„Zeitungszeugen“ beschlagnahmt

Die erste Ausgabe der Zeitzeugen

Die erste Ausgabe der "Zeitzeugen"

Zu einem drastischen Eingriff in die Pressefreiheit sah sich der Freistaat Bayern Ende Januar gezwungen, da der englische Verleger Peter McGee trotz Verwarnung die zweite Ausgabe seines Projektes „Zeitungszeugen“ auf den Markt brachte. Alle im Handel befindlichen Exemplare seien sofort zu beschlagnahmen.

Grund für die Beschlagnahmung der Hefte war der (nicht genehmigte) vollständige Nachdruck von historischen Nazi-Zeitungen wie der „Völkische Beobachter“ und „Der Angriff“ sowie eines Plakates mit Adolf Hitler zum Reichstagsbrand. Besonders kritisiert wurde, dass sich die Faksimiles nur lose in einem Mantelteil befinden, der zwar kritische Belgeittexte von Historikern enthält, aber leicht von den NS-Blättern getrennt werden kann.

Bayern ist Inhaber des Copyrights an den Büchern und Zeitungen des Eher-Verlages, bei dem u.a. auch „Mein Kampf“ erschien, und besteht darauf, dass keine Nazi-Literatur nachgedruckt und verbreitet wird.

McGee und renommierte Wissenschaftler wie Hans Mommsen plädieren gegen ein Verbot, da sich nur anhand der Originale nachvollziehen ließe, wie der Nationalsozialismus funktionierte. Der Verleger will durch alle Instanzen gehen.

Einmal mehr stellt sich die Frage, wieweit die Deutschen demokratisch gefestigt sind, sich mit dem Ungeist auseinandersetzen zu können, oder ob immer noch eine Gefahr von den alten Dokumenten ausgeht. Wer hat die Deutungshoheit jenseits von Guido Knopp?

Erfahrungsgemäß sind Verbote indes das falsche Signal, vergrößern sie doch die Neugier, vor allem der jugendlichen Leser. Aus der Welt schaffen lassen sich rechte Ideen damit nicht; und bei Ebay sind die „Zeitungszeugen“ zum mehrfachen des Originalpreises leicht zu erwerben.

Zur gleichen Zeit hat Papst Benedikt XVI. übrigens die exkommunizierten Lefebre-Bischöfe wieder zurück in den Schoß der Kirche geholt, obwohl gegen einen von ihnen wegen der Holocaust-Leugnung ermittelt wird. Dieses Signal, neues rechtes Gedankengut hoffähig zu machen, dürfte bedenklicher sein als der Originalnachdruck von alten Kampfblättern.

1 Kommentar zu „„Zeitungszeugen“ beschlagnahmt“

  1. Zeitungszeugen freigesprochen | DEUTSCHES ZENSUR ARCHIV - Museum für Kunst- & Pressefreiheit | Blog sagt:

    [...] sie dürfen. Doch das war nicht immer so klar. Schon die dritte Ausgabe der “Zeitungszeugen” wurde Ende Januar 2009 in Bayern [...]

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