Verliebter Lehrer ärgere dich nicht!

7. Juli 2010

Die Beziehungen zwischen Lehrern und ihren Schülern sind immer wieder Thema von Filmen, Büchern oder wie neulich in einem (zensierten) Comic.

Millionen Menschen haben Filme wie „Die Feuerzangenbowle“ gesehen, in denen Schüler ihre Lehrer mit lustigen Streichen zur Verzweiflung treiben. Eigentlich ein harmloses Thema, gebe es da nicht den Jugendschutz.

Der angesprochene Film wird regelmäßig im Fernsehen wiederholt. Dort kann ihn jeder sehen: Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Das Buch „Lehrer – ärgere dich!“ von Dieter Heckschütz wird jedoch jungen Lesern vorenthalten. Doch gerade an diese richtet es sich.

Unter den 11 “Lehrsätzen” führt Autor Heckenschütz Gründe für eine “Schüler-Notwehr” gegen Lehrer sowie gegen die Schule auf und komplettiert diese mit Anleitungen zu recht harmlosen Streichen.

Dennoch: Wie groß das Spektrum potenzieller Jugendgefährdung ist, zeigt dieses Beispiel auf anschauliche Weise. So dürfen die Schülerstreiche seit 1985 nur Erwachsene erwerben.

Mit dem Comicband “Ein Lehrer zum Verlieben” gibt es auch im Jahr 2010 ein Medium, dessen Inhalt bundesdeutschen Jugendschutzkriterien nicht standzuhalten scheint.

Man entfernte scheinbar ein paar Panels in dem ersten Band der Serie. Auf Anfrage im offiziellen Panini Comics Forum bestätigte dies ein Mitarbeiter:

Ein Lehrer zum Verlieben wurde tatsächlich an ein paar Stellen von uns zensiert. Grund hierfür ist neben dem jungen Aussehen der Protagonisten auch die Zielgruppe an die wir uns hier richten. Da wir hier Mädchen zwischen 12-14 Jahren anpeilen, wurde uns von unserem Anwalt empfohlen hier ein zu greifen.


Klar sind die Hauptcharaktere Lehrer und demnach volljährig. Wir werden demnächst das Thema Zensur generell bei uns mal neu diskutieren.

Gefährliches Kino?

7. Juli 2010

Unter dem fragenden Motto “Gefährliches Kino?” fanden am 11. und 12. Juni in der Deutschen Kinemathek in Berlin Vorträge zu verschiedenen Themen rund um das Thema Zensur und ‘gefährliche Filme’ statt.

Dr. Roland Seim, wissenschaftlicher Leiter des Projektes Museum für Kunst- und Pressefreiheit, referierte in einem 45-minütigem Vortrag über die deutschen Institutionen der Film- und Medienzensur mit Beispielen aus dem Horrorfilm-Genre.

Das Video zum spannenden und unterhaltsamen Vortrag finden Sie HIER

Brasilien Weltmeister, Deutschland Vizeweltmeister!

21. April 2010

Ein vorweggenommenes Ergebnis der  Fußball-Weltmeisterschaft? Nein, die WM beginnt erst im Juni. Die Rede ist von der aktuellen Google-Statistik in Sachen Internet-Zensur.

Dort landeten nicht die üblichen Verdächtigen aus der Schar undemokratischer Schurkenregime auf den vorderen Rängen, sondern „Zensursula“ & Co., auch ohne, dass ihre mittlerweile verworfenen Internet-Sperren überhaupt angewendetes Gesetz wurden. Diese möchte übrigens die EU auf Europaebene einführen, während Deutschland pädophile Websites löschen möchte.

Wie konnte es zu dieser katastrophal aussehenden Platzierung für unseren freiheitlichen Rechtsstaat kommen, der auf sein Grundgesetz und die Bürgerrechte eigentlich zurecht Stolz sein kann.

Laut AP und Spiegel-Online zeigt die Google-Statistik, welche Regierungen wie oft nach Nutzerdaten fragen oder fordern, Inhalte im Netz unauffindbar zu machen. Im Jahr 2009 forderten deutsche Behörden 188 Mal von Google Löschungen und Sperrungen. 94% wurden ganz oder teilweise umgesetzt. Viele bezogen sich auf YouTube, wie sich der Spiegel äußerte.

