Archiv für die Kategorie „Allgemeines“

Meinungsfreiheit und Volksverhetzung

Montag, 8. März 2010

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe legitimierte den Aufruf zu einer “Ausländerrückführung”, die im Jahr 2002 von einem rechtsextremen Verein initiiert wurde.

Als es Ende der 1950er Jahre in der noch jungen Bundesrepublik zu mehreren verbalen und physischen Übergriffen gegen Bürger jüdischen Glaubens und religiösen Einrichtungen kam, sollte eine Neufassung des § 130 Strafgesetzbuchs (StGB) dafür Sorge tragen, dass derlei Auswüchse eingedämmt und strafrechtlich eindeutig geregelt werden.

Ursprünglich geschaffen, um Provokationen zu unterbinden, die die Rivalitäten zwischen den gesellschaftlichen Klassen anstacheln könnten, wurde der § 130 erstmalig in der Weimarer Republik in das StGB aufgenommen.

Straftaten, die heute in den Bereich des § 130 fallen, werden für gewöhnlich unter dem Begriff “Volksverhetzung” summiert.

Ein aktueller Fall, der diese in ihrer Geschichte mehrfach ergänzte rechtliche Vorschrift betrifft, wurde nun nach fast 8 Jahren vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Im konkreten Fall hatte im Sommer 2002 der Augsburger Bündnis - Nationale Opposition e.V. mittels Plakaten zu einer Aktionswoche “Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches Augsburg” aufgerufen.

Das Amtsgericht Augsburg verurteilte daraufhin die drei Initiatoren zu Geldstrafen, da sie überführt wurden, volksverhetzendes Gedankengut auf Plakaten öffentlich gemacht zu haben. Die Verurteilten gingen durch die Instanzen, bis die Richter in Karlsruhe schließlich feststellten, dass dem Plakat “nicht ohne Weiteres zu entnehmen sei, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen. Es werde dort nicht die Minderwertigkeit von Ausländern ausgesprochen.” Dieses wiederum müsse aber gegeben sein, wenn das Plakat die Menschenwürde angreife um es schließlich als Gegenstand der Volksverhetzung anzusehen.

Man kann zwar unmissverständlich erkennen, welche Absichten hinter der Aktion stecken, namentlich die “Rückführung” von Ausländern, dennoch sei nicht das Wie benannt, in dem man bspw. von Zwangsmaßnahmen gesprochen hätte. Die Plakataufschrift sei in diesem Fall nicht als Volksverhetzung zu sehen und vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Das Urteil könnte darauf hindeuten, dass sich die Meinungsfreiheit in den letzten Jahrzehnten emanzipierte. Vor einigen Dekaden wäre man vielleicht zu einem anderen Urteil gekommen. Die Demokratie in Deutschland ist auf alle Fälle gefestigt genug, derartige politische Ansichten als Meinungsäußerung hinzunehmen, auch wenn sie (glücklicherweise) wenig gesellschaftliche Anerkennung findet.

Journalisten müssen schweigen dürfen

Freitag, 5. März 2010
Journalisten müssen schweigen dürfen

Auch Journalisten sollen nicht alles sagen müssen.

Der Deutsche Presserat rät der Justizministerin zu  Änderungen der Regelungen bei Ermittlungsmaßnahmen und möchte Journalisten, ähnlich wie Ärzte, als Berufsgeheimnisträger geschützt sehen.

Der Deutsche Presserat hat in seiner jüngsten Sitzung vom 3. März angemahnt, Journalisten besser als bisher vor Strafermittlungsmaßnahmen zu schützen.

Die Justizministerin plant, Rechtsanwälte in die Berufsgruppe der Geheimnisträger aufzunehmen.  Ermittlungen gegen selbige sind im Umfang des Zeugnisverweigerungsrechtes unzulässig. Gegen Journalisten kann jedoch weiterhin ermittelt werden, wenn das Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Informantenschutz überwiegt.

Dem Presserat reicht es nicht, im Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts zu verbieten, Wohnräume von Journalisten zu überwachen oder deren Unterlagen zu beschlagnahmen, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Kommunikation möglich blieben.

Konspirativ-investigative Arbeit von Journalisten sei elementar für eine vertrauliche Kooperation zwischen Journalist und Informant. Die Pressefreiheit darf nicht durch unangemessene Schnüffellei gefährdet werden. Journalisten sollen auch schweigen dürfen.

