HIN!, glaubt hingegen nicht, dass gewaltsame Spiele daran schuld haben, dass Menschen solche Taten vollbringen. In einem Interview des ZDF mahnte sie dennoch, Kinder aufzuklären und genauer darauf zu achten, was diese in den Medien konsumieren.

Auch der Nachrichtensener N24 verwies in einem Interview mit der Gewaltforscherin Prof. Angela Ittel erneut auf Computerspiele als möglichen Erklärungsgrund. Frau Ittel ist ebenfalls der Meinung, dass man sehr vorsichtig sein sollte, wenn es darum geht, derartiges mit den immer gleichen “Sündenböcken” zu erklären.

Ein Tag gegen die Zensur

Montag, 9. März 2009

Unterstütrzer gesucht: Wer seine Stimme gegen Internetzensur erheben will unterstützt Reporter ohne Grenzen.

Unterstütrzer gesucht!

Die auf den Schutz der Pressefreiheit fokussierte Journalistenorganisation “Reporter ohne Grenzen” (ROG) hat den 12. März 2009 zum Internationalen Tag gegen die Internetzensur erklärt. Die Organisation möchte damit auf die zunehmenden Kontroll- und Einschränkungsmaßnahmen hinweisen, die in einigen Ländern an der Tagesordnung sind.

Auch in Deutschland erfährt das Netz Eingriffe, meist aus Gründen von Rechtsgutverletzungen wie das des Urheberrechts oder des Persönlichkeitsrechts. Hinzu kommen Maßnahmen gegen Gewaltdarstellungen, Pornographie und Extremismus.

Die Aktion möchte auch darauf hinweisen, dass insbesondere Blogger Repressionen ausgesetzt sind, wenn Sie in Ihren Ländern frei berichten wollen.

Weitere Aktionen zum Welttag gegen Internetzensur erhalten Sie hier.