Journalisten müssen schweigen dürfen

Auch Journalisten sollen nicht alles sagen müssen.
Der Deutsche Presserat rät der Justizministerin zu Änderungen der Regelungen bei Ermittlungsmaßnahmen und möchte Journalisten, ähnlich wie Ärzte, als Berufsgeheimnisträger geschützt sehen.
Der Deutsche Presserat hat in seiner jüngsten Sitzung vom 3. März angemahnt, Journalisten besser als bisher vor Strafermittlungsmaßnahmen zu schützen.
Die Justizministerin plant, Rechtsanwälte in die Berufsgruppe der Geheimnisträger aufzunehmen. Ermittlungen gegen selbige sind im Umfang des Zeugnisverweigerungsrechtes unzulässig. Gegen Journalisten kann jedoch weiterhin ermittelt werden, wenn das Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Informantenschutz überwiegt.
Dem Presserat reicht es nicht, im Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts zu verbieten, Wohnräume von Journalisten zu überwachen oder deren Unterlagen zu beschlagnahmen, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Kommunikation möglich blieben.
Konspirativ-investigative Arbeit von Journalisten sei elementar für eine vertrauliche Kooperation zwischen Journalist und Informant. Die Pressefreiheit darf nicht durch unangemessene Schnüffellei gefährdet werden. Journalisten sollen auch schweigen dürfen.