Archiv für Dezember 2008

Interview zur Zensur im Internet

Dienstag, 23. Dezember 2008

Dr. Roland Seim, wissenschaftlicher Leiter des Projektes “Deutsches Zensurarchiv - Museum für Kunst - & Pressefreiheit”, hat dem Nachrichtenportal news.de ein umfassendes Interview gegeben, dessen Kernaussagen in einem Beitrag zur Zensursituation im Internet enthalten sind.

Das weltweite Datennetz, das einst als freiheitliche Krönung der modernen demokratischen Informationsgesellschaft gepriesen wurde, gerät zunehmend unter Kontrollmaßnahmen unterschiedlicher Interessen und Institutionen. Nicht nur in Ländern wie China, auch vor der eigenen Haustür wird nach Ansicht des Beitragses gräftig mit dem eisernen Besen der Zensur gekehrt.

Der Originalbeitrag ist hier zu finden.

Ein Tag für die Menschenrechte

Mittwoch, 10. Dezember 2008
Die Vereinten Nationen gaben sich 30 Artikel, die bis heute nichts an Bedeutung veloren haben.

Die Vereinten Nationen gaben sich 30 Artikel, die bis heute nichts an Bedeutung veloren haben.

Heute jährt sich zum sechzigsten Mal das Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den Grundsätzen der Menschenrechten.

Am 10.12.1948 gab sich die Welt unter dem Eindruck zweier Weltkriege eine 30 Artikel umfassende Erklärung, in der die Grundrechte jedes einzelnen Menschen festgeschrieben wurden.

Doch Sicherheit vor Verletzung dieser Rechte haben immer noch viel zu wenige Erdenbürger. Gerade die Menschenwürde wird vielerorts mit Füßen getreten.

Auch die Meinungs- und Pressefreiheit gilt als hohes Gut, das im Artikel 19 der UN-Menschenrechts-Erklärung verankert ist. Doch noch immer werden weltweit bis heute Verleger, Journalisten und Menschen verfolgt, die für eine ungehinderte Berichterstattung eintreten.

Der UN-Menschenrechtsrat wird indes von “Reporter ohne Grenzen” kritisiert. Die Menschrechtsinitiative, die sich u. a. für inhaftierte Journalisten einsetzt, schreibt, dass der Rat sei “häufig beeinflusst durch Regierungen, die selber die Menschenrechte grob missachten. Dies ist die Schlussfolgerung eines gestern veröffentlichten Berichtes von ROG. Der Rat leiste kaum mehr als sein Vorläufer – die 2006 aufgelöste UN-Menschenrechtskommission.”

Auch in der Bundesrepublik gibt es immer wieder Anlässe zur Kritik. Als Ergebnis rangiert Deutschland In der Rangliste der Pressefreiheit, die von “Reporter ohne Grenzen” am 22. Oktober 2008 neu erhoben wurde, auf Platz 20 hinter der Tschechischen Republik, in der einst das Recht auf Freiheit im Prager Frühling 1968 mit Panzern überrollt wurde. So können sich die Zeiten ändern. 60 Jahre nach der UN-Menschenrechtserklärung und 40 Jahre nach dem Umsturz in der damaligen ČSSR haben einige ehemalige Ostblock-Länder die Bundesrepublik laut Rangliste der Pressefreiheit überholt.

Auch vor 10 Jahren wurde die ernüchternde Situation der Pressefreiheit angemahnt. Ein Beweis, wieviel es noch zutun gibt, damit in 10 Jahren mehr Erfolge verkündet werden können.

Wie konnte es dazu kommen?

Mittwoch, 10. Dezember 2008
Das später geänderte Cover des Albums Virgin Killer

Das später geänderte Cover des Albums "Virgin Killer"

Seitdem es Plattencover gibt, sind diese auch immer wieder Opfer der Zensur. Wir dürfen an dieser Stelle auf die Ausstellung von Dr. Roland Seim - unserem wiss. Projektleiter - hinweisen.

In der Öffentlichkeit entzündet sich momentan ein kleiner Flächenbrand, wie es sein kann, dass ein mehr als 30 Jahre altes Motiv auf einer Plattenhülle noch heute für Zündstoff sorgen kann. Wir berichteten bereits vor einigen Tagen über den Verdacht der Kinderpornografie in der Online-Enzyklopädie Wikipedia, unter den das Cover zum Album “Virgin Killer” der Band Scorpions gefallen ist.

