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Chinesische Internetmauern…

Donnerstag, 12. Februar 2009
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gibt sich kämferisch

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gibt sich kämferisch

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen meint es gut. Ihre Initiative, Internetdienstleister zu verpflichten, vom BKA gelistete kinderpornografische Websites zu blockieren, wird dennoch kritisch beäugt. Warum?

Zunächst ist es sinnvoll, behördliche Maßnahmen, die den Bereich der Kommunikationsfreiheit tangieren, stets zu hinterfragen. Das gebietet die demokratische Sensibilität und Wachsamkeit. Doch Gegenwind kommt auch aus dem Bundestag.

Dessen Wissenschaftlicher Dienst kam in einer Studie zum Schluß, dass gemaßregelte Internetprovider in übereifrigen Aktionen oder aus Angst, Bußgelder zahlen zu müssen, nicht nur kriminelle Angebote pedophiler Websitebetreiber sperren, sondern auch “unbedenkliche” Seiten herausfiltern. Der Wissenschaftliche Dienst warnt dabei vor dem Mißbrauchspotential eines zentralisierten Filtersystems. Ohnehin könne man ohne großen Aufwand die Sperrung umgehen. Wolle man die Kinderpornoseiten komplett unzugänglich machen, müsse man das Internet in Deutschland nach chinesischem Vorbild umstrukturieren und dabei den zentralen Gedanken der Dezentralisierung des World Wide Web aufgeben, so das Gutachten.

In einer heute geführten Anhörung wies von der Leyen vor dem Unterausschuß Neue Medien des Bundestages das Gutachten und besorgte Kritik zurück. Mit den Worten “Wir rühren nicht an der Kommunikationsfreiheit” unterstrich von der Leyen ihre Absicht, Schwerstkriminalität bekämpfen zu wollen. Dabei hat es die Familienministerin eilig: Noch vor der Bundestageswahl möchte sie eine gesetzliche Regelung durchbringen, die das Ausfiltern zur Pflicht erklärt und nicht nur eine gute Absicht bleibt, zu der sich einige Internetprovider bereiterklärt haben.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bezeichnete sie als “unterirdisch”. Insbesondere die Gefahr, Internetprovider könnten unbedenkliche Seiten aus dem Netz filtern, bezeichnete von der Leyen als “Nonsens”. Betreiber, unschuldig blockierte Seiten könnten sich im Bedarfsfall an die Polizei wenden, die für die Speerlisten verantwortlich ist.

Unterdessen hat das BKA Providern und Branchenverbänden einen Anforderungskatalog unterbreitet, der aber wohl noch einige Fragen offen läßt. Das Bundeskriminalamt sitze nun mit Technikern der Provider zusammen, um die Umsetzung weiter voranzutreiben.

Die Bundesministerin hat sich für Ihre Initiative zusätzlich internationale Unterstützung geholt. Europol-Chef Max-Peter Ratzel hat von der Leyens Initiative begrüßt und hob hervor: “Man muss sich die Opfer vor Augen halten, das sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft.”

Schlußendlich seien die positiven Erfahrungen, die man in Skandinavien machte, ein weiterer beruhigender Aspekt. Ein Sprecher der norwegischen Polizei äußerte sich visionär: Es gab in seinem Land eine kurze Debatte, es würden chinesische Zustände in Erscheinung treten, die jedoch nach einer gewissen Zeit abstarb. Nicht zuletzt, da man das System nicht mißbrauchte.

Es bleibt zu vermuten: hierzulande könnte es ähnlich laufen.

Als Kurt Demmler fort ging

Dienstag, 10. Februar 2009
Kurt Demmler starb am 3.2.2009

Kurt Demmler starb am 3.2.2009

Am 3. Februar 2009 fand man Kurt Demmler erhängt in seiner Zelle. Ein Mann, der mit seinem Tod nicht nur ein großes Stück deutsche Kulturgeschichte hinterläßt, sondern wohl auch mehr als 200 Verdachtsfälle von Kindesmißbrauch.

Als Liedermacher und Texter verfasste Demmler tausende Songs für unzählige Künstler der DDR, darunter für so bekannte Größen wie Karat, Puhdys oder Nina Hagen. Keiner soll es besser verstand haben, die engen Grenzen der DDR-Kulturpolitik in Bezug auf zensorische Vorgaben zu umschiffen, als Kurt Demmler.

