Archiv für die Kategorie „Menschenrechte“

Meinungsfreiheit und Volksverhetzung

Montag, 8. März 2010

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe legitimierte den Aufruf zu einer “Ausländerrückführung”, die im Jahr 2002 von einem rechtsextremen Verein initiiert wurde.

Als es Ende der 1950er Jahre in der noch jungen Bundesrepublik zu mehreren verbalen und physischen Übergriffen gegen Bürger jüdischen Glaubens und religiösen Einrichtungen kam, sollte eine Neufassung des § 130 Strafgesetzbuchs (StGB) dafür Sorge tragen, dass derlei Auswüchse eingedämmt und strafrechtlich eindeutig geregelt werden.

Ursprünglich geschaffen, um Provokationen zu unterbinden, die die Rivalitäten zwischen den gesellschaftlichen Klassen anstacheln könnten, wurde der § 130 erstmalig in der Weimarer Republik in das StGB aufgenommen.

Straftaten, die heute in den Bereich des § 130 fallen, werden für gewöhnlich unter dem Begriff “Volksverhetzung” summiert.

Ein aktueller Fall, der diese in ihrer Geschichte mehrfach ergänzte rechtliche Vorschrift betrifft, wurde nun nach fast 8 Jahren vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Im konkreten Fall hatte im Sommer 2002 der Augsburger Bündnis - Nationale Opposition e.V. mittels Plakaten zu einer Aktionswoche “Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches Augsburg” aufgerufen.

Das Amtsgericht Augsburg verurteilte daraufhin die drei Initiatoren zu Geldstrafen, da sie überführt wurden, volksverhetzendes Gedankengut auf Plakaten öffentlich gemacht zu haben. Die Verurteilten gingen durch die Instanzen, bis die Richter in Karlsruhe schließlich feststellten, dass dem Plakat “nicht ohne Weiteres zu entnehmen sei, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen. Es werde dort nicht die Minderwertigkeit von Ausländern ausgesprochen.” Dieses wiederum müsse aber gegeben sein, wenn das Plakat die Menschenwürde angreife um es schließlich als Gegenstand der Volksverhetzung anzusehen.

Man kann zwar unmissverständlich erkennen, welche Absichten hinter der Aktion stecken, namentlich die “Rückführung” von Ausländern, dennoch sei nicht das Wie benannt, in dem man bspw. von Zwangsmaßnahmen gesprochen hätte. Die Plakataufschrift sei in diesem Fall nicht als Volksverhetzung zu sehen und vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Das Urteil könnte darauf hindeuten, dass sich die Meinungsfreiheit in den letzten Jahrzehnten emanzipierte. Vor einigen Dekaden wäre man vielleicht zu einem anderen Urteil gekommen. Die Demokratie in Deutschland ist auf alle Fälle gefestigt genug, derartige politische Ansichten als Meinungsäußerung hinzunehmen, auch wenn sie (glücklicherweise) wenig gesellschaftliche Anerkennung findet.

Computerspiele nur nach 22 Uhr?

Dienstag, 2. März 2010
Gibt es Gewaltspiele bald nur noch an Tankstellen nach 22 Uhr?

Gibt es Gewaltspiele bald nur noch an Tankstellen nach 22 Uhr?

Folgen dem nächtlichen Alkoholverbot bald auch Games, die nur an Erwachsene und nach 22 Uhr verkauft werden dürfen?

Der Südwesten testet: Alkoholika sollen in einem Versuchszeitraum in Baden-Württemberg nur noch zwischen 5 Uhr morgens und 22 Uhr abends abgegeben werden. Nicht nur an Jugendliche ist der Verkauf damit untersagt, auch die Abgabe an Erwachsene unterliegt dieser Beschränkung.

Die Politik reagiert damit auf “die besorgniserregende Entwicklung des Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen” die den “erschwerten Zugang zu alkoholischen Getränken erforderlich macht” so der amtierende Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Stefan Mappus bereits vor 2 Jahren.