Eigentlich spielte sich der Fall bei der englischen Wikipedia ab, doch nun wird auch die Bundsprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Deutschland aktiv, die aufgrund einer Beschwerde eines Bürgers ein Verbot des Covers prüft. Bisher wurde das Motiv weder indiziert, also für jugendgefährdend erachtet, noch als Kinderpornografie verboten. Im Gegenteil: vor über 20 Jahren wurde das Bild schon einmal von der BPjM begutachtet. Das Ergebnis: Das Titelmotiv sei nicht pornografisch. Mittlerweile haben sich die Zeiten geändert: einerseits sorgt das Internet für die Verbreitung von medialen Inhalten aller Art (selbst wenn sie so selten sind wie das betreffende Cover) andererseits hat sich die juristische Lage seit der letzten Beurteilung durch die Bundesprüfstelle geändert.

Als Mitte der 1990er Jahre u.a. durch die perfiden Taten des pädophilen Serienmörders Marc Dutroux die gesetzlichen Regelungen zur Darstellung unbekleidete Minderjähriger verschärft wurden, ging es insbesondere um die Eindämmung “geschlechtsbetonter” Darstellungen von Kindern u.a. in einschlägigen FKK-Zeitschriften, die als geistige Brandstifter für Übergriffe auf Minderjährige mitverantwortlich gemacht wurden. Die Magazine waren jedoch im Gegensatz zu der heute beanstandeten Plattenhülle am Kiosk frei erhältlich, das Scorpions-Cover aber bereits vor mehr als 10 Jahren nur noch bei Sammlern bekannt.

Erst das Internet ermöglichte dem Corpus Delicti ein Comeback ins mediale Rampenlicht und vor allem in die kritische Auseinandersetzung. Das seltene Cover war nunmehr einer breiten Öffentlichkeit zugänglich und es war eine Frage der Zeit, bis es auf die Tagesordnung zurückkehrte. Es verwundert auch nicht, dass wieder einmal Wikipedia für eine Debatte sorgte. Das freie Online-Lexikon wird immer wieder aufgrund seiner Inhalte weltweit attackiert.

Die nun geführten Debatten im Netz zeigen, dass sich die Gesellschaft aktiv mit der Kunst- & Pressefreiheit auseinandersetzt. So sorgt die Sache mit den Scorpions auch in dieser Hinsicht für eine lebhafte Diskussion, die benötigt wird, um die Meinungsfreiheit am Leben zu erhalten.

Anschlag auf die Kunstfreiheit?

Dienstag, 9. Dezember 2008
Kritisiert und erfolgreich: Badder-Meinhof-Komplex

Kritisiert und erfolgreich: Badder-Meinhof-Komplex

Der Baader-Meinhof-Komplex” ist ein komplexes cineastisches Werk. In ihm wird die Geschichte und der Werdegang der ersten Generation der RAF erzählt. Das geschieht an vielen Stellen äußerst detailgenau. Manches jedoch ist historisch nicht belegt oder sogar falsch.

So bemühte man sich selbst Auto-Kennzeichen originalgetreu wiederzugeben, andererseits fallen technische Ungereimtheiten auf, so dass plötzlich ein Hubschauber moderner Bauart auftaucht oder es sind Handfeuerwaffe aus heutiger Zeit zu sehen, die in diesem Film eigentlich nichts zusuchen haben.

Zweifelhafte Darstellungen anderer Art sind dafür verantwortlich, dass der Streifen mittlerweile nicht nur von der Witwe des RAF-Opfers Jürgen Ponto und dem Sohn Siegfried Bubacks kritisiert wird, auch Brigitte Mohnhaupt, ehemaliges Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF), sah sich in dem Streifen falsch dargestellt und so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Während man sich mit den Hinterblieben der RAF-Opfern darauf einigte, in der weiteren Vermarktungskette darauf hinzuweisen, dass der Film in Teilen fiktive Handlungen und nicht die Realität wiedergibt, erstrebte Frau Mohnhaupt eine Einstweilige Verfügung gegen die Poduktionsfirma und verlangte die Streichung einiger Pasagen, wird berichtet.

