Archiv für die Kategorie „Kunstfreiheit“

Die Eroberung der Datenberge

Dienstag, 2. März 2010
Die Richter des Verfassungsgerichtes kippten die Vorratsspeicherung

Die Richter des Verfassungsgerichtes kippten die Vorratsspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die zur Terrorabwehr konzipierte Initiative sammelt Daten aus unterschiedlichen Quellen und hält sie zur Bekämpfung von Kriminalität 6 Monate vor.

Bisher hat sich wohl ein stattliches Datengebirge gebildet, das es laut Richter nun abzutragen gilt. Die Eroberung dieser Datenberge wird als Sieg der Pressefreiheit gefeiert. Wenn auch teilweise zurückhaltend, denn man hätte wohl gern mehr gewollt. Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung etwa meint, “sehr wohl ist dem Bundesverfassungsgericht bei diesem Urteil nicht. Es hätte offensichtlich gerne die umfassende Speicherung verboten oder eingeschränkt, hat sich das aber nicht getraut…”.

Der Chef des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV), Michael Konken, meint zuversichtlich: „Mit dem heutigen Urteil müssen Journalisten und ihre Informanten nicht mehr befürchten, dass ihre Telefon- und E-Mail-Daten von Ermittlern gelesen und ausgewertet werden.”

Computerspiele nur nach 22 Uhr?

Dienstag, 2. März 2010
Gibt es Gewaltspiele bald nur noch an Tankstellen nach 22 Uhr?

Gibt es Gewaltspiele bald nur noch an Tankstellen nach 22 Uhr?

Folgen dem nächtlichen Alkoholverbot bald auch Games, die nur an Erwachsene und nach 22 Uhr verkauft werden dürfen?

Der Südwesten testet: Alkoholika sollen in einem Versuchszeitraum in Baden-Württemberg nur noch zwischen 5 Uhr morgens und 22 Uhr abends abgegeben werden. Nicht nur an Jugendliche ist der Verkauf damit untersagt, auch die Abgabe an Erwachsene unterliegt dieser Beschränkung.

Die Politik reagiert damit auf “die besorgniserregende Entwicklung des Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen” die den “erschwerten Zugang zu alkoholischen Getränken erforderlich macht” so der amtierende Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Stefan Mappus bereits vor 2 Jahren.

Nun könnte bald ein weiterer “Besorgnisfaktor” unserer Jugend auf den gesetzlichen Prüfstand geraten. Pünktlich zur Munich Gaming in München und zur CeBIT in Hannover sowie ein Jahr nach dem Amoklauf von Winnenden veröffentlicht das Center for study of violence der Iowa State University eine Studie mit dem Titel “Violent video game effects on aggression, empathy, and prosocial behavior in Eastern and Western countries” zur Wirkung von Gewalt in Computerspielen. Ein Team aus internationalen Wissenschaftlern ist laut Ergebnis der Studie nun erstmalig fast einstimig der Meinung, dass der Konsum von Gewaltspielen aggressives Verhalten steigert. Dass dies so ist, könne man nun endlich mit “höchster Zuversicht” sagen, so Craig Anderson, Direktor des Fachbereichs an der Universität Iowa.

Die Metastudie, die im Psychological Bulletin erschienen ist, hat mehr als 130 Einzelergebnisse aus Forschungsarbeiten zum Thema Gewalt und Spiele ausgewertet, an der insgesamt über 130.000 jugendliche Probanden teilnahmen. Die Kernaufgaben zur Feststellung von Verhaltensänderungen in der Untersuchung fokussieren sich auf folgende Unterkategorien: aggressives Verhalten, aggressive Kognition, aggressives Gefühl, prosoziales Verhalten, Empathiegefühl sowie Desensibilisierung und physiologische Erregungszustände.

Die Forschungsauswertung habe gezeigt, dass der Konsum von Gewaltspielen besonders über einen kontinuierlich langen Zeitraum von mehreren Jahren, die Aggressivität fördere und prozoziales Verhalten destabilisiere bzw. mindere, wobei der kulturelle Hintergrund noch das (junge) Lebensalter oder das Geschlecht der Konsumenten eine herausragende Rolle dabei spielen.

Angesichts des oben erwähnten jüngsten Vorstoßes der Politik, Kinder und Jugendliche vom Alkohol fernzuhalten (oder zumindest den Zugang zu erschweren und damit den Konsum zu mindern), kann spekuliert werden, ob zukünftig auch Vertriebseinschränkungen für Computerspiele auf die politische Tagesordnung kommen. Das aktuelle Alkoholverbot als auch der letzte Amoklauf, bei dem wieder eine Gewaltspiele-Debatte geführt wurde, ist geografisch in Baden-Württemberg angesiedelt. Kommen von dort auch bald neue Initiativen in Richtung elektronische Games?