Dass China und viele andere, die auch auf der „Reporter-ohne-Grenzen“-Liste schlecht abschneiden, in der Google-Statistik nicht auftauchen, liegt daran, dass diese Informationen der jeweiligen Geheimhaltung der Länder unterliegen. Insofern ist die Statistik natürlich nicht repräsentativ.

Aber Kenner der bundesdeutschen Befindlichkeit erstaunt unsere Platzierung dennoch wenig.

Neue Medien wecken nicht nur die Experimentierfreude der Teilnehmer, sondern auch die Begehrlichkeiten der berufsbesorgten Zensoren. Denn auch und vor allem der Cyberspace soll kein rechtsfreier Raum sein.

Zwar scheint es für eine bundesdeutsche Behörde wie der Bundesprüfstelle ein recht aussichtsloses Unterfangen zu sein, das World Wide Web von jugendgefährdenden Inhalten säubern zu wollen. Aber der BPjM geht es bei ihren bislang rund 2.500 Indizierungen von Online-Angeboten um mehr als nur symbolische Eingriffe mit Signalwirkungen.

So sind die Auswirkungen einer Indizierung durchaus spürbar, seitdem sich große Suchmaschinenbetreiber wie google.de verpflichtet haben, Websites, die auf dem Index stehen, nicht mehr in ihren Trefferlisten aufzuführen. Seit Einführung des neuen Jugendschutzrechtes 2003 wird der Index nicht mehr veröffentlicht, um keine unerwünschte Werbung für indizierte Websites – zumeist ausländischer Anbieter – zu machen. Nur amtliche Stellen sowie die Hersteller von Filtersoftware können seitdem Einblick in das Adressverzeichnis nehmen.

Zudem kann die Ländervereinigung jugendschutz.net (vor allem deutsche) Betreiber von Websites mit jugendgefährdenden Inhalten abmahnen oder anzeigen, wenn sie Entschärfungen nicht vornehmen. Außerdem surfen spezielle Polizeidienststellen verdachtsunabhängig auf der Suche nach strafrelevanten Contents im Netz.

Meinungsfreiheit und Volksverhetzung

8. März 2010

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe legitimierte den Aufruf zu einer “Ausländerrückführung”, die im Jahr 2002 von einem rechtsextremen Verein initiiert wurde.

Als es Ende der 1950er Jahre in der noch jungen Bundesrepublik zu mehreren verbalen und physischen Übergriffen gegen Bürger jüdischen Glaubens und religiösen Einrichtungen kam, sollte eine Neufassung des § 130 Strafgesetzbuchs (StGB) dafür Sorge tragen, dass derlei Auswüchse eingedämmt und strafrechtlich eindeutig geregelt werden.

Ursprünglich geschaffen, um Provokationen zu unterbinden, die die Rivalitäten zwischen den gesellschaftlichen Klassen anstacheln könnten, wurde der § 130 erstmalig in der Weimarer Republik in das StGB aufgenommen.

Straftaten, die heute in den Bereich des § 130 fallen, werden für gewöhnlich unter dem Begriff “Volksverhetzung” summiert.

Ein aktueller Fall, der diese in ihrer Geschichte mehrfach ergänzte rechtliche Vorschrift betrifft, wurde nun nach fast 8 Jahren vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Im konkreten Fall hatte im Sommer 2002 der Augsburger Bündnis - Nationale Opposition e.V. mittels Plakaten zu einer Aktionswoche “Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches Augsburg” aufgerufen.

Das Amtsgericht Augsburg verurteilte daraufhin die drei Initiatoren zu Geldstrafen, da sie überführt wurden, volksverhetzendes Gedankengut auf Plakaten öffentlich gemacht zu haben. Die Verurteilten gingen durch die Instanzen, bis die Richter in Karlsruhe schließlich feststellten, dass dem Plakat “nicht ohne Weiteres zu entnehmen sei, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen. Es werde dort nicht die Minderwertigkeit von Ausländern ausgesprochen.” Dieses wiederum müsse aber gegeben sein, wenn das Plakat die Menschenwürde angreife um es schließlich als Gegenstand der Volksverhetzung anzusehen.