Nun könnte bald ein weiterer “Besorgnisfaktor” unserer Jugend auf den gesetzlichen Prüfstand geraten. Pünktlich zur Munich Gaming in München und zur CeBIT in Hannover sowie ein Jahr nach dem Amoklauf von Winnenden veröffentlicht das Center for study of violence der Iowa State University eine Studie mit dem Titel “Violent video game effects on aggression, empathy, and prosocial behavior in Eastern and Western countries” zur Wirkung von Gewalt in Computerspielen. Ein Team aus internationalen Wissenschaftlern ist laut Ergebnis der Studie nun erstmalig fast einstimig der Meinung, dass der Konsum von Gewaltspielen aggressives Verhalten steigert. Dass dies so ist, könne man nun endlich mit “höchster Zuversicht” sagen, so Craig Anderson, Direktor des Fachbereichs an der Universität Iowa.

Die Metastudie, die im Psychological Bulletin erschienen ist, hat mehr als 130 Einzelergebnisse aus Forschungsarbeiten zum Thema Gewalt und Spiele ausgewertet, an der insgesamt über 130.000 jugendliche Probanden teilnahmen. Die Kernaufgaben zur Feststellung von Verhaltensänderungen in der Untersuchung fokussieren sich auf folgende Unterkategorien: aggressives Verhalten, aggressive Kognition, aggressives Gefühl, prosoziales Verhalten, Empathiegefühl sowie Desensibilisierung und physiologische Erregungszustände.

Die Forschungsauswertung habe gezeigt, dass der Konsum von Gewaltspielen besonders über einen kontinuierlich langen Zeitraum von mehreren Jahren, die Aggressivität fördere und prozoziales Verhalten destabilisiere bzw. mindere, wobei der kulturelle Hintergrund noch das (junge) Lebensalter oder das Geschlecht der Konsumenten eine herausragende Rolle dabei spielen.

Angesichts des oben erwähnten jüngsten Vorstoßes der Politik, Kinder und Jugendliche vom Alkohol fernzuhalten (oder zumindest den Zugang zu erschweren und damit den Konsum zu mindern), kann spekuliert werden, ob zukünftig auch Vertriebseinschränkungen für Computerspiele auf die politische Tagesordnung kommen. Das aktuelle Alkoholverbot als auch der letzte Amoklauf, bei dem wieder eine Gewaltspiele-Debatte geführt wurde, ist geografisch in Baden-Württemberg angesiedelt. Kommen von dort auch bald neue Initiativen in Richtung elektronische Games?

Es dürfte für die wirkenden politischen Kräfte im Rahmen des Möglichen sein, eine Liste mit “verdächtigen” Spielen auszuarbeiten um diese dann aus dem konventionellen Einzelhandel zu entfernen und nur noch in speziellen Verkaufsstellen (bzw. in Tankstellen oder Videotheken) an Erwachsene ab 18 Jahren und nach 22 Uhr zu verkaufen.

Die öffentliche Diskussion darüber wird spätestens dann in den Fokus rücken, wenn der Motivation der nächsten Gewalttat wiederholt der Konsum von gewaltsamen Videospielen nachgewiesen wird oder werden soll.

Wackelkandidat

Dienstag, 13. Oktober 2009

Ihre Gesetzesinitiative wackelt: Ministerin von der Leyen

Ihre Gesetzesinitiative wackelt: Ministerin von der Leyen

Ein erstes Opfer der laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen der FDP und der CDU könnte das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet werden.

Zunächst hatte ein Bremer Bürger behauptet, dass bereits Sperrlisten mit verdächtigen Websites an Provider vom BKA versendet wurden. Solange jedoch das betreffende Gesetz als rechtliche Grundlage fehlt, dürfe das nicht geschehen. Das vom Bundestag und Bundesrat abgesegnete Gesetz wird zurzeit in Brüssel auf seine europarechtliche Tauglichkeit überprüft.

Kein Geringerer als BKA-Präsident Jörg Ziercke solle nun an Eides statt versichern, dass keine Listen mit verdächtigen Internetseiten an Provider übergeben wurden. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden bittet um diese Erklärung, da es eine gesetzliche Grundlage für ein derartiges Vorgehen nicht gebe.