Es dürfte für die wirkenden politischen Kräfte im Rahmen des Möglichen sein, eine Liste mit “verdächtigen” Spielen auszuarbeiten um diese dann aus dem konventionellen Einzelhandel zu entfernen und nur noch in speziellen Verkaufsstellen (bzw. in Tankstellen oder Videotheken) an Erwachsene ab 18 Jahren und nach 22 Uhr zu verkaufen.

Die öffentliche Diskussion darüber wird spätestens dann in den Fokus rücken, wenn der Motivation der nächsten Gewalttat wiederholt der Konsum von gewaltsamen Videospielen nachgewiesen wird oder werden soll.

Goldener Index

Donnerstag, 12. November 2009
Unter Verdacht: Rammstein

Unter Verdacht: Rammstein

Goldene Bücher sind Verzeichnisse, in denen besondere Gäste einem Aufenthaltsort ihre Referenz erweisen. So verwundert es nicht, dass Gemeinden auf ihre üppig gefüllten Goldenen Bücher besonders stolz sind.

Folgt man dem satirischen Blick des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL, hat sich noch ein weiteres Goldenes Verzeichnis in unserem Alltag etabliert. Der Index der jugendgefährdenden Medien. Hintergrund der ganzen Angelegenheit ist die Tatsache, dass das neue Rammstein-Album “Liebe ist für alle da” seit 11.11.09 auf die Indizierungsliste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geraten ist, was zwar zunächst mit finanziellen Einbußen verbunden ist, da das betreffende Produkt nicht im öffentlichen Raum beworben werden darf, andererseits aber zur Entstehung eines gewissen Nimbus beitragen kann.

In der Popmusik ist es ja eigentlich erstrebenswert, sich den Goldstatus durch gute Verkäufe von Tonträgern zu erarbeiten. Doch, so DER SPIEGEL, ist auch eine erfolgreiche Indizierung ein gelungener Marketing-Coup und stellt nüchtern fest: “Warum kriegen Rammstein diese zusätzliche Publicity, die Gold wert ist?”

Dr. Roland Seim, Zensurforscher und wissenschaftlicher Leiter des Projektes “Museum für Kunst und Pressefreiheit” bezeichnet schon längst das bundesdeutsche Verzeichnis jugendgefährdender Medien als eine Art Einkaufsliste für Minderjährige und als Nimbusquelle. Erst in der jüngsten Gewaltspiel-Debatte wurde angemerkt, dass die Indizierung eines Spiels, eines Buches oder einer CD zwar einerseits die Verkäufe erschwert und für wirtschaftliche Einbußen sorgt, andererseits gilt der Index bei nicht wenigen Konsumenten als besondere Einkaufsliste. Künstler, deren Produkte dort zu finden sind, wird nicht selten eine besondere Verehrung seitens der jungen Zielgruppe zuteil.

Im Fall von Rammstein sah das Prüfstellen-Gremium unter anderem kritisch, dass Rammstein offensichtlich freie Liebe ungeschützten Geschlechtsverkehr im Song “Pussy” propagieren.

Wie der Spiegel widmete sich auch das Portal laut.de mit satirischem Ansatz der Indizierung und stellt Rammsteins künstlerisch verarbeiteten Äußerungen den Ansichten Papst Benedikt XVI. entgegen. Letzterer ist ja für seine Ablehnung geschützter Geschlechtervereinigungen bekannt und es wird gemutmaßt, ob denn durch die Rammstein-Indizierung nun auch eine Papst-CD von derlei Praktiken bedroht sein könnte.

Verfassungsbeschwerden gegen Sperrgesetz

Donnerstag, 2. Juli 2009
Jörg Tauss will sich in Karlsruhe beschweren.

Jörg Tauss will sich in Karlsruhe beschweren.

Es gibt Berichterstatter, die sehen im Sturmlauf tausender Zeitgenossen gegen das nunmehr beschlossene Gesetz zur “Erschwerung des Zugangs zu kinderporno-graphischen Seiten” den ersten “Kulturkampf” im Bereich der Neuen Medien in Deutschland.