Gericht stoppt das Beste im Norden

Freitag, 5. März 2010

Dem NDR wurde durch das Landesgericht in Hamburg untersagt, negative Berichte über die Düsseldorfer Ecolog AG zu senden bzw. auf anderem Wege (bspw. im Internet) zu veröffentlichen.

Die öffentlichrechtliche Anstalt NDR (Slogan: Das Beste im Norden) hatte im Radio und auf TV-Portalen die Meldung gestreut, die Ecolog AG wäre in kriminelle Machenschaften verstrickt. Das auf logistische Dienstleistung insbesondere im militärischen Bereich spezialisierte Unternehmen klagte nun erfolgreich gegen den NDR.

Die nach Ansicht des Unternehmens haltlosen Vorwürfe, man würde Aufträge in Afghansitan auch für kriminelle Handlungen (wie Drogenschmuggel) genutzt haben, sind “haltlos und ohne jede Substanz”, erklärte Thomas Wachowitz, Vorstand der Ecolog AG.

Der NDR wurde eingeladen, sich das Unternehmen Ecolog aus der Nähe und von Innen anzuschauen, “um sich selbst ein Bild der internen und externen Unternehmensabläufe zu machen. Das ist nicht genutzt worden. Stattdessen hat der NDR unbegründete Vorwürfe verbreitet und unserem Unternehmen damit einen schweren Reputationsschaden zugefügt.” so Wachowitz.

Dem Sender wurde nun verboten, die monierten Aussagen zu wiederholen. Darüber hinaus wolle man Ansprüche wegen Rufschädigung anmelden, da das Unternehmen und sein Image unter der bisherigen Bericherstattung zu leiden hatte.

Keine Böhsen Onkelz für gute Soldaten

Freitag, 5. März 2010
Umsichtige Redaktionspolitik beim Bundeswehrradio

Umsichtige Redaktionspolitik beim Bundeswehrradio

Es klingt nicht nur makaber, es ist auch so: Lieber eine Schere als einen Granatsplitter im Kopf. So zumindest könnte man auf es auf den Punkt bringen, wenn es um die Selbstzensur im Radio der Bundeswehr geht.

Wie das Musikblatt “Rolling Stone” meldet, gibt es Diskrepanzen zwischen den Wünschen und den tatsächlich gespielten Lieblingsmelodien der Soldaten bei Radio Andernach. “Rammstein wird nicht so oft im Programm gespielt, wie es eigentlich gewünscht wird. Das rollende ‘R’ stellt für uns als Truppenbetreuungssender ein Problem dar. Hier kann es zu einer verzerrten Darstellung und Wahrnehmung Deutschlands im Ausland kommen” so Hauptmann Wahl vom Bundeswehrsender in Mayen.

Immerhin können laut Truppe ca. 1 Mio. Afghanen die deutsche Sprache verstehen. Um nicht durch anzügliche Songtexte Gefühle und Erwartungen zu verletzen, werden Bands wie Rammstein, Böhse Onkelz und Bushido seltener gespielt, als es die Soldaten fordern.

Vielleicht ist die Schere im Kopf manchmal gar nicht so abwegig. Zumindest wenn es um vernünftige, umsichtige Redaktionsarbeit bei einem Sender geht, der in einem Krisengebiet seine Arbeit verfügbar macht. Unnötige Provokationen gegen die einheimische Bevölkerung durch missverständliche Texte wären kontraproduktiv.

Selbst Stimmungshits können davon betroffen sein. Makaber fügt Hauptmann Wahl hinzu: “Ein Soldat sitzt im Panzer in Afghanistan und hört Radio Andernach. Wenn er Pech hat, wird er in die Luft gesprengt und kommt nicht wieder. Dem kann ich ‘Da simmer dabei, das ist prima’ nicht zumuten.”

Aufklärung der Aufklärer: Pornos bald im Unterricht?

Donnerstag, 4. März 2010

Was weiß unsere Jugend über Pornografie?

Karla Etschenberg befindet sich eigentlich im Ruhestand. Doch von Ruhe kann keine Rede sein. Die agile Dame umtreibt ein ambitioniertes Ziel: Sie will die Pornografiekompetenz unserer Jugend fördern.

Für gewöhnlich betrachten wir die Epoche der Aufklärung als abgeschlossen. Wir halten uns bereits für aufgeklärte Menschen, die überholte Moral- und Wertevorstellungen hinter sich gelassen haben.