Vieles konnten DDR-Künstler nicht direkt zum Ausdruck bringen, wollte sie nicht das Verbot eines Stückes oder gar ein komplettes Auftrittsverbot riskieren. So ist es ein typisches Merkmal vieler ostdeutscher Lieder, die vor der Wende entstanden, dass ihre eigentliche Botschaft nicht unmittelbar, sondern zwischen den Zeilen transportiert wurde.

Demmler-Lieder wie “Als ich fortging”, das in der Ausreisewelle Ende der 1980er Jahre geschrieben wurde, könnte man als Liebeslied voller Melancholie oder eben als Hymne an den Trennungsschmerz sehen, den viele Ostdeutsche erlebten, als sie ihrer Heimat für immer den Rücken kehrten und in die Bundesrepublik ausreisten. Die Ostdeutschen wußte jedenfalls was Sache war, hörten sie Demmlers Texte.

Im Laufe der Jahre wurde Demmler für viele Ost-Bands unverzichtbarer Dolmetscher riskanter Texte in vermeintlich “ungefährliche” Versionen. Der “Blaue Elefant” war dabei ein beliebtes Verfahren: In die Liedtexte baute Demmler bewußt einen grobe Verstoß gegen die Zensurauflagen ein. Den “Blauen Elefanten” haben die Zensoren natürlich sofort erkannt und beanstandet. Die eigentlich gefährlichen Stellen haben sie durch dieses geniale Ablenkungsmanöver dann meist übersehen. So funktioniert Meinungsfreiheit in einer Diktatur.

Demmler selbst wurde zu einem Meister der lyrischen Verschlüsselung, ein Experte für Tarnungen. Und das konnte er so gut, dass selbst die DDR-Oberen keinen Wind von der Sache bekamen und Demmler mit dem Nationalpreis dekorierten.

Kurt Demmler wußte scheinbar auch eine andere Sache zu verbergen: Bis zu seinem Freitod Anfang Februar 2009 stand er unter der Anklage, mehr als 200 Übergriffe an Minderjährigen begangen zu haben. Jetzt interpretieren manche sein 1968 verfassten Text “Noch nicht Sechszehn” bereits als erstes Alarmzeichen und heutiges Beweismittel. Das Verfahren wurde nunmehr eingestellt, eine entgültige Beweisführung wird wohl niemals erfolgen können. Was bleibt ist ein Mensch, der uns Widersprüche hinterläßt. Seine künstlerische Hinterlassenschaft ist einzigartig, seine seelisch-moralische möglicherweise auch.

„Zeitungszeugen“ beschlagnahmt

Dienstag, 27. Januar 2009
Die erste Ausgabe der Zeitzeugen

Die erste Ausgabe der "Zeitzeugen"

Zu einem drastischen Eingriff in die Pressefreiheit sah sich der Freistaat Bayern Ende Januar gezwungen, da der englische Verleger Peter McGee trotz Verwarnung die zweite Ausgabe seines Projektes „Zeitungszeugen“ auf den Markt brachte. Alle im Handel befindlichen Exemplare seien sofort zu beschlagnahmen.

Grund für die Beschlagnahmung der Hefte war der (nicht genehmigte) vollständige Nachdruck von historischen Nazi-Zeitungen wie der „Völkische Beobachter“ und „Der Angriff“ sowie eines Plakates mit Adolf Hitler zum Reichstagsbrand. Besonders kritisiert wurde, dass sich die Faksimiles nur lose in einem Mantelteil befinden, der zwar kritische Belgeittexte von Historikern enthält, aber leicht von den NS-Blättern getrennt werden kann.

Bayern ist Inhaber des Copyrights an den Büchern und Zeitungen des Eher-Verlages, bei dem u.a. auch „Mein Kampf“ erschien, und besteht darauf, dass keine Nazi-Literatur nachgedruckt und verbreitet wird.

McGee und renommierte Wissenschaftler wie Hans Mommsen plädieren gegen ein Verbot, da sich nur anhand der Originale nachvollziehen ließe, wie der Nationalsozialismus funktionierte. Der Verleger will durch alle Instanzen gehen.

Einmal mehr stellt sich die Frage, wieweit die Deutschen demokratisch gefestigt sind, sich mit dem Ungeist auseinandersetzen zu können, oder ob immer noch eine Gefahr von den alten Dokumenten ausgeht. Wer hat die Deutungshoheit jenseits von Guido Knopp?