Für Ministerin von der Leyen dürfte das ein weiterer Rückschlag werden - ein kräftiger Gegenwind zu ihrem geplanten Vorstoß weht ihr ja bereits seit längerem ununterbrochen entgegen. Nun könnte das ganze Vorhaben in seiner jetzigen Ausgestaltung komplett kippen. Die FDP hat bei diesem Gesetz besondere Bauchschmerzen. Die Liberalen fürchten eine verdeckte Zensur und hätten große Bedenken, diesem ineffektiven Gesetz ihre Zustimmung zu geben. (Anfang des Jahres setzte man sich seitens der FDP jedoch noch für eine gesetzliche Grundlage ein)

Neue Verbot-Debatte nach Amoklauf?

Mittwoch, 11. März 2009
Entsetzen am Tatort im baden-württembergischen Winnenden

Entsetzen am Tatort im baden-württembergischen Winnenden

Die Ereignisse im baden-württembergischen Winnenden, bei dem der jugendliche Täter Tim K. mindestens 15 Menschen erschießt und schließlich sich selbst tötete, hat bereits am heutigen Tattag dazu geführt, dass einmal mehr Computerspiele in den Fokus rücken, wenn es darum geht, derartige Ereignisse zumindest teilweise zu erklären.

Insbesondere so genannten Ego-Shooter-Games haftet dabei ein Image an, das dazu prädestiniert ist, als einer der möglichen Gründe herzuhalten, warum gerade junge Menschen derart Amok laufen. Ego-Shooter ermöglichen dem Nutzer sich durch mehrere Spiellevel “durchzukämpfen”. Dem Spieler stellen sich dabei zahlreiche Gegner in den Weg, die er durch mehr oder weniger brutale Waffengewalt aus dem Weg räumen muss.

Obwohl die Ermittlungen zum jüngsten Amoklauf gerade begonnen haben, ist am Horizont bereits eine erneute Debatte erkennbar, die nach bestimmten Mustern und Auslösern für solche Taten suchen und natürlich auch wieder nach einem Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen rufen.

Susanne Kronzucker, Botschafterin der Initiative SCHAU HIN!, glaubt hingegen nicht, dass gewaltsame Spiele daran schuld haben, dass Menschen solche Taten vollbringen. In einem Interview des ZDF mahnte sie dennoch, Kinder aufzuklären und genauer darauf zu achten, was diese in den Medien konsumieren.

Auch der Nachrichtensener N24 verwies in einem Interview mit der Gewaltforscherin Prof. Angela Ittel erneut auf Computerspiele als möglichen Erklärungsgrund. Frau Ittel ist ebenfalls der Meinung, dass man sehr vorsichtig sein sollte, wenn es darum geht, derartiges mit den immer gleichen “Sündenböcken” zu erklären.

Ein Tag gegen die Zensur

Montag, 9. März 2009

Unterstütrzer gesucht: Wer seine Stimme gegen Internetzensur erheben will unterstützt Reporter ohne Grenzen.

Unterstütrzer gesucht!

Die auf den Schutz der Pressefreiheit fokussierte Journalistenorganisation “Reporter ohne Grenzen” (ROG) hat den 12. März 2009 zum Internationalen Tag gegen die Internetzensur erklärt. Die Organisation möchte damit auf die zunehmenden Kontroll- und Einschränkungsmaßnahmen hinweisen, die in einigen Ländern an der Tagesordnung sind.

Auch in Deutschland erfährt das Netz Eingriffe, meist aus Gründen von Rechtsgutverletzungen wie das des Urheberrechts oder des Persönlichkeitsrechts. Hinzu kommen Maßnahmen gegen Gewaltdarstellungen, Pornographie und Extremismus.

Die Aktion möchte auch darauf hinweisen, dass insbesondere Blogger Repressionen ausgesetzt sind, wenn Sie in Ihren Ländern frei berichten wollen.

Weitere Aktionen zum Welttag gegen Internetzensur erhalten Sie hier.