Unsere Aufgeklärtheit, so glauben wir, geben wir an die nachfolgende Generation weiter. Doch wenn dann mal einer kommt, und verwegen genug ist, uns auf die Probe zustellen, dann hagelt es Rückzüge. Einen Zuwachs an neuen philosophischen, ethischen, sozialen oder gesellschaftlichen Erkenntnissen bauen wir immer weniger oder gar nicht mehr in die Erziehung unserer Kinder ein.

Dabei ist der Erkenntnisfortschritt (Gerneration Porno), eine unmittelbare Antriebskraft jeder Aufklärung, kein Prozess, der sich nur in bestimmten Zeitabschnitten oder gar ausschließlich in der Vergangenheit lokalisieren lässt. Vielmehr haben wir es mit einer kontinuierlichen Entwicklung zu tun.

Dem Fortschrittsgedanken verpflichtet, hat nun Karla Etschenberg, eine ehemalige Pädagogikprofessorin, eine interessante und zugleich brisante Debatte angestoßen. Sie möchte in die Sexualkompetenz unserer Jungend auch das Thema Pornografie einfließen lassen.

Durch die fortschreitende Informationstechnologie via Mobiltelefone und Internet ist unsere Jugend heute ohne weiteres im Stande, Medieninhalte zu konsumieren, die eigentlich Erwachsenen vorbehalten sind. Im Zeitalter internationaler Computernetzwerke ist ein nationaler Jugendschutz, auch wenn er noch so ambitioniert ist, ein mühsames, wenn nicht gar aussichtsloses Unterfangen. Verbote helfen bei Handy und Web wenig. Listen mit indizierten Medien machen Sinn, wenn man den Markt auch kontrollieren kann, um die Einschränkungen durchsetzen zu können.

Das erkannte schon die katholische Kirche im 16. Jahrhundert beim Index der verbotenen Bücher. Doch sie blieb damals stur: Trotz der stetig steigenden Anzahl gedruckter Werke, versuchten die Geistlichen noch bis ins Jahr 1966 ihren Index fortzuführen, über 400 Jahre lang. Letztlich haben sie ihre Mission aber doch eingestellt und der Index war Geschichte.

Kaum durchsetzbare Verbote sind in der heutigen Pornodebatte wenig hilfreich. Eine sexualkommerzialisierte Gesellschaft muss sich bei der Erziehung ihrer Jugend wohl auch dieses Thema annehmen. Wir sollten über Pornos reden können. Mehr noch: Man solle darüber nachdenken, Pornos im Unterricht exemplarisch begutachten zu können. “So wird das Besprochene veranschaulicht und eine eigene begründete Position zum Thema Pornografie gefördert”, ist Etschenberg der Meinung.

Nun scheint es ja laut Medienberichten generell an Sexualaufklärungsunterricht zu fehlen. Wenn wir an unseren Lehranstalten selbst das nicht so ohne weiteres bewerkstelligen können, wie wollen wir dann auf Jugendliche aufklärerisch einwirken und dabei noch brisante Themen wie Pornografie behandeln? Deutsche Lehrkörper jedenfalls sind dafür schlecht gerüstet. Ihnen fehlen nicht selten das technische Verständnis und die fachpädagogische Rüstzeug, denn Sexualaufklärung an den Universitäten, die Lehrer ausbilden, ist Mangelware.

Doch es fehlt wohl auch am Mut und am Willen. Linus Dietz, Vorsitzender der Gesellschaft für Geschlechtserziehung, bringt es auf den Punkt: Pornografie ist für Minderjährige verboten. Die Debatte, selbige dann zum Thema in Schulen zu machen und dabei auch noch alles offen zu zeigen, sei damit zu Ende bevor sie beginnen kann.

Doch überholte Moralvorstellungen zu überdenken und ggf. über Bord zu werfen, genau das ist ja der Kern jeder Aufklärung. Was fehlt ist vielleicht eine neue Zeit der Aufklärung für die Aufklärer, für Lehrer und Erzieher der kommenden Generationen. Kinder und Jugendliche mit ihren Fragen und Problemen, mit ihren Ängsten und Hoffnungen zum Thema Liebe und Sexualität alleine zu lassen, das wäre fatal. Wir haben es nicht nötig, dass sich unsere Kinder selbst zu Aufklärern machen müssen.

Menschenwürde vs. Medieneingriffe

Dienstag, 2. März 2010
Der Kampf um die Menschenwürde gegen Medieneingriffe

Der Kampf um die Menschenwürde gegen Medieneingriffe

Im bundesdeutschen Fernsehen scheint es härter zuzugehen als vermutet. Der Spartenkanal DSF ist nun von einem Medieneingiff bedroht und muss sich dabei den Vorwürfen von Norbet Schneider (scheidender Vorsitzender der Landesanstalt für Medien NRW) stellen.