Erfahrungsgemäß sind Verbote indes das falsche Signal, vergrößern sie doch die Neugier, vor allem der jugendlichen Leser. Aus der Welt schaffen lassen sich rechte Ideen damit nicht; und bei Ebay sind die „Zeitungszeugen“ zum mehrfachen des Originalpreises leicht zu erwerben.

Zur gleichen Zeit hat Papst Benedikt XVI. übrigens die exkommunizierten Lefebre-Bischöfe wieder zurück in den Schoß der Kirche geholt, obwohl gegen einen von ihnen wegen der Holocaust-Leugnung ermittelt wird. Dieses Signal, neues rechtes Gedankengut hoffähig zu machen, dürfte bedenklicher sein als der Originalnachdruck von alten Kampfblättern.

Interview zur Zensur im Internet

Dienstag, 23. Dezember 2008

Dr. Roland Seim, wissenschaftlicher Leiter des Projektes “Deutsches Zensurarchiv - Museum für Kunst - & Pressefreiheit”, hat dem Nachrichtenportal news.de ein umfassendes Interview gegeben, dessen Kernaussagen in einem Beitrag zur Zensursituation im Internet enthalten sind.

Das weltweite Datennetz, das einst als freiheitliche Krönung der modernen demokratischen Informationsgesellschaft gepriesen wurde, gerät zunehmend unter Kontrollmaßnahmen unterschiedlicher Interessen und Institutionen. Nicht nur in Ländern wie China, auch vor der eigenen Haustür wird nach Ansicht des Beitragses gräftig mit dem eisernen Besen der Zensur gekehrt.

Der Originalbeitrag ist hier zu finden.

Ein Tag für die Menschenrechte

Mittwoch, 10. Dezember 2008
Die Vereinten Nationen gaben sich 30 Artikel, die bis heute nichts an Bedeutung veloren haben.

Die Vereinten Nationen gaben sich 30 Artikel, die bis heute nichts an Bedeutung veloren haben.

Heute jährt sich zum sechzigsten Mal das Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den Grundsätzen der Menschenrechten.

Am 10.12.1948 gab sich die Welt unter dem Eindruck zweier Weltkriege eine 30 Artikel umfassende Erklärung, in der die Grundrechte jedes einzelnen Menschen festgeschrieben wurden.

Doch Sicherheit vor Verletzung dieser Rechte haben immer noch viel zu wenige Erdenbürger. Gerade die Menschenwürde wird vielerorts mit Füßen getreten.

Auch die Meinungs- und Pressefreiheit gilt als hohes Gut, das im Artikel 19 der UN-Menschenrechts-Erklärung verankert ist. Doch noch immer werden weltweit bis heute Verleger, Journalisten und Menschen verfolgt, die für eine ungehinderte Berichterstattung eintreten.

Der UN-Menschenrechtsrat wird indes von “Reporter ohne Grenzen” kritisiert. Die Menschrechtsinitiative, die sich u. a. für inhaftierte Journalisten einsetzt, schreibt, dass der Rat sei “häufig beeinflusst durch Regierungen, die selber die Menschenrechte grob missachten. Dies ist die Schlussfolgerung eines gestern veröffentlichten Berichtes von ROG. Der Rat leiste kaum mehr als sein Vorläufer – die 2006 aufgelöste UN-Menschenrechtskommission.”

Auch in der Bundesrepublik gibt es immer wieder Anlässe zur Kritik. Als Ergebnis rangiert Deutschland In der Rangliste der Pressefreiheit, die von “Reporter ohne Grenzen” am 22. Oktober 2008 neu erhoben wurde, auf Platz 20 hinter der Tschechischen Republik, in der einst das Recht auf Freiheit im Prager Frühling 1968 mit Panzern überrollt wurde. So können sich die Zeiten ändern. 60 Jahre nach der UN-Menschenrechtserklärung und 40 Jahre nach dem Umsturz in der damaligen ČSSR haben einige ehemalige Ostblock-Länder die Bundesrepublik laut Rangliste der Pressefreiheit überholt.

Auch vor 10 Jahren wurde die ernüchternde Situation der Pressefreiheit angemahnt. Ein Beweis, wieviel es noch zutun gibt, damit in 10 Jahren mehr Erfolge verkündet werden können.