Man kann zwar unmissverständlich erkennen, welche Absichten hinter der Aktion stecken, namentlich die “Rückführung” von Ausländern, dennoch sei nicht das Wie benannt, in dem man bspw. von Zwangsmaßnahmen gesprochen hätte. Die Plakataufschrift sei in diesem Fall nicht als Volksverhetzung zu sehen und vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Das Urteil könnte darauf hindeuten, dass sich die Meinungsfreiheit in den letzten Jahrzehnten emanzipierte. Vor einigen Dekaden wäre man vielleicht zu einem anderen Urteil gekommen. Die Demokratie in Deutschland ist auf alle Fälle gefestigt genug, derartige politische Ansichten als Meinungsäußerung hinzunehmen, auch wenn sie (glücklicherweise) wenig gesellschaftliche Anerkennung findet.

Journalisten müssen schweigen dürfen

5. März 2010
Journalisten müssen schweigen dürfen

Auch Journalisten sollen nicht alles sagen müssen.

Der Deutsche Presserat rät der Justizministerin zu  Änderungen der Regelungen bei Ermittlungsmaßnahmen und möchte Journalisten, ähnlich wie Ärzte, als Berufsgeheimnisträger geschützt sehen.

Der Deutsche Presserat hat in seiner jüngsten Sitzung vom 3. März angemahnt, Journalisten besser als bisher vor Strafermittlungsmaßnahmen zu schützen.

Die Justizministerin plant, Rechtsanwälte in die Berufsgruppe der Geheimnisträger aufzunehmen.  Ermittlungen gegen selbige sind im Umfang des Zeugnisverweigerungsrechtes unzulässig. Gegen Journalisten kann jedoch weiterhin ermittelt werden, wenn das Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Informantenschutz überwiegt.

Dem Presserat reicht es nicht, im Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts zu verbieten, Wohnräume von Journalisten zu überwachen oder deren Unterlagen zu beschlagnahmen, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Kommunikation möglich blieben.

Konspirativ-investigative Arbeit von Journalisten sei elementar für eine vertrauliche Kooperation zwischen Journalist und Informant. Die Pressefreiheit darf nicht durch unangemessene Schnüffellei gefährdet werden. Journalisten sollen auch schweigen dürfen.

Gericht stoppt das Beste im Norden

5. März 2010

Dem NDR wurde durch das Landesgericht in Hamburg untersagt, negative Berichte über die Düsseldorfer Ecolog AG zu senden bzw. auf anderem Wege (bspw. im Internet) zu veröffentlichen.

Die öffentlichrechtliche Anstalt NDR (Slogan: Das Beste im Norden) hatte im Radio und auf TV-Portalen die Meldung gestreut, die Ecolog AG wäre in kriminelle Machenschaften verstrickt. Das auf logistische Dienstleistung insbesondere im militärischen Bereich spezialisierte Unternehmen klagte nun erfolgreich gegen den NDR.

Die nach Ansicht des Unternehmens haltlosen Vorwürfe, man würde Aufträge in Afghansitan auch für kriminelle Handlungen (wie Drogenschmuggel) genutzt haben, sind “haltlos und ohne jede Substanz”, erklärte Thomas Wachowitz, Vorstand der Ecolog AG.

Der NDR wurde eingeladen, sich das Unternehmen Ecolog aus der Nähe und von Innen anzuschauen, “um sich selbst ein Bild der internen und externen Unternehmensabläufe zu machen. Das ist nicht genutzt worden. Stattdessen hat der NDR unbegründete Vorwürfe verbreitet und unserem Unternehmen damit einen schweren Reputationsschaden zugefügt.” so Wachowitz.

Dem Sender wurde nun verboten, die monierten Aussagen zu wiederholen. Darüber hinaus wolle man Ansprüche wegen Rufschädigung anmelden, da das Unternehmen und sein Image unter der bisherigen Bericherstattung zu leiden hatte.

Keine Böhsen Onkelz für gute Soldaten

5. März 2010
Umsichtige Redaktionspolitik beim Bundeswehrradio

Umsichtige Redaktionspolitik beim Bundeswehrradio

Es klingt nicht nur makaber, es ist auch so: Lieber eine Schere als einen Granatsplitter im Kopf. So zumindest könnte man auf es auf den Punkt bringen, wenn es um die Selbstzensur im Radio der Bundeswehr geht.