Das Sendeformat “Ultimate Fighting” sei ein Angriff auf die Menschenwürde. Schneider will nun prüfen lassen, ob „die gezeigten Bilder der Sendung Ultimate Fighting die Menschenwürde verletzen. Ich glaube nicht, dass man hinnehmen muss, wenn im Fernsehen Bilder zu sehen sind, wie sich Menschen halbtot schlagen.“

Dieser Schritt wäre singulär in der Fernsehgeschichte Deutschlands, denn bisher wurde noch keine Sendung wegen des Verstoßes gegen die Menschenwürde belangt.

Die Eroberung der Datenberge

Dienstag, 2. März 2010
Die Richter des Verfassungsgerichtes kippten die Vorratsspeicherung

Die Richter des Verfassungsgerichtes kippten die Vorratsspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die zur Terrorabwehr konzipierte Initiative sammelt Daten aus unterschiedlichen Quellen und hält sie zur Bekämpfung von Kriminalität 6 Monate vor.

Bisher hat sich wohl ein stattliches Datengebirge gebildet, das es laut Richter nun abzutragen gilt. Die Eroberung dieser Datenberge wird als Sieg der Pressefreiheit gefeiert. Wenn auch teilweise zurückhaltend, denn man hätte wohl gern mehr gewollt. Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung etwa meint, “sehr wohl ist dem Bundesverfassungsgericht bei diesem Urteil nicht. Es hätte offensichtlich gerne die umfassende Speicherung verboten oder eingeschränkt, hat sich das aber nicht getraut…”.

Der Chef des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV), Michael Konken, meint zuversichtlich: „Mit dem heutigen Urteil müssen Journalisten und ihre Informanten nicht mehr befürchten, dass ihre Telefon- und E-Mail-Daten von Ermittlern gelesen und ausgewertet werden.”

Computerspiele nur nach 22 Uhr?

Dienstag, 2. März 2010
Gibt es Gewaltspiele bald nur noch an Tankstellen nach 22 Uhr?

Gibt es Gewaltspiele bald nur noch an Tankstellen nach 22 Uhr?

Folgen dem nächtlichen Alkoholverbot bald auch Games, die nur an Erwachsene und nach 22 Uhr verkauft werden dürfen?

Der Südwesten testet: Alkoholika sollen in einem Versuchszeitraum in Baden-Württemberg nur noch zwischen 5 Uhr morgens und 22 Uhr abends abgegeben werden. Nicht nur an Jugendliche ist der Verkauf damit untersagt, auch die Abgabe an Erwachsene unterliegt dieser Beschränkung.

Die Politik reagiert damit auf “die besorgniserregende Entwicklung des Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen” die den “erschwerten Zugang zu alkoholischen Getränken erforderlich macht” so der amtierende Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Stefan Mappus bereits vor 2 Jahren.

Nun könnte bald ein weiterer “Besorgnisfaktor” unserer Jugend auf den gesetzlichen Prüfstand geraten. Pünktlich zur Munich Gaming in München und zur CeBIT in Hannover sowie ein Jahr nach dem Amoklauf von Winnenden veröffentlicht das Center for study of violence der Iowa State University eine Studie mit dem Titel “Violent video game effects on aggression, empathy, and prosocial behavior in Eastern and Western countries” zur Wirkung von Gewalt in Computerspielen. Ein Team aus internationalen Wissenschaftlern ist laut Ergebnis der Studie nun erstmalig fast einstimig der Meinung, dass der Konsum von Gewaltspielen aggressives Verhalten steigert. Dass dies so ist, könne man nun endlich mit “höchster Zuversicht” sagen, so Craig Anderson, Direktor des Fachbereichs an der Universität Iowa.

Die Metastudie, die im Psychological Bulletin erschienen ist, hat mehr als 130 Einzelergebnisse aus Forschungsarbeiten zum Thema Gewalt und Spiele ausgewertet, an der insgesamt über 130.000 jugendliche Probanden teilnahmen. Die Kernaufgaben zur Feststellung von Verhaltensänderungen in der Untersuchung fokussieren sich auf folgende Unterkategorien: aggressives Verhalten, aggressive Kognition, aggressives Gefühl, prosoziales Verhalten, Empathiegefühl sowie Desensibilisierung und physiologische Erregungszustände.