Wie konnte es dazu kommen?

Mittwoch, 10. Dezember 2008
Das später geänderte Cover des Albums Virgin Killer

Das später geänderte Cover des Albums "Virgin Killer"

Seitdem es Plattencover gibt, sind diese auch immer wieder Opfer der Zensur. Wir dürfen an dieser Stelle auf die Ausstellung von Dr. Roland Seim - unserem wiss. Projektleiter - hinweisen.

In der Öffentlichkeit entzündet sich momentan ein kleiner Flächenbrand, wie es sein kann, dass ein mehr als 30 Jahre altes Motiv auf einer Plattenhülle noch heute für Zündstoff sorgen kann. Wir berichteten bereits vor einigen Tagen über den Verdacht der Kinderpornografie in der Online-Enzyklopädie Wikipedia, unter den das Cover zum Album “Virgin Killer” der Band Scorpions gefallen ist.

Eigentlich spielte sich der Fall bei der englischen Wikipedia ab, doch nun wird auch die Bundsprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Deutschland aktiv, die aufgrund einer Beschwerde eines Bürgers ein Verbot des Covers prüft. Bisher wurde das Motiv weder indiziert, also für jugendgefährdend erachtet, noch als Kinderpornografie verboten. Im Gegenteil: vor über 20 Jahren wurde das Bild schon einmal von der BPjM begutachtet. Das Ergebnis: Das Titelmotiv sei nicht pornografisch. Mittlerweile haben sich die Zeiten geändert: einerseits sorgt das Internet für die Verbreitung von medialen Inhalten aller Art (selbst wenn sie so selten sind wie das betreffende Cover) andererseits hat sich die juristische Lage seit der letzten Beurteilung durch die Bundesprüfstelle geändert.

Als Mitte der 1990er Jahre u.a. durch die perfiden Taten des pädophilen Serienmörders Marc Dutroux die gesetzlichen Regelungen zur Darstellung unbekleidete Minderjähriger verschärft wurden, ging es insbesondere um die Eindämmung “geschlechtsbetonter” Darstellungen von Kindern u.a. in einschlägigen FKK-Zeitschriften, die als geistige Brandstifter für Übergriffe auf Minderjährige mitverantwortlich gemacht wurden. Die Magazine waren jedoch im Gegensatz zu der heute beanstandeten Plattenhülle am Kiosk frei erhältlich, das Scorpions-Cover aber bereits vor mehr als 10 Jahren nur noch bei Sammlern bekannt.

Erst das Internet ermöglichte dem Corpus Delicti ein Comeback ins mediale Rampenlicht und vor allem in die kritische Auseinandersetzung. Das seltene Cover war nunmehr einer breiten Öffentlichkeit zugänglich und es war eine Frage der Zeit, bis es auf die Tagesordnung zurückkehrte. Es verwundert auch nicht, dass wieder einmal Wikipedia für eine Debatte sorgte. Das freie Online-Lexikon wird immer wieder aufgrund seiner Inhalte weltweit attackiert.

Die nun geführten Debatten im Netz zeigen, dass sich die Gesellschaft aktiv mit der Kunst- & Pressefreiheit auseinandersetzt. So sorgt die Sache mit den Scorpions auch in dieser Hinsicht für eine lebhafte Diskussion, die benötigt wird, um die Meinungsfreiheit am Leben zu erhalten.

Anschlag auf die Kunstfreiheit?

Dienstag, 9. Dezember 2008
Kritisiert und erfolgreich: Badder-Meinhof-Komplex

Kritisiert und erfolgreich: Badder-Meinhof-Komplex

Der Baader-Meinhof-Komplex” ist ein komplexes cineastisches Werk. In ihm wird die Geschichte und der Werdegang der ersten Generation der RAF erzählt. Das geschieht an vielen Stellen äußerst detailgenau. Manches jedoch ist historisch nicht belegt oder sogar falsch.

So bemühte man sich selbst Auto-Kennzeichen originalgetreu wiederzugeben, andererseits fallen technische Ungereimtheiten auf, so dass plötzlich ein Hubschauber moderner Bauart auftaucht oder es sind Handfeuerwaffe aus heutiger Zeit zu sehen, die in diesem Film eigentlich nichts zusuchen haben.