Wie das Musikblatt “Rolling Stone” meldet, gibt es Diskrepanzen zwischen den Wünschen und den tatsächlich gespielten Lieblingsmelodien der Soldaten bei Radio Andernach. “Rammstein wird nicht so oft im Programm gespielt, wie es eigentlich gewünscht wird. Das rollende ‘R’ stellt für uns als Truppenbetreuungssender ein Problem dar. Hier kann es zu einer verzerrten Darstellung und Wahrnehmung Deutschlands im Ausland kommen” so Hauptmann Wahl vom Bundeswehrsender in Mayen.

Immerhin können laut Truppe ca. 1 Mio. Afghanen die deutsche Sprache verstehen. Um nicht durch anzügliche Songtexte Gefühle und Erwartungen zu verletzen, werden Bands wie Rammstein, Böhse Onkelz und Bushido seltener gespielt, als es die Soldaten fordern.

Vielleicht ist die Schere im Kopf manchmal gar nicht so abwegig. Zumindest wenn es um vernünftige, umsichtige Redaktionsarbeit bei einem Sender geht, der in einem Krisengebiet seine Arbeit verfügbar macht. Unnötige Provokationen gegen die einheimische Bevölkerung durch missverständliche Texte wären kontraproduktiv.

Selbst Stimmungshits können davon betroffen sein. Makaber fügt Hauptmann Wahl hinzu: “Ein Soldat sitzt im Panzer in Afghanistan und hört Radio Andernach. Wenn er Pech hat, wird er in die Luft gesprengt und kommt nicht wieder. Dem kann ich ‘Da simmer dabei, das ist prima’ nicht zumuten.”

Aufklärung der Aufklärer: Pornos bald im Unterricht?

4. März 2010

Was weiß unsere Jugend über Pornografie?

Karla Etschenberg befindet sich eigentlich im Ruhestand. Doch von Ruhe kann keine Rede sein. Die agile Dame umtreibt ein ambitioniertes Ziel: Sie will die Pornografiekompetenz unserer Jugend fördern.

Für gewöhnlich betrachten wir die Epoche der Aufklärung als abgeschlossen. Wir halten uns bereits für aufgeklärte Menschen, die überholte Moral- und Wertevorstellungen hinter sich gelassen haben.

Unsere Aufgeklärtheit, so glauben wir, geben wir an die nachfolgende Generation weiter. Doch wenn dann mal einer kommt, und verwegen genug ist, uns auf die Probe zustellen, dann hagelt es Rückzüge. Einen Zuwachs an neuen philosophischen, ethischen, sozialen oder gesellschaftlichen Erkenntnissen bauen wir immer weniger oder gar nicht mehr in die Erziehung unserer Kinder ein.

Dabei ist der Erkenntnisfortschritt (Gerneration Porno), eine unmittelbare Antriebskraft jeder Aufklärung, kein Prozess, der sich nur in bestimmten Zeitabschnitten oder gar ausschließlich in der Vergangenheit lokalisieren lässt. Vielmehr haben wir es mit einer kontinuierlichen Entwicklung zu tun.

Dem Fortschrittsgedanken verpflichtet, hat nun Karla Etschenberg, eine ehemalige Pädagogikprofessorin, eine interessante und zugleich brisante Debatte angestoßen. Sie möchte in die Sexualkompetenz unserer Jungend auch das Thema Pornografie einfließen lassen.

Durch die fortschreitende Informationstechnologie via Mobiltelefone und Internet ist unsere Jugend heute ohne weiteres im Stande, Medieninhalte zu konsumieren, die eigentlich Erwachsenen vorbehalten sind. Im Zeitalter internationaler Computernetzwerke ist ein nationaler Jugendschutz, auch wenn er noch so ambitioniert ist, ein mühsames, wenn nicht gar aussichtsloses Unterfangen. Verbote helfen bei Handy und Web wenig. Listen mit indizierten Medien machen Sinn, wenn man den Markt auch kontrollieren kann, um die Einschränkungen durchsetzen zu können.

Das erkannte schon die katholische Kirche im 16. Jahrhundert beim Index der verbotenen Bücher. Doch sie blieb damals stur: Trotz der stetig steigenden Anzahl gedruckter Werke, versuchten die Geistlichen noch bis ins Jahr 1966 ihren Index fortzuführen, über 400 Jahre lang. Letztlich haben sie ihre Mission aber doch eingestellt und der Index war Geschichte.