Die Forschungsauswertung habe gezeigt, dass der Konsum von Gewaltspielen besonders über einen kontinuierlich langen Zeitraum von mehreren Jahren, die Aggressivität fördere und prozoziales Verhalten destabilisiere bzw. mindere, wobei der kulturelle Hintergrund noch das (junge) Lebensalter oder das Geschlecht der Konsumenten eine herausragende Rolle dabei spielen.

Angesichts des oben erwähnten jüngsten Vorstoßes der Politik, Kinder und Jugendliche vom Alkohol fernzuhalten (oder zumindest den Zugang zu erschweren und damit den Konsum zu mindern), kann spekuliert werden, ob zukünftig auch Vertriebseinschränkungen für Computerspiele auf die politische Tagesordnung kommen. Das aktuelle Alkoholverbot als auch der letzte Amoklauf, bei dem wieder eine Gewaltspiele-Debatte geführt wurde, ist geografisch in Baden-Württemberg angesiedelt. Kommen von dort auch bald neue Initiativen in Richtung elektronische Games?

Es dürfte für die wirkenden politischen Kräfte im Rahmen des Möglichen sein, eine Liste mit “verdächtigen” Spielen auszuarbeiten um diese dann aus dem konventionellen Einzelhandel zu entfernen und nur noch in speziellen Verkaufsstellen (bzw. in Tankstellen oder Videotheken) an Erwachsene ab 18 Jahren und nach 22 Uhr zu verkaufen.

Die öffentliche Diskussion darüber wird spätestens dann in den Fokus rücken, wenn der Motivation der nächsten Gewalttat wiederholt der Konsum von gewaltsamen Videospielen nachgewiesen wird oder werden soll.

Bei Anruf Sünde

Sonntag, 28. Februar 2010

Fauler Apfel?

Fauler Apfel?

Der Apfel ist seit jeher ein Symbol für den Sündenfall. Seit einigen Dekaden aber auch ein Zeichen für modernste Technik.

Sünde und Technik trafen nun im vom Unternehmen Apple produzierten Mobiltelefon iPhone aufeinander. iPhoner nämlich wissen in über 5000 Programmen (auch Apps genannt) sündige Medieninhalte für sich zu nutzen. Im konkreten Fall Bilder und Filme mit leicht (oder gar nicht?) bekleideten Damen und Herren. Die “Sexy”-Apps werden nun vom Apfel-Unternehmen für bedenklich erachtet.

Frivoles war und ist wohl nicht ganz so das Ding des renommierten Technik-Anbieters, trotz seines “sexy” Images bei der Zielgruppe. Beweis: schon das Brüste-Wackel-Spiel “Wobble” wurde aus den virtuellen Regalen des Apps-Stores wieder entfernt.

Was überhaupt alles im Shop von Apple angeboten werden darf, darüber weiß der Nutzer recht wenig. Auch ein Grund, warum man so großzügig mit der Nachzensur im App-Store umgehen kann: Es gibt einfach keine klar verständlichen Regeln, was erlaubt sei und was nicht. Da erinnert man sich gerne an den Fall von eBay aus dem Jahr 2006, als eine Auktion gestoppt wurde, in dem ein Anbieter als Gag eine Rolle in einem Pornofilm versteigern wollte (selbstverständlich ausschließlich mit jugendfreiem Bildmaterial beworben). Die Firma eBay löschte das Angebot unter anderem aufgrund von Einwänden, dass man sich als Familienportal sieht und erotische Angebote nicht haben möchte. In den AGBs stand das aber nicht drin.

Sei´s drum: Hier macht einfach ein Anbieter von seinem Hausrecht Gebrauch. Und Ap(p)le will die Sünde nun nicht noch weiter vorantreiben, wenn man schon durch seinen (metaphorisch unzüchtigen) Unternehmensnamen aus der prüden Masse hervorragt. Bleibt zu hoffen, dass nicht schon bald Bilder von Schlangen oder der gleichen ebenfalls blockiert werden.