Zweifelhafte Darstellungen anderer Art sind dafür verantwortlich, dass der Streifen mittlerweile nicht nur von der Witwe des RAF-Opfers Jürgen Ponto und dem Sohn Siegfried Bubacks kritisiert wird, auch Brigitte Mohnhaupt, ehemaliges Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF), sah sich in dem Streifen falsch dargestellt und so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Während man sich mit den Hinterblieben der RAF-Opfern darauf einigte, in der weiteren Vermarktungskette darauf hinzuweisen, dass der Film in Teilen fiktive Handlungen und nicht die Realität wiedergibt, erstrebte Frau Mohnhaupt eine Einstweilige Verfügung gegen die Poduktionsfirma und verlangte die Streichung einiger Pasagen, wird berichtet.

Konkret ging es ihr wohl unter anderem um einen Dialog und die Darstellung einer Intimszene mit Peter-Jürgen Boock, einem ihrer ehemaligen “Kampfgefährten” in der RAF. Die Filmemacher legten Mohnhaupt (gespielt von Nadja Uhl) und Boock (dargstellt von Vinzenz Kiefer) folgende Worte in den Mund: Brigitte Mohnhaupt begegnet nach ihrer Haftentlassung Peter-Jürgen Boock mit dem Satz “Fast fünf Jahre Knast.” worauf Boock “Ist ‘ne lange Zeit.” entgegnet was nunmehr von Mohnhaupt mit den Worte “So lange habe ich mit keinem Mann gefickt.” kommentiert wird. Das anregende Gespräch endet schließlich in einer Bettszene.

Dieses historisch nicht belegte Szenario war nun Grundlage einer angestreben Einstweiligen Verfügung von Frau Mohnhaupt und ihrem Rechtsbeistand, die das Hamburger Landgericht bemühten, um Streichungen aus dem Kinofilm zu verlangen. Zuvor waren sie an die Produktionsfirma und den Verlag herangetreten, um dort ihre Forderung kundzutun. Verlag und Produktionsfirma verwiesen jedoch auf das hohe rechtliche Gut der Kunstfreiheit und weigerten sich, die beanstandenden Stellen zu zensieren.

Wiedereinmal sind es vermeintlich verletzte Persönlichkeisrechte, die sich mit dem der Kunsfreiheit messen müssen. Juristisch ist dabei immer zu klären, wie weit das Recht auf die persönliche Ehre beschnitten wurde und welche künstlerischen Freiheiten überstrapaziert wurden. Gerade in der Wiedergabe intimer Details obsiegt dabei meist der Mensch und nicht die Kunst. Der Fall “Esra” ist noch nicht so lange her. Auch dort waren es unter anderem Intimitäten, die zum Verbot des Buches von Maxim Biller führten. Im Fall des “Baader-Meinhof-Komplexes” obsiegte nunmehr die Kunstfreiheit, wenngleich die Sexszenen im Gegensatz zu Billers “Esra” frei erfunden sein dürften.

Sollte die Sache Bigitte Mohnhaupt keine Ruhe lassen und sie ihre rechtsstaatlichen Mittel ausschöpfen, die der von ihr einst bekämpfte Staat gewährt, könnte sie noch einmal eine Unterlassungsklage in einem Hauptsacheverfahren erwirken.

» Bücher und andere Medien zum Baader-Meinhof-Komplex

Kinderporno bei Wikipedia?

Montag, 8. Dezember 2008
Wikipedia ist immer wieder Opfer von Abschaltungen.

Wikipedia ist immer wieder Opfer von Abschaltungen.

Wegen des Verdachts von “Kinderpornographie” aufgrund des LP-Covers “Virgin Killers” (1976) der deutschen Hardrock-Band Scorpions wurde eine englische Wikipedia-Seite Anfang Dezember blockiert (SPIEGEL und Welt).

Nach unserem Wissen war das Cover, das auch im Museum für Kunst- & Pressefreiheit dokumentiert wird, seinerzeit in Deutschland weder indiziert noch verboten, sondern wurde für spätere Auflagen vom Label RCA 1977 nach Protesten in einem Akt der “Selbstzensur” durch ein harmloses Motiv ausgetauscht. Nun soll das alte Cover gar auf den Index (SPIEGEL). Man sollte meinen, dass es dringlichere Probleme gäbe, als sich um 32 Jahre alte LP-Cover zu sorgen…

Nachdem der Politiker Lutz Heilmann (Linke) Mitte November kurzzeitig die deutsche Startseite von Wikipedia sperren ließ, da er in einem Beitrag über sich seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, (SPIEGEL) werden sich die Online-Enzyklopädisten Gedanken machen müssen, was sie noch dürfen.