Die Angelegenheit geht jetzt (wie erwartet?!) in die nächste Runde. Als erster hat der ehemalige SPD-Politiker und Bundestagsabgeordneter Jörg Tauss Beschwerde in Karlsruhe eingereicht. Tauss (er selbst steht unter dem Verdacht, kinderpornografisches Material besitzt zu haben, was ein Ermittlungsverfahren gegen ihn hervorrief) bemüht das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen, da er sich in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt fühle, denn das Vorgehen der Großen Koalition sei undurchsichtig und verwirrend. So unterscheide sich das vom Deutschen Bundestag schlussendlich angenommene Sperr-Gesetz “gravierend” von der anfänglich von der Bundesregierung und Schwarz-Rot in den Bundestag eingebrachten Änderung des Telemediengesetzes. Der formale Fehler im Entstehungsprozeß des umstrittenen Gesetzes bestünde fernen darin, dass nicht genügend Lesungen im Parlament erfolgten, sondern auf Druck der SPD hin eine polizeirechtliche Regelung zur allgemeinen Gefahrenabwehr beschlossen wurde, statt eine Änderung des zunächst geplanten Vorhabens “zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” im Rahmen des Telemediengesetzes zu beschließen.

Auch der FDP-Innenpolitiker Max Stadler hatte erhebliche Zweifel an der Form des Beschlusses geäußert. Die FDP will jedoch im Gegensatz zu Jörg Tauss nicht vor das Verfassungsgericht ziehen. Das haben jedoch (diesmal aber aus inhaltlichen Gründen!) andere vor: Franziska Heine beispielsweise. Die Initiatorin der Bundestagspetition gegen das beschlossene Sperr-Gesetz sowie ein Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur bereiten momentan eine weitere Verfassungsbeschwerde vor. Unterstützt werden sie dabei von Aktivisten wie den Mitgliedern des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) sowie Juristen und Datenschützern.

Ob das Gesetz gekippt werden kann, inhaltliche Änderungen verordnet werden müssen oder alles so bleiben kann wie es ist, wird sich in den nächsten Monaten (oder gar Jahren) klären.

Ein Tag für die Menschenrechte

Mittwoch, 10. Dezember 2008
Die Vereinten Nationen gaben sich 30 Artikel, die bis heute nichts an Bedeutung veloren haben.

Die Vereinten Nationen gaben sich 30 Artikel, die bis heute nichts an Bedeutung veloren haben.

Heute jährt sich zum sechzigsten Mal das Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den Grundsätzen der Menschenrechten.

Am 10.12.1948 gab sich die Welt unter dem Eindruck zweier Weltkriege eine 30 Artikel umfassende Erklärung, in der die Grundrechte jedes einzelnen Menschen festgeschrieben wurden.

Doch Sicherheit vor Verletzung dieser Rechte haben immer noch viel zu wenige Erdenbürger. Gerade die Menschenwürde wird vielerorts mit Füßen getreten.

Auch die Meinungs- und Pressefreiheit gilt als hohes Gut, das im Artikel 19 der UN-Menschenrechts-Erklärung verankert ist. Doch noch immer werden weltweit bis heute Verleger, Journalisten und Menschen verfolgt, die für eine ungehinderte Berichterstattung eintreten.

Der UN-Menschenrechtsrat wird indes von “Reporter ohne Grenzen” kritisiert. Die Menschrechtsinitiative, die sich u. a. für inhaftierte Journalisten einsetzt, schreibt, dass der Rat sei “häufig beeinflusst durch Regierungen, die selber die Menschenrechte grob missachten. Dies ist die Schlussfolgerung eines gestern veröffentlichten Berichtes von ROG. Der Rat leiste kaum mehr als sein Vorläufer – die 2006 aufgelöste UN-Menschenrechtskommission.”

Auch in der Bundesrepublik gibt es immer wieder Anlässe zur Kritik. Als Ergebnis rangiert Deutschland In der Rangliste der Pressefreiheit, die von “Reporter ohne Grenzen” am 22. Oktober 2008 neu erhoben wurde, auf Platz 20 hinter der Tschechischen Republik, in der einst das Recht auf Freiheit im Prager Frühling 1968 mit Panzern überrollt wurde. So können sich die Zeiten ändern. 60 Jahre nach der UN-Menschenrechtserklärung und 40 Jahre nach dem Umsturz in der damaligen ČSSR haben einige ehemalige Ostblock-Länder die Bundesrepublik laut Rangliste der Pressefreiheit überholt.

Auch vor 10 Jahren wurde die ernüchternde Situation der Pressefreiheit angemahnt. Ein Beweis, wieviel es noch zutun gibt, damit in 10 Jahren mehr Erfolge verkündet werden können.