Anschlag auf die Kunstfreiheit?

Kritisiert und erfolgreich: Badder-Meinhof-Komplex

Kritisiert und erfolgreich: Badder-Meinhof-Komplex

Der Baader-Meinhof-Komplex” ist ein komplexes cineastisches Werk. In ihm wird die Geschichte und der Werdegang der ersten Generation der RAF erzählt. Das geschieht an vielen Stellen äußerst detailgenau. Manches jedoch ist historisch nicht belegt oder sogar falsch.

So bemühte man sich selbst Auto-Kennzeichen originalgetreu wiederzugeben, andererseits fallen technische Ungereimtheiten auf, so dass plötzlich ein Hubschauber moderner Bauart auftaucht oder es sind Handfeuerwaffe aus heutiger Zeit zu sehen, die in diesem Film eigentlich nichts zusuchen haben.

Zweifelhafte Darstellungen anderer Art sind dafür verantwortlich, dass der Streifen mittlerweile nicht nur von der Witwe des RAF-Opfers Jürgen Ponto und dem Sohn Siegfried Bubacks kritisiert wird, auch Brigitte Mohnhaupt, ehemaliges Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF), sah sich in dem Streifen falsch dargestellt und so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Während man sich mit den Hinterblieben der RAF-Opfern darauf einigte, in der weiteren Vermarktungskette darauf hinzuweisen, dass der Film in Teilen fiktive Handlungen und nicht die Realität wiedergibt, erstrebte Frau Mohnhaupt eine Einstweilige Verfügung gegen die Poduktionsfirma und verlangte die Streichung einiger Pasagen, wird berichtet.

Konkret ging es ihr wohl unter anderem um einen Dialog und die Darstellung einer Intimszene mit Peter-Jürgen Boock, einem ihrer ehemaligen “Kampfgefährten” in der RAF. Die Filmemacher legten Mohnhaupt (gespielt von Nadja Uhl) und Boock (dargstellt von Vinzenz Kiefer) folgende Worte in den Mund: Brigitte Mohnhaupt begegnet nach ihrer Haftentlassung Peter-Jürgen Boock mit dem Satz “Fast fünf Jahre Knast.” worauf Boock “Ist ‘ne lange Zeit.” entgegnet was nunmehr von Mohnhaupt mit den Worte “So lange habe ich mit keinem Mann gefickt.” kommentiert wird. Das anregende Gespräch endet schließlich in einer Bettszene.

Dieses historisch nicht belegte Szenario war nun Grundlage einer angestreben Einstweiligen Verfügung von Frau Mohnhaupt und ihrem Rechtsbeistand, die das Hamburger Landgericht bemühten, um Streichungen aus dem Kinofilm zu verlangen. Zuvor waren sie an die Produktionsfirma und den Verlag herangetreten, um dort ihre Forderung kundzutun. Verlag und Produktionsfirma verwiesen jedoch auf das hohe rechtliche Gut der Kunstfreiheit und weigerten sich, die beanstandenden Stellen zu zensieren.

Wiedereinmal sind es vermeintlich verletzte Persönlichkeisrechte, die sich mit dem der Kunsfreiheit messen müssen. Juristisch ist dabei immer zu klären, wie weit das Recht auf die persönliche Ehre beschnitten wurde und welche künstlerischen Freiheiten überstrapaziert wurden. Gerade in der Wiedergabe intimer Details obsiegt dabei meist der Mensch und nicht die Kunst. Der Fall “Esra” ist noch nicht so lange her. Auch dort waren es unter anderem Intimitäten, die zum Verbot des Buches von Maxim Biller führten. Im Fall des “Baader-Meinhof-Komplexes” obsiegte nunmehr die Kunstfreiheit, wenngleich die Sexszenen im Gegensatz zu Billers “Esra” frei erfunden sein dürften.

Sollte die Sache Bigitte Mohnhaupt keine Ruhe lassen und sie ihre rechtsstaatlichen Mittel ausschöpfen, die der von ihr einst bekämpfte Staat gewährt, könnte sie noch einmal eine Unterlassungsklage in einem Hauptsacheverfahren erwirken.

» Bücher und andere Medien zum Baader-Meinhof-Komplex

2 Kommentare zu „Anschlag auf die Kunstfreiheit?“

  1. SENKRECHTSTARTER sagt:

    Ich bemühe mich ja sehr an den Rechsstaat zu glauben, aber ich befürchte, dass Moni bei einer erneute Klage sogar Recht bekommen würde. Was mir aber auch irgendwie egal wäre…… Finde den Film sowieso wiedermal zu sehr aus der Tätersicht geschildert!!!

  2. Exkrement sagt:

    Ich glaub ja ich spinne… da wagen s die Terros von der Raf doch wirklich noch aufzumucken… selbs der durchgeknallte Klar kommt ausm Knast raus… na schönen dank auch. Was soll der Kack?

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