» Infos zur Zensurgeschichte im Museum für Kunst & Pressefreiheit
» Das Album “Virgin Killer” jetzt kaufen

Titelsong “Virgin Killer” des gleichnamigen 1976 erschienen Albums der Scorpoins

» Gerichtsstand auf dem Prüfstand

Mittwoch, 3. Dezember 2008
Mediale Maulkörbe werden dank einseitiger Rechtssprechung häufiger

"Mediale Maulkörbe" werden durch einseitige Rechtssprechung häufiger

Mit Gerichtsstand wird der geografische Ort beschrieben, an dem sich das zuständige Gericht befindet, das für die Rechtssprechung bei einer Auseinandersetzung zuständig ist. Im Allgemeinen ist das der Wohnort, an dem der Beklagte gemeldet ist oder ein Unternehmen seinen Firmensitz unterhält. Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, bei denen sich Kläger und Beklagte an einem anderen Ort juristisch auseinandersetzen können.

Insbesondere bei Streitfällen, die das Presserecht tangieren, ist die Wahl des Gerichtsstandes frei wählbar. Vereinfacht dargestellt hat das folgenden Hintergrund: Personen, die sich durch Veröffentlichungen bspw. in einer Zeitung oder auch im Internet in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, können sich den Ort quasi aussuchen, an dem sie sich gegen die “Ehrverletzung” gerichtlich wehren möchten. Behauptet also eine Illustrierte etwas “Unanständiges” oder Unwahres über einen Menschen, kann sich dieser überall dort vor Gericht beschweren, wo es diese Illustrierte zu kaufen gibt oder in anderer Weise ein Mensch darüber Kenntnis erlangen kann.

Taktisch vorgehende Anwälte von Klägern, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sehen, nutzen diese Möglichkeit das ein oder andere mal aus und wählen dann natürlich ein Gericht, das für seine “äußerungsfeindliche” Rechtssprechung bekannt ist. Die Anwälte gehen so auf Nummer sicher, ein für ihren Mandanten günstiges Urteil zu bekommen. So kann also eine Zeitschrift von einem bestimmten Gericht schneller zur Unterlassung ehrabschneidender Äußerungen verurteilt werden, als das es bei einem für seine “milden” Urteile bekannten Gericht der Fall wäre.

Da es also so ist, dass Kläger Gerichte aussuchen können, bei denen ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach recht gegeben wird, behindert diese Praxis die Rechtssicherheit und die Medienfreiheit wird durch Klagen bei meinungsfeindlichen Gerichten zunehmend zurückgedrängt. Selbst bei Kleinigkeiten werden “berüchtigte” Gerichte schnell aktiv und verurteilen Verlage, TV-Sender oder Einzelpersonen zum Tragen eines medialen “Maulkorbs”, sprich es wird eine Unterlassungserklärung verfügt, die es verbietet bestimmte Dinge in die Öffentlichkeit zu tragen. Bei so manchen Vorfällen mag das gerechtfertig sein. Die Fälle unangemessener medialer Eingriffe häufen sich jedoch zu Lasten der Pressefreiheit.

Der Geschäftsführer des Berliner Autoren Verlags, Manfred Plinke, hat sich nun an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt. Die von ihm initiierte Petition, die den Mißbrauch des einstweiligen Rechtsschutzes im Äußerungsrecht insgesamt kritisiert, wurde von mehr als 1.100 Menschen unterschrieben. Plinke möchte erreichen, dass die zuständigen Gerichte bei Anträgen auf einstweilige Anordnung, die die Presse- und Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz (GG) betreffen, besonders genau prüfen.

Telepolis schreibt dazu: “Die Petenten schlagen vor, die möglichen Gerichtsstände auf die Wohn- bzw. Geschäftssitze der Parteien zu beschränken. Wenn ein Stuttgarter von einem Münchner in einer Zeitschrift beleidigt wird, die auch in Stuttgart erscheint, dann mag man ihm den zusätzlichen Klageort Stuttgart gönnen. Es ist jedoch nicht erkennbar, weshalb man zu solchen Prozessen Richtung Nordsee gebeten wird, wo doch keiner der Beteiligten dorthin einen Bezug hat (so schön die Stadt Hamburg auch sein mag).