Konkret ging es ihr wohl unter anderem um einen Dialog und die Darstellung einer Intimszene mit Peter-Jürgen Boock, einem ihrer ehemaligen “Kampfgefährten” in der RAF. Die Filmemacher legten Mohnhaupt (gespielt von Nadja Uhl) und Boock (dargstellt von Vinzenz Kiefer) folgende Worte in den Mund: Brigitte Mohnhaupt begegnet nach ihrer Haftentlassung Peter-Jürgen Boock mit dem Satz “Fast fünf Jahre Knast.” worauf Boock “Ist ‘ne lange Zeit.” entgegnet was nunmehr von Mohnhaupt mit den Worte “So lange habe ich mit keinem Mann gefickt.” kommentiert wird. Das anregende Gespräch endet schließlich in einer Bettszene.

Dieses historisch nicht belegte Szenario war nun Grundlage einer angestreben Einstweiligen Verfügung von Frau Mohnhaupt und ihrem Rechtsbeistand, die das Hamburger Landgericht bemühten, um Streichungen aus dem Kinofilm zu verlangen. Zuvor waren sie an die Produktionsfirma und den Verlag herangetreten, um dort ihre Forderung kundzutun. Verlag und Produktionsfirma verwiesen jedoch auf das hohe rechtliche Gut der Kunstfreiheit und weigerten sich, die beanstandenden Stellen zu zensieren.

Wiedereinmal sind es vermeintlich verletzte Persönlichkeisrechte, die sich mit dem der Kunsfreiheit messen müssen. Juristisch ist dabei immer zu klären, wie weit das Recht auf die persönliche Ehre beschnitten wurde und welche künstlerischen Freiheiten überstrapaziert wurden. Gerade in der Wiedergabe intimer Details obsiegt dabei meist der Mensch und nicht die Kunst. Der Fall “Esra” ist noch nicht so lange her. Auch dort waren es unter anderem Intimitäten, die zum Verbot des Buches von Maxim Biller führten. Im Fall des “Baader-Meinhof-Komplexes” obsiegte nunmehr die Kunstfreiheit, wenngleich die Sexszenen im Gegensatz zu Billers “Esra” frei erfunden sein dürften.

Sollte die Sache Bigitte Mohnhaupt keine Ruhe lassen und sie ihre rechtsstaatlichen Mittel ausschöpfen, die der von ihr einst bekämpfte Staat gewährt, könnte sie noch einmal eine Unterlassungsklage in einem Hauptsacheverfahren erwirken.

» Bücher und andere Medien zum Baader-Meinhof-Komplex

Kinderporno bei Wikipedia?

Montag, 8. Dezember 2008
Wikipedia ist immer wieder Opfer von Abschaltungen.

Wikipedia ist immer wieder Opfer von Abschaltungen.

Wegen des Verdachts von “Kinderpornographie” aufgrund des LP-Covers “Virgin Killers” (1976) der deutschen Hardrock-Band Scorpions wurde eine englische Wikipedia-Seite Anfang Dezember blockiert (SPIEGEL und Welt).

Nach unserem Wissen war das Cover, das auch im Museum für Kunst- & Pressefreiheit dokumentiert wird, seinerzeit in Deutschland weder indiziert noch verboten, sondern wurde für spätere Auflagen vom Label RCA 1977 nach Protesten in einem Akt der “Selbstzensur” durch ein harmloses Motiv ausgetauscht. Nun soll das alte Cover gar auf den Index (SPIEGEL). Man sollte meinen, dass es dringlichere Probleme gäbe, als sich um 32 Jahre alte LP-Cover zu sorgen…

Nachdem der Politiker Lutz Heilmann (Linke) Mitte November kurzzeitig die deutsche Startseite von Wikipedia sperren ließ, da er in einem Beitrag über sich seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, (SPIEGEL) werden sich die Online-Enzyklopädisten Gedanken machen müssen, was sie noch dürfen.

