Archiv für November 2008

» Bundesrat gegen “Bundestrojaner”

Sonntag, 30. November 2008
Trojanisches Pferd in der klassischen Ausführung

Trojanisches Pferd in der klassischen Ausführung

Nun ist es amtlich (was bereits vermutet wurde): Das umstrittene “BKA-Gesetz”, das vom Bundestag beschlossen wurde und dem Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende Befugnisse  ermöglicht hätte, ist vorerst vom Tisch. Mehrere Bundesländer sprachen sich gegen das Gesetz aus oder enthielten sich der Zustimmung, was gemäß der Abstimmungsregelung im Bundesrat als ein “Nein” gewertet wird.

Nicht nur Kanzlerin Angela Merkel war empört. Auch Bundesinnenminister Dr. jur. Wolfgang Schäuble zeigte sich verärgert und schlug unterdessen vor, die Abstimmungsregelung im Bundesrat ggf. zu ändern, damit künftige Stimmenthaltungen nicht mehr als Gegenvotum gewertet werden. Der Vorschlag impliziert, dass die einzelnen Länderregierungen zu einem gefestigten Standpunkt gezwungen werden, wenn es um die Abstimmung von Gesetzesvorhaben geht, die durch die Instanz Bundesrat geführt werden müssen. Vorschläge in dieser Richtung stießen jedoch auf Gegenwehr und stehen momentan nicht zur Debatte. Unterdessen hat Minister Schäuble ein Ultimatum gestellt: “Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande.” erklärte er dem Handelsblatt. Nunja: ein kurzes Ultimatum und ein Vorschlag, Grundregeln des Bundesrats zu ändern, sind recht rustikale Mittel, sich mit der Kritik an einem derart umstrittenen Gesetz auseinanderzusetzen. Wie umstritten es ist, zeigen Stimmen, die behaupten, es sei eine Gefahr für den freien Journalismus und damit für die Demokratie.

Das die Ablehnung des Gesetzes durchaus ihre Berechtigung hat, versucht die Computerzeitschrift c’t in ihrer aktuellen Ausgabe 25/08 zu verdeutlichen. Das Gesetz erlaubt unter anderem das Einschleusen eines “Bundestrojaners” auf die Festplatte eines Anwenders über das Internet, der dann die Daten verdächtigter Personen ausspäht. Doch zunächst gebe es rechtliche Problem, die auf diese Weise sichergestellten Daten als Beweise gelten zu lassen. So könne nicht zweifelsfrei belegt werden, ob der Tatverdächtigte wirklich selbst die aufgestöberten Informationen auf seinem Rechner installiert bzw. eingegeben hat. Der Ermittler müsse dem Kriminellen über die Schulter schauen, sei es agentenhaft über ein Fernglas im Gebäude gegenüber oder als V-Mann neben ihm sitzend, um beweisen zu können, das es der Verdächtigte höchst persönlich war.

Hinzu kommt von den Computerexperten der Einwand, dass es zuständige Ermittler bei PC-Nutzern mit fundierten Kenntnissen schwer haben werden, an verwertbare Daten zu kommen. Das Eindringen in einen Rechner eines Nutzers mit wenig Ahnung von der Materie ist zwar recht simpel, die Technik von kriminellen Vereinigungen dürfte jedoch nicht so einfach zu knacken sein.

Um an die Daten zu kommen, müssen die Kriminalbeamten offensichtlich die vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Verantwortung des Staates, nämlich die Integrität informationstechnischer Systeme zu achten und aktiv zu gewährleisten, umgehen. Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Ihre Daten - wo auch immer sie lagern oder eingegeben werden - sicher sind. Online-Durchsuchungen könnten diese Gewährleistung in Gefahr bringen.

» Kippt das “BKA-Gesetz”?

Donnerstag, 27. November 2008

Es ist unbestritten umstritten: das sogenannte BKA-Gesetz. Vereinfacht dargestellt sieht es vor, den Rahmen zur Kriminalitätsbekämpfung für das Bundeskriminalamt, insbesondere zur Abwehr terroristischer Angriffe, zu erweitern.

Der Deutschen Journalisten-Verband hat das geplante Gesetz heftig kritisiert und appelliert in einer gemeinsamen Resolution mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) an die Länder im Bundesrat, das umstrittene Gesetz abzulehnen.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken meinte auf dem Verbandstag Anfang November in Rostock-Warnemünde “Mit diesem Gesetz werden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts schlicht ignoriert. Staatliche Schnüffeleien in den Computern von Redaktionen und freien Journalisten sind mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar”. Journalisten stehen bei ihren Recherchen schutzlos da, wenn staatliche Behörden mit derlei Befugnissen ausgestattet werden.

Wolfgang Schäuble (Bundesinnenminister) sieht das anders. Mit den Worten “Der Staat bedroht die Pressefreiheit nicht. Er schützt sie, so gut er kann” wies er die Kritik zurück. Das geplante “BKA-Gesetz” sei keine Bedrohung für die Pressefreiheit des Landes. Damit nicht genug: Schäuble sieht wohl eher Gefahren darin, dass eine Pressezensur durch wirtschaftliches Kalkül der Medien in Erscheinung tritt und meinte, dass Berichterstattungen von überzogenen Rücksichten insbesondere gegenüber Anzeigenkunden bedroht wird. Außerdem scheint es fragwürdig, was für einen Eindruck die Berichterstattung im Zusammenhang mit Themen der inneren Sicherheit mache. Man könne den Eindruck gewinnen, der freie Journalismus ist in Deutschland bedroht oder steht kurz vor seinem Ende. “Ich halte diese Angst für unbegründet. Es ist falsch, dass der Staat in den Redaktionen herumschnüffeln will.”

Die ganze Angelegenheit dürfte sich wahrscheinlich bald von selbst erledigt haben. Zunächst. Am morgigen Freitag (28.11.08) wollen die Regierungen der Länder Bayerns, Baden-Württembergs, Mecklenburg-Vorpommerns, Hamburgs und Sachsen-Anhalts im Bundesrat dem neuen Gesetz ihre Zustimmung verweigern. Bundesländer, in denen Die Grünen, die FDP und Die Linke sowie Sachsen und Rheinland-Pfalz mit Sozialdemokraten an der Spitze, haben bereits angekündigt, sich zu enthalten. Das von der großen Koalition auf den Weg gebrachte Gesetz droht nun zu scheitern.

Insbesondere gravierende Mängel und Bedenken, das Gesetz sei in seiner jetzigen Gestalt verfassungswidrig, sind die Hauptargumente der Gegner dieser umstrittenen Regelung. Da reichen auch “kosmetische Eingriffe nicht aus” meinte gar FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz.

Zu Wort meldete sich auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und ermutigte die Ministerpräsidenten, sich mit der Stimme ihres Landes gegen das “BKA-Gesetz” zu stellen. Man habe zwar Verständnis für eine Verbesserung der Verbrechensbekämpfung, ist aber zugleich beunruhigt über ein Klima, in dem die Pressefreiheit offensichtlich nur noch eine untergeordnete Rolle spiele. Journalisten, die sich mit Kriminalitätsdelikten befassen, sich nicht mehr sicher sein könnten, ob ihre Festplatten durchsucht werden, sei dies ein unhaltbarer Zustand. Es sei ermutigend, dass auf Seiten der Bundesländer die schädlichen Folgen des Gesetzes offensichtlich deutlich gravierender eingeschätzt würden als vom Bundestag.