Angesichts der absurden Blüten, die der fliegende Gerichtsstand hervorgebracht hat, ist es mehr als verwunderlich, dass sich Kläger speziell im Presserecht noch immer ihren Richter aussuchen dürfen. Die vereinzelt kritischen Töne einiger Gerichte finden in der Jurisprudenz bislang kein Gehör. Insbesondere mit Aufkommen des Internets ist der für den Print- und Rundfunkjournalismus entwickelte fliegende Gerichtsstand ein Anachronismus. “

» Bundesrat gegen “Bundestrojaner”

Sonntag, 30. November 2008
Trojanisches Pferd in der klassischen Ausführung

Trojanisches Pferd in der klassischen Ausführung

Nun ist es amtlich (was bereits vermutet wurde): Das umstrittene “BKA-Gesetz”, das vom Bundestag beschlossen wurde und dem Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende Befugnisse  ermöglicht hätte, ist vorerst vom Tisch. Mehrere Bundesländer sprachen sich gegen das Gesetz aus oder enthielten sich der Zustimmung, was gemäß der Abstimmungsregelung im Bundesrat als ein “Nein” gewertet wird.

Nicht nur Kanzlerin Angela Merkel war empört. Auch Bundesinnenminister Dr. jur. Wolfgang Schäuble zeigte sich verärgert und schlug unterdessen vor, die Abstimmungsregelung im Bundesrat ggf. zu ändern, damit künftige Stimmenthaltungen nicht mehr als Gegenvotum gewertet werden. Der Vorschlag impliziert, dass die einzelnen Länderregierungen zu einem gefestigten Standpunkt gezwungen werden, wenn es um die Abstimmung von Gesetzesvorhaben geht, die durch die Instanz Bundesrat geführt werden müssen. Vorschläge in dieser Richtung stießen jedoch auf Gegenwehr und stehen momentan nicht zur Debatte. Unterdessen hat Minister Schäuble ein Ultimatum gestellt: “Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande.” erklärte er dem Handelsblatt. Nunja: ein kurzes Ultimatum und ein Vorschlag, Grundregeln des Bundesrats zu ändern, sind recht rustikale Mittel, sich mit der Kritik an einem derart umstrittenen Gesetz auseinanderzusetzen. Wie umstritten es ist, zeigen Stimmen, die behaupten, es sei eine Gefahr für den freien Journalismus und damit für die Demokratie.

Das die Ablehnung des Gesetzes durchaus ihre Berechtigung hat, versucht die Computerzeitschrift c’t in ihrer aktuellen Ausgabe 25/08 zu verdeutlichen. Das Gesetz erlaubt unter anderem das Einschleusen eines “Bundestrojaners” auf die Festplatte eines Anwenders über das Internet, der dann die Daten verdächtigter Personen ausspäht. Doch zunächst gebe es rechtliche Problem, die auf diese Weise sichergestellten Daten als Beweise gelten zu lassen. So könne nicht zweifelsfrei belegt werden, ob der Tatverdächtigte wirklich selbst die aufgestöberten Informationen auf seinem Rechner installiert bzw. eingegeben hat. Der Ermittler müsse dem Kriminellen über die Schulter schauen, sei es agentenhaft über ein Fernglas im Gebäude gegenüber oder als V-Mann neben ihm sitzend, um beweisen zu können, das es der Verdächtigte höchst persönlich war.

Hinzu kommt von den Computerexperten der Einwand, dass es zuständige Ermittler bei PC-Nutzern mit fundierten Kenntnissen schwer haben werden, an verwertbare Daten zu kommen. Das Eindringen in einen Rechner eines Nutzers mit wenig Ahnung von der Materie ist zwar recht simpel, die Technik von kriminellen Vereinigungen dürfte jedoch nicht so einfach zu knacken sein.

Um an die Daten zu kommen, müssen die Kriminalbeamten offensichtlich die vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Verantwortung des Staates, nämlich die Integrität informationstechnischer Systeme zu achten und aktiv zu gewährleisten, umgehen. Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Ihre Daten - wo auch immer sie lagern oder eingegeben werden - sicher sind. Online-Durchsuchungen könnten diese Gewährleistung in Gefahr bringen.