» Infos zur Zensurgeschichte im Museum für Kunst & Pressefreiheit
» Das Album “Virgin Killer” jetzt kaufen

Titelsong “Virgin Killer” des gleichnamigen 1976 erschienen Albums der Scorpoins

» Gerichtsstand auf dem Prüfstand

Mittwoch, 3. Dezember 2008
Mediale Maulkörbe werden dank einseitiger Rechtssprechung häufiger

"Mediale Maulkörbe" werden durch einseitige Rechtssprechung häufiger

Mit Gerichtsstand wird der geografische Ort beschrieben, an dem sich das zuständige Gericht befindet, das für die Rechtssprechung bei einer Auseinandersetzung zuständig ist. Im Allgemeinen ist das der Wohnort, an dem der Beklagte gemeldet ist oder ein Unternehmen seinen Firmensitz unterhält. Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, bei denen sich Kläger und Beklagte an einem anderen Ort juristisch auseinandersetzen können.

Insbesondere bei Streitfällen, die das Presserecht tangieren, ist die Wahl des Gerichtsstandes frei wählbar. Vereinfacht dargestellt hat das folgenden Hintergrund: Personen, die sich durch Veröffentlichungen bspw. in einer Zeitung oder auch im Internet in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, können sich den Ort quasi aussuchen, an dem sie sich gegen die “Ehrverletzung” gerichtlich wehren möchten. Behauptet also eine Illustrierte etwas “Unanständiges” oder Unwahres über einen Menschen, kann sich dieser überall dort vor Gericht beschweren, wo es diese Illustrierte zu kaufen gibt oder in anderer Weise ein Mensch darüber Kenntnis erlangen kann.

Taktisch vorgehende Anwälte von Klägern, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sehen, nutzen diese Möglichkeit das ein oder andere mal aus und wählen dann natürlich ein Gericht, das für seine “äußerungsfeindliche” Rechtssprechung bekannt ist. Die Anwälte gehen so auf Nummer sicher, ein für ihren Mandanten günstiges Urteil zu bekommen. So kann also eine Zeitschrift von einem bestimmten Gericht schneller zur Unterlassung ehrabschneidender Äußerungen verurteilt werden, als das es bei einem für seine “milden” Urteile bekannten Gericht der Fall wäre.

Da es also so ist, dass Kläger Gerichte aussuchen können, bei denen ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach recht gegeben wird, behindert diese Praxis die Rechtssicherheit und die Medienfreiheit wird durch Klagen bei meinungsfeindlichen Gerichten zunehmend zurückgedrängt. Selbst bei Kleinigkeiten werden “berüchtigte” Gerichte schnell aktiv und verurteilen Verlage, TV-Sender oder Einzelpersonen zum Tragen eines medialen “Maulkorbs”, sprich es wird eine Unterlassungserklärung verfügt, die es verbietet bestimmte Dinge in die Öffentlichkeit zu tragen. Bei so manchen Vorfällen mag das gerechtfertig sein. Die Fälle unangemessener medialer Eingriffe häufen sich jedoch zu Lasten der Pressefreiheit.

Der Geschäftsführer des Berliner Autoren Verlags, Manfred Plinke, hat sich nun an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt. Die von ihm initiierte Petition, die den Mißbrauch des einstweiligen Rechtsschutzes im Äußerungsrecht insgesamt kritisiert, wurde von mehr als 1.100 Menschen unterschrieben. Plinke möchte erreichen, dass die zuständigen Gerichte bei Anträgen auf einstweilige Anordnung, die die Presse- und Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz (GG) betreffen, besonders genau prüfen.

Telepolis schreibt dazu: “Die Petenten schlagen vor, die möglichen Gerichtsstände auf die Wohn- bzw. Geschäftssitze der Parteien zu beschränken. Wenn ein Stuttgarter von einem Münchner in einer Zeitschrift beleidigt wird, die auch in Stuttgart erscheint, dann mag man ihm den zusätzlichen Klageort Stuttgart gönnen. Es ist jedoch nicht erkennbar, weshalb man zu solchen Prozessen Richtung Nordsee gebeten wird, wo doch keiner der Beteiligten dorthin einen Bezug hat (so schön die Stadt Hamburg auch sein mag).

Angesichts der absurden Blüten, die der fliegende Gerichtsstand hervorgebracht hat, ist es mehr als verwunderlich, dass sich Kläger speziell im Presserecht noch immer ihren Richter aussuchen dürfen. Die vereinzelt kritischen Töne einiger Gerichte finden in der Jurisprudenz bislang kein Gehör. Insbesondere mit Aufkommen des Internets ist der für den Print- und Rundfunkjournalismus entwickelte fliegende Gerichtsstand ein Anachronismus. “