Kaum durchsetzbare Verbote sind in der heutigen Pornodebatte wenig hilfreich. Eine sexualkommerzialisierte Gesellschaft muss sich bei der Erziehung ihrer Jugend wohl auch dieses Thema annehmen. Wir sollten über Pornos reden können. Mehr noch: Man solle darüber nachdenken, Pornos im Unterricht exemplarisch begutachten zu können. “So wird das Besprochene veranschaulicht und eine eigene begründete Position zum Thema Pornografie gefördert”, ist Etschenberg der Meinung.

Nun scheint es ja laut Medienberichten generell an Sexualaufklärungsunterricht zu fehlen. Wenn wir an unseren Lehranstalten selbst das nicht so ohne weiteres bewerkstelligen können, wie wollen wir dann auf Jugendliche aufklärerisch einwirken und dabei noch brisante Themen wie Pornografie behandeln? Deutsche Lehrkörper jedenfalls sind dafür schlecht gerüstet. Ihnen fehlen nicht selten das technische Verständnis und die fachpädagogische Rüstzeug, denn Sexualaufklärung an den Universitäten, die Lehrer ausbilden, ist Mangelware.

Doch es fehlt wohl auch am Mut und am Willen. Linus Dietz, Vorsitzender der Gesellschaft für Geschlechtserziehung, bringt es auf den Punkt: Pornografie ist für Minderjährige verboten. Die Debatte, selbige dann zum Thema in Schulen zu machen und dabei auch noch alles offen zu zeigen, sei damit zu Ende bevor sie beginnen kann.

Doch überholte Moralvorstellungen zu überdenken und ggf. über Bord zu werfen, genau das ist ja der Kern jeder Aufklärung. Was fehlt ist vielleicht eine neue Zeit der Aufklärung für die Aufklärer, für Lehrer und Erzieher der kommenden Generationen. Kinder und Jugendliche mit ihren Fragen und Problemen, mit ihren Ängsten und Hoffnungen zum Thema Liebe und Sexualität alleine zu lassen, das wäre fatal. Wir haben es nicht nötig, dass sich unsere Kinder selbst zu Aufklärern machen müssen.

Menschenwürde vs. Medieneingriffe

2. März 2010
Der Kampf um die Menschenwürde gegen Medieneingriffe

Der Kampf um die Menschenwürde gegen Medieneingriffe

Im bundesdeutschen Fernsehen scheint es härter zuzugehen als vermutet. Der Spartenkanal DSF ist nun von einem Medieneingiff bedroht und muss sich dabei den Vorwürfen von Norbet Schneider (scheidender Vorsitzender der Landesanstalt für Medien NRW) stellen.

Das Sendeformat “Ultimate Fighting” sei ein Angriff auf die Menschenwürde. Schneider will nun prüfen lassen, ob „die gezeigten Bilder der Sendung Ultimate Fighting die Menschenwürde verletzen. Ich glaube nicht, dass man hinnehmen muss, wenn im Fernsehen Bilder zu sehen sind, wie sich Menschen halbtot schlagen.“

Dieser Schritt wäre singulär in der Fernsehgeschichte Deutschlands, denn bisher wurde noch keine Sendung wegen des Verstoßes gegen die Menschenwürde belangt.

Die Eroberung der Datenberge

2. März 2010
Die Richter des Verfassungsgerichtes kippten die Vorratsspeicherung

Die Richter des Verfassungsgerichtes kippten die Vorratsspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die zur Terrorabwehr konzipierte Initiative sammelt Daten aus unterschiedlichen Quellen und hält sie zur Bekämpfung von Kriminalität 6 Monate vor.

Bisher hat sich wohl ein stattliches Datengebirge gebildet, das es laut Richter nun abzutragen gilt. Die Eroberung dieser Datenberge wird als Sieg der Pressefreiheit gefeiert. Wenn auch teilweise zurückhaltend, denn man hätte wohl gern mehr gewollt. Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung etwa meint, “sehr wohl ist dem Bundesverfassungsgericht bei diesem Urteil nicht. Es hätte offensichtlich gerne die umfassende Speicherung verboten oder eingeschränkt, hat sich das aber nicht getraut…”.

Der Chef des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV), Michael Konken, meint zuversichtlich: „Mit dem heutigen Urteil müssen Journalisten und ihre Informanten nicht mehr befürchten, dass ihre Telefon- und E-Mail-Daten von Ermittlern gelesen und ausgewertet werden.”