Auf die Spitze getrieben

Donnerstag, 12. November 2009

Rammsteins Nr. 1 Album wurde indiziert

Rammsteins Nr. 1 Album wurde indiziert

Dr. Seim, Zensurforscher und Projektleiter des “Museum für Kunst- und Pressfreiheit” zum Rammstein-Fall:

Von der Chartspitze zum Platz auf dem Index:

Auf der einen Seite möchte man den um Skandale bemühten Tabubrechern “Rammstein”, die angefangen von ihrer Namensgebung (Flugzeugunglück) über Nazi-Ästhetik („Stripped“, 1993), einem offenbar tote Embryo auf dem LP-Cover („Mutter“) bis hin zu Kannibalismus („Du riechst so gut“), Masturbation („Keine Lust“) und nun eben SM („Ich tu dir weh“) alles an Sex, Gewalt und schlechter Laune aufgefahren haben, um verkaufsfördend in die Schlagzeilen zu kommen, zurufen: Glückwunsch, endlich hat’s mal mit einer amtlichen Provokationsbeglaubigung geklappt.

Auf ihrer Website schreiben sie: „Mit Vollgas auf der Autobahn der deutschen Klischees: Bratwurst, Blitzkrieg, Benz.“ Für ihre Ironiekompetenz waren die Bundesprüfer noch nie bekannt, die auch „American Psycho“ fünf Jahren auf dem Index ließen. Wenn sich Sänger Till Lindemann nun bitterlich über die Indizierung beklagt, so muss man zugeben, dass es eine bemerkenswerte und meines Wissens einmalige Entscheidung der Bundesprüfstelle ist, ein Nr. 1-Album auf den Index zu setzen. Dort finden sich unter den rund 1.000 indizierten Tonträgern sonst vorwiegend Nazi-Rock, Heavy Metal-Alben der 80er und deutsche Porno-Rapper. Ähnlich wie Aggro Berlin bringt Rammstein nun eine „entschärfte“ Version ihres Albums heraus, das auch bei amazon.de erhältlich ist. Dort wird dann der inkriminierte Song und eines der altmeisterlich inszenierten Fotos fehlen, das einen Mann zeigt, der sich anschickt, einer unbekleideten Frau auf den Hintern zu schlagen (während die „Zerstückelungsmotive“ auf der Coverrückseite offenbar unbehelligt blieben).

Auf der anderen Seite geht es einmal mehr um die Freiheit der Kunst und der Meinungsäußerung, die hinter einem vermeintlichen Jugendschutzansinnen zurückstehen muss. Damit steht Rammstein in einer langen Reihe von Musikern von Elvis über die Beatles, Frank Zappa bis hin zu all den Rappern, die in der Rockmusikgeschichte Ärger mit staatlichen Institutionen (um nicht zu sagen Zensoren) bekommen haben. Viele der Klassiker wie z.B. „Virgin Killer“ der „Scorpions“ oder die frühen Alben der „Ärzte“ haben Josef Spiegel und ich in unserem Buch „Nur für Erwachsene“ dokumentiert.

Angesichts von deutlich heftigeren, aber ungeschorenen Inhalten in unseren „oversexten“ Medien erscheinen viele dieser Entscheidungen willkürlich. Jeder zweite meiner 250 Satellitenprogramme zeigt ähnlich Bizarres wie Rammstein. Die Sinnlosigkeit dieses bundesdeutschen Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung wird in Zeiten digitaler Globalisierung um so deutlicher, wenn man deren Wirkung gegen den PR-Effekt und die Möglichkeit des Downloads in Internet-Tauschbörsen oder Bestellens z.B. über amazon.com abwägt. Auch Anbieter wie iTunes, mp3.com, ciiju etc. können nicht alle Inhalte überprüfen. Allein bei Youtube habe ich gestern 120 Clips des inkriminierten Songs gefunden.

Dies zeigt aber auch, dass wir noch nicht in einer zensierten Mediendemokratie leben. Denn wollen wir wirklich, dass christlich-konservative Animositäten gegenüber devianten Sexpraktiken, wie sie Ursula von der Leyen und die BPjM einmal mehr vorgeführt haben, zum Maßstab einer gerade im Entstehen befindlichen Internetzensur-Infrastruktur werden, bei der nicht nur Behörden wie BKA, BND, KJM, jugendschutz.net und der Verfassungsschutz, sondern auch berufsbesorgte Bewahrpädagogen im Namen von Jugendschutz und Kampf gegen Kinderpornographie im Zweifel den Stecker ziehen können. Schon jetzt sind ca. 2.000 Websites auf dem nicht öffentlichen Index und werden von Suchmaschinen nicht angezeigt. Der aktuelle Fall Rammstein zeigt, wie schwierig es ist, belastbare Grenzen festzulegen. Vielleicht wäre es Zeit für die Gründung einer FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle) der Musikindustrie, um Willkür und Rechtsunsicherheiten zu minimieren.