» Bundesrat gegen “Bundestrojaner”

Trojanisches Pferd in der klassischen Ausführung

Trojanisches Pferd in der klassischen Ausführung

Nun ist es amtlich (was bereits vermutet wurde): Das umstrittene “BKA-Gesetz”, das vom Bundestag beschlossen wurde und dem Bundeskriminalamt (BKA) weitreichende Befugnisse  ermöglicht hätte, ist vorerst vom Tisch. Mehrere Bundesländer sprachen sich gegen das Gesetz aus oder enthielten sich der Zustimmung, was gemäß der Abstimmungsregelung im Bundesrat als ein “Nein” gewertet wird.

Nicht nur Kanzlerin Angela Merkel war empört. Auch Bundesinnenminister Dr. jur. Wolfgang Schäuble zeigte sich verärgert und schlug unterdessen vor, die Abstimmungsregelung im Bundesrat ggf. zu ändern, damit künftige Stimmenthaltungen nicht mehr als Gegenvotum gewertet werden. Der Vorschlag impliziert, dass die einzelnen Länderregierungen zu einem gefestigten Standpunkt gezwungen werden, wenn es um die Abstimmung von Gesetzesvorhaben geht, die durch die Instanz Bundesrat geführt werden müssen. Vorschläge in dieser Richtung stießen jedoch auf Gegenwehr und stehen momentan nicht zur Debatte. Unterdessen hat Minister Schäuble ein Ultimatum gestellt: “Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande.” erklärte er dem Handelsblatt. Nunja: ein kurzes Ultimatum und ein Vorschlag, Grundregeln des Bundesrats zu ändern, sind recht rustikale Mittel, sich mit der Kritik an einem derart umstrittenen Gesetz auseinanderzusetzen. Wie umstritten es ist, zeigen Stimmen, die behaupten, es sei eine Gefahr für den freien Journalismus und damit für die Demokratie.

Das die Ablehnung des Gesetzes durchaus ihre Berechtigung hat, versucht die Computerzeitschrift c’t in ihrer aktuellen Ausgabe 25/08 zu verdeutlichen. Das Gesetz erlaubt unter anderem das Einschleusen eines “Bundestrojaners” auf die Festplatte eines Anwenders über das Internet, der dann die Daten verdächtigter Personen ausspäht. Doch zunächst gebe es rechtliche Problem, die auf diese Weise sichergestellten Daten als Beweise gelten zu lassen. So könne nicht zweifelsfrei belegt werden, ob der Tatverdächtigte wirklich selbst die aufgestöberten Informationen auf seinem Rechner installiert bzw. eingegeben hat. Der Ermittler müsse dem Kriminellen über die Schulter schauen, sei es agentenhaft über ein Fernglas im Gebäude gegenüber oder als V-Mann neben ihm sitzend, um beweisen zu können, das es der Verdächtigte höchst persönlich war.

Hinzu kommt von den Computerexperten der Einwand, dass es zuständige Ermittler bei PC-Nutzern mit fundierten Kenntnissen schwer haben werden, an verwertbare Daten zu kommen. Das Eindringen in einen Rechner eines Nutzers mit wenig Ahnung von der Materie ist zwar recht simpel, die Technik von kriminellen Vereinigungen dürfte jedoch nicht so einfach zu knacken sein.

Um an die Daten zu kommen, müssen die Kriminalbeamten offensichtlich die vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Verantwortung des Staates, nämlich die Integrität informationstechnischer Systeme zu achten und aktiv zu gewährleisten, umgehen. Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Ihre Daten - wo auch immer sie lagern oder eingegeben werden - sicher sind. Online-Durchsuchungen könnten diese Gewährleistung in Gefahr